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   KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06   

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https://dejure.org/2007,20056
KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06 (https://dejure.org/2007,20056)
KG, Entscheidung vom 11.12.2007 - 21 U 86/06 (https://dejure.org/2007,20056)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 21 U 86/06 (https://dejure.org/2007,20056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschaffenheit: Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Funktionale Leistungsbeschreibung impliziert Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik! (IBR 2008, 509)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1494
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06
    Es sind auch keine besonderen Umstände ersichtlich, aus denen sich ergibt, dass die Klägerin ohne entsprechenden Hinweis der Beklagten das Risiko für die vereinbarte Funktionstauglichkeit, das mit der Durchführung nur der Arbeiten gemäß Ziffer 7.2 Satz 2 der Baubeschreibung verbunden war, erkannte und billigte (vgl. dazu BGH BauR 2000, 411 ff Juris Rz 22; BGHZ 91, 206 ff Juris Rz 27).

    Hat er dagegen einen bestimmten Erfolg zu einem bestimmten Preis versprochen, bleibt er an seine Zusage auch dann gebunden, wenn sich die beabsichtigte Ausführungsart nachträglich als unzureichend erweist und er aufwändigere Maßnahmen durchführen muss (zum Vorstehenden: BGHZ 91, 206 ff Juris Rz 21; vgl. auch BGH BauR 1987, 207 ff Juris Rz 13).

  • BGH, 20.11.1986 - VII ZR 360/85

    Leistungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06
    Hat er dagegen einen bestimmten Erfolg zu einem bestimmten Preis versprochen, bleibt er an seine Zusage auch dann gebunden, wenn sich die beabsichtigte Ausführungsart nachträglich als unzureichend erweist und er aufwändigere Maßnahmen durchführen muss (zum Vorstehenden: BGHZ 91, 206 ff Juris Rz 21; vgl. auch BGH BauR 1987, 207 ff Juris Rz 13).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 14/03

    Wahrung der Klagefrist nach dem Warschauer Abkommen durch Streitverkündung

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06
    Im übrigen dürfen sich die Streithelfer zu 4. und 5. mit ihrem Vortrag ohnehin nicht in Widerspruch zum Vortrag der unterstützten Hauptpartei setzen (BGH MDR 2006, 705 f Juris Rz 23).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06
    Der Beklagten ist zuzugeben, dass im Streitfall über die Art der Mängelbeseitigung bereits im Vorschussprozess zu entscheiden ist (vgl. BGH NJW 2002, 141 f Juris Rz 17; BauR 1988, 468 f Juris Rz 8).
  • BGH, 19.05.1988 - VII ZR 111/87

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06
    Der Beklagten ist zuzugeben, dass im Streitfall über die Art der Mängelbeseitigung bereits im Vorschussprozess zu entscheiden ist (vgl. BGH NJW 2002, 141 f Juris Rz 17; BauR 1988, 468 f Juris Rz 8).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06
    Die Frage, ob der Ansicht des Landgerichts zur Inhaltskontrolle der VOB/B nach dem AGBG und dem gewonnenen Ergebnis zu folgen ist, wonach das Gewährleistungsrecht nach VOB/B offenbar insgesamt der Inhaltskontrolle nicht standhält, kann demnach offen bleiben (vgl. dazu BGHZ 157, 346 ff und BauR 2004, 1142 f).
  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98

    Dichtigkeit eines Daches

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06
    Es sind auch keine besonderen Umstände ersichtlich, aus denen sich ergibt, dass die Klägerin ohne entsprechenden Hinweis der Beklagten das Risiko für die vereinbarte Funktionstauglichkeit, das mit der Durchführung nur der Arbeiten gemäß Ziffer 7.2 Satz 2 der Baubeschreibung verbunden war, erkannte und billigte (vgl. dazu BGH BauR 2000, 411 ff Juris Rz 22; BGHZ 91, 206 ff Juris Rz 27).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung BGH NJW 2005, 1115 ff ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06
    Unabhängig davon hat er vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten (zum Vorstehenden: BGHZ 139, 244 ff, Juris Rz 19 und 20 m. w. N.).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

    Auszug aus KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06
    Das rechtliche Interesse des Klägers kann - wie hier - auch darin liegen, eine Entscheidung über das Bestehen der Ersatzpflicht für weitere Kosten zu erhalten (BGH BauR 1986, 345 ff Juris Rz 19; NJW 2002, 681 f Juris Rz 6).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 129/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 440/00

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrages

  • BGH, 19.01.1995 - VII ZR 131/93

    Umfang der Gewährleistung des Unternehmers; Schallschutzmangel bei einer

  • LG Erfurt, 08.09.2011 - 1 S 145/11

    Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung: Schätzung der Beseitigungskosten bei

    Maßgeblich für die Schätzung sind die Angaben des Sachverständigen (vgl. Urteile des KG Berlin vom 11.12.2007, 21 U 86/06; OLG Köln, Urteil vom 16.09.2010, 7 U 158/08, I-7 U 158/08, beide recherchiert in JURIS).
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