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   KG, 11.12.2013 - 17 WF 236/13   

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https://dejure.org/2013,36538
KG, 11.12.2013 - 17 WF 236/13 (https://dejure.org/2013,36538)
KG, Entscheidung vom 11.12.2013 - 17 WF 236/13 (https://dejure.org/2013,36538)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 17 WF 236/13 (https://dejure.org/2013,36538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 58 FamFG, § 243 FamFG, § 252 Abs 2 FamFG, § 253 Abs 1 FamFG, § 256 FamFG
    Vereinfachtes Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger: Geltendmachung fehlender Leistungsfähigkeit im amtlichen Formular zum Kindesunterhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung fehlender Leistungsfähigkeit im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Geltendmachung fehlender Leistungsfähigkeit im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1474
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren auf

    Auszug aus KG, 11.12.2013 - 17 WF 236/13
    Damit ist auch dem Antragsteller die Beschwerde eröffnet, soweit er dem § 256 FamFG entsprechende Beschwerdegründe geltend macht (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1821-1822 nach Juris Rn 2 mwN), wie dies für den entsprechenden Einwand gemäß § 648 Abs. 1 Satz 1 ZPO a. F. anerkannt war (aaO; BGH, FamRZ 2008, 1428).
  • OLG Celle, 14.03.2012 - 10 UF 252/11

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Einwandes fehlender Leistungsfähigkeit

    Auszug aus KG, 11.12.2013 - 17 WF 236/13
    Unter Berücksichtigung dieser Umstände wäre es nur Förmelei, dennoch auf der Erklärung zu bestehen, dass Unterhaltszahlungen in Höhe von "0" erbracht werden und den Unterhalt wie beantragt festzusetzen (ebenso OLG Oldenburg, FamRZ 2012, 997-998 nach Juris Rn 7 ff.; OLG Celle, FamRZ 2012, 1820-1821 nach Juris Rn 13; Schmitz in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage, § 10 Rn 667 mwN;.
  • OLG Oldenburg, 23.12.2011 - 11 WF 278/11

    Verpflichtung eines Unterhaltsschuldners zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung

    Auszug aus KG, 11.12.2013 - 17 WF 236/13
    Unter Berücksichtigung dieser Umstände wäre es nur Förmelei, dennoch auf der Erklärung zu bestehen, dass Unterhaltszahlungen in Höhe von "0" erbracht werden und den Unterhalt wie beantragt festzusetzen (ebenso OLG Oldenburg, FamRZ 2012, 997-998 nach Juris Rn 7 ff.; OLG Celle, FamRZ 2012, 1820-1821 nach Juris Rn 13; Schmitz in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage, § 10 Rn 667 mwN;.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 5 UF 396/11

    Umfang des Beschwerderechts im vereinfachten Unterhaltsverfahren

    Auszug aus KG, 11.12.2013 - 17 WF 236/13
    Damit ist auch dem Antragsteller die Beschwerde eröffnet, soweit er dem § 256 FamFG entsprechende Beschwerdegründe geltend macht (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1821-1822 nach Juris Rn 2 mwN), wie dies für den entsprechenden Einwand gemäß § 648 Abs. 1 Satz 1 ZPO a. F. anerkannt war (aaO; BGH, FamRZ 2008, 1428).
  • OLG Hamm, 29.04.2005 - 11 UF 73/05

    Zur Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei Einwand fehlender

    Auszug aus KG, 11.12.2013 - 17 WF 236/13
    OLGR Hamm 2005, 604-605 nach Juris Rn 6; Zöller-Lorenz, ZPO, 30. Aufl., § 252 FamFG, Rn 10 mwN).
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