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   KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08   

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KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08 (https://dejure.org/2008,9267)
KG, Entscheidung vom 11.12.2008 - 2 AR 55/08 (https://dejure.org/2008,9267)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 2 AR 55/08 (https://dejure.org/2008,9267)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft hinsichtlich eines in Wohnungseigentum überführten Grundstücks

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zuständigkeit des Amtsgerichts bei streitigen Ausgleichsansprüchen von Wohnungseigentümern auch noch aus dem Zeitraum der zum Erwerb des Grundeigentums gegründeten GbR

  • Judicialis

    WEG § 8; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 43; ; WEG § 43 Nr. 1; ; WEG § 43 Nr. 2; ; ZPO § 36 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 36 Abs. 3; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; BGB § 812

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft hinsichtlich eines in Wohnungseigentum überführten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuständigkeitsstreit nach neuem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Zuständigkeitsregelung des § 43 WEG n.F. ist weit auszulegen! (IMR 2009, 145)

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 487
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 3 W 72/99

    Gerichtsverfassungsrecht: Rechtsweg bei Zahlungsansprüchen aus Anlaß eines

    Auszug aus KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08
    Anerkannt ist zum einen, dass § 43 WEG weit auszulegen ist und ausschlaggebend nicht die Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruches, sondern der Umstand ist, ob der Anspruch nach den hierzu vorgetragenen Tatsachen im inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwächst (BGH, NJW 1995, 2851; BGH, NJW-RR 1991, 907; BayObLG, NZM 2002, 460; OLG Karlsruhe, ZMR 2000, 56; Bassenge in Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 43 WEG Rdnr. 3).

    Vor diesem Hintergrund erscheinen die Erwägung des OLG Karlsruhe in ZMR 2000, 56 nicht zwingend, wonach entscheidend sein soll, dass die Kläger als Mitglieder der GbR, nicht als Mitglieder der WEG auftreten.

    Der Senat hatte die Sache nicht dem BGH gemäß § 36 Abs. 3 ZPO vorzulegen, obwohl die Entscheidung des OLG Karlsruhe in ZMR 2000, 56 von der o.g. Ansicht des Senats in einem Detailpunkt (vgl. Ziff. 2.b.bb.[2.]) abweicht und das OLG Karlsruhe in OLGR 2005, 139 leicht abweichend von der o.g. Ansicht des Senats (vgl. Ziff. 2.a.) meint, es sei unerheblich, ob das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsnorm in den Entscheidungsgründen erörtert habe, weil für die Frage der Bindungswirkung allein entscheidend sei, ob die Verweisung im Ergebnis vertretbar erscheine.

    Denn nach dem oben Dargelegten (Ziff. 2) wäre auch bei Zugrundelegung der in ZMR 2000, 56 vertretenen Auffassung des OLG Karlsruhe keine Unvertretbarkeit und damit keine Willkürlichkeit der landgerichtlichen Entscheidung gemäß der Auffassung des OLG Karlsruhe in OLGR 2005, 139 anzunehmen.

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08
    Anerkannt ist jedoch, dass die Bindungswirkung ausnahmsweise entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3201 [3201]; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 m.w.N.).

    Denn Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO ist es, dass die Rechtsfrage, in der das vorlegende Oberlandesgericht von der Entscheidung des anderen Oberlandesgerichtes abweichen will, aus Sicht des vorlegenden Gerichts entscheidungserheblich ist (BGH, NJW 2003, 3201).

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 15 AR 1/04

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Verweisung auf Grund

    Auszug aus KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08
    Der Senat hatte die Sache nicht dem BGH gemäß § 36 Abs. 3 ZPO vorzulegen, obwohl die Entscheidung des OLG Karlsruhe in ZMR 2000, 56 von der o.g. Ansicht des Senats in einem Detailpunkt (vgl. Ziff. 2.b.bb.[2.]) abweicht und das OLG Karlsruhe in OLGR 2005, 139 leicht abweichend von der o.g. Ansicht des Senats (vgl. Ziff. 2.a.) meint, es sei unerheblich, ob das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsnorm in den Entscheidungsgründen erörtert habe, weil für die Frage der Bindungswirkung allein entscheidend sei, ob die Verweisung im Ergebnis vertretbar erscheine.

