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   KG, 11.12.2001 - 5 U 232/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8514
KG, 11.12.2001 - 5 U 232/01 (https://dejure.org/2001,8514)
KG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 5 U 232/01 (https://dejure.org/2001,8514)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 5 U 232/01 (https://dejure.org/2001,8514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen LSchlG wegen nicht rechtzeitiger Schließung; Bejahung der Planmäßigkeit schon aufgrund einmaligen Verstoßes; Unbeachtlichkeit von Kundenprotesten für Beurteilung der Planmäßigkeit

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 13; ; LSchLG § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 13; LSchLG § 14 Abs. 1
    Zur Frage des bewussten und planmäßigen Verstoßes gegen die Vorschriften des Ladenschlussgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Auszug aus KG, 11.12.2001 - 5 U 232/01
    Ein Verstoß gegen das Ladenschlüsse ist geeignet, dem Mitbewerber einen wettbewerbswidrigen Vorsprung vor gesetzestreuen Konkurrenten zu verschaffen, die sich an die Ladenschlusszeiten halten (BGH GRUR 1990, 617, 624 - Metro III).
  • BGH, 09.11.1973 - I ZR 126/72

    Bewußter und planmäßiger Verstoß gegen wertneutrale Ordnungsvorschriften im

    Auszug aus KG, 11.12.2001 - 5 U 232/01
    Für die Annahme der Planmäßigkeit genügt ein bereits einmal nachgewiesener Verstoß, wenn anzunehmen ist, dass das gesetzwidrige Verhalten fortgesetzt wird (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22.A., UWG § 1 Rn.659) bzw. zu befürchten ist, dass der Wettbewerber sein Verhalten darauf einrichtet, sich über diese Vorschriften hinwegzusetzen (BGH GRUR 1974, 281, 281 - Clipper).
  • BGH, 23.03.1995 - I ZR 92/93

    Bahnhofs-Verkaufsstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus KG, 11.12.2001 - 5 U 232/01
    Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Ladenschlüsse ist wettbewerbswidrig gem. § 1 UWG, wenn gegen die Bestimmungen bewusst und planmäßig verstoßen wird und damit ein sachlich nicht gerechtfertigter Wettbewerbsvorsprung erstrebt wird (BGH GRUR 1995, 601, 603 - Bahnhofs-Verkaufsstellen).
  • OLG München, 13.03.1990 - 29 W 856/90
    Auszug aus KG, 11.12.2001 - 5 U 232/01
    Voraussetzung hierfür ist eine zielgerichtete Absicht bzw. ein zielgerichtetes Handeln zu dem Zweck, sich einen Wettbewerbsvorsprung vor den Mitbewerbern zu verschaffen (BGH GRUR 1990, 638, 639 - Fehlende Planmäßigkeit).
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