    Denn nach dem oben Dargelegten (Ziff. 2) wäre auch bei Zugrundelegung der in ZMR 2000, 56 vertretenen Auffassung des OLG Karlsruhe keine Unvertretbarkeit und damit keine Willkürlichkeit der landgerichtlichen Entscheidung gemäß der Auffassung des OLG Karlsruhe in OLGR 2005, 139 anzunehmen.

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08
    Vor allem ist kein Grund ersichtlich, dass die Gesellschafter nach Entstehung der geplanten WEG zusätzlich eine GbR aufrechterhalten wollten, die - auch schon nach damaliger Rechtslage - eine eigene, von der WEG getrennte Rechtspersönlichkeit hat (vgl. BGH, BGHR 2001, 237), deren Gesellschaftszweck aber mit den Gemeinschaftsaufgaben der WEG deckungsgleich ist.

    Denn die GbR ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit (BGH, BGHR 2001, 237) und als solche weder mit der - ebenfalls rechtsfähigen (BGH, BGHR 2005, 1090) - WEG identisch noch an ihr beteiligt.

  • BayObLG, 21.03.2002 - 2Z BR 170/01

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts - Inanspruchnahme des Bauträgers -

    Auszug aus KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08
    Anerkannt ist zum einen, dass § 43 WEG weit auszulegen ist und ausschlaggebend nicht die Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruches, sondern der Umstand ist, ob der Anspruch nach den hierzu vorgetragenen Tatsachen im inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwächst (BGH, NJW 1995, 2851; BGH, NJW-RR 1991, 907; BayObLG, NZM 2002, 460; OLG Karlsruhe, ZMR 2000, 56; Bassenge in Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 43 WEG Rdnr. 3).
  • KG, 29.05.2008 - 2 AR 20/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichtes: Klage eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08
    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572; Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 20/08).
  • KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine Klage gegen

    Auszug aus KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08
    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572; Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 20/08).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08
    Anerkannt ist zum einen, dass § 43 WEG weit auszulegen ist und ausschlaggebend nicht die Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruches, sondern der Umstand ist, ob der Anspruch nach den hierzu vorgetragenen Tatsachen im inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwächst (BGH, NJW 1995, 2851; BGH, NJW-RR 1991, 907; BayObLG, NZM 2002, 460; OLG Karlsruhe, ZMR 2000, 56; Bassenge in Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 43 WEG Rdnr. 3).
  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 222/90

    Zuständigkeit der Gerichte im FGG -(Wohnungseigentums-)Verfahren bei Ansprüchen

    Auszug aus KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08
    Anerkannt ist zum einen, dass § 43 WEG weit auszulegen ist und ausschlaggebend nicht die Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruches, sondern der Umstand ist, ob der Anspruch nach den hierzu vorgetragenen Tatsachen im inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwächst (BGH, NJW 1995, 2851; BGH, NJW-RR 1991, 907; BayObLG, NZM 2002, 460; OLG Karlsruhe, ZMR 2000, 56; Bassenge in Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 43 WEG Rdnr. 3).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Auszug aus KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08
    Zum anderen wird - in zeitlicher Hinsicht - ganz überwiegend vertreten, dass Streitigkeiten schon dann dem § 43 WEG unterfallen, wenn sich die WEG, auf die die Streitigkeit bezogen ist, "im Werden" befindet (OLG Frankfurt, Beschl. vom 15.6.2005 - 20 W 17/03, Rdnr. 23 zit. nach Juris; BayObLG, NJW-RR 1997, 1443; Suilmann in Jennißen, WEG, 2008, § 43 Rdnr. 6, m.w.N.).
  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender

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