Rechtsprechung
KG, 12.01.2010 - 9 W 259/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 823 BGB
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Unterlassungsanspruch des Regierenden Bürgermeisters von Berlin bezüglich des Vorwurfs der Einforderung zusätzlicher Finanzmittel für Dienstreisen und Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Richtigstellung - Telemedicus
Äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch des Regierenden Bürgermeisters
- Telemedicus
Äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch des Regierenden Bürgermeisters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Grundrechtsschutz juristischer Personen des öffentlichen Rechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Aussage "mehr Geld für Dienstreisen" muss Berliner Bürgermeister hinnehmen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Wowi will im Haushalt mehr Geld für Dienstreisen" nicht ehrverletzend
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.12.2009 - 27 O 1158/09
- KG, 12.01.2010 - 9 W 259/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1424
- afp 2010, 85
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 5 U 35/13
Vorwurf der Begehung einer Straftat in Ausübung eines öffentlichen Amtes: …
Zu Unrecht bezieht sich der Beklagte auf einen Beschluss des Kammergerichts vom 12.1.2010 (9 W 259/09, NJW-RR 2010, 1424). - AG Rostock, 11.07.2012 - 46 C 186/12
Vorliegen einer Beleidigung bei Bezeichnung einer verbotswidrig auf einem …
Die Widerlegung dieser Wiederholungsgefahr verlangt, dass entweder ein erneuter Eingriff nicht mehr rechtswidrig ist (BGH NJW 05, 594) oder das Verhalten des Störers eine sichere Gewähr gegen weitere Eingriffe bietet (KG NJW-RR 10, 1424) oder die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich macht (BGH NJW 66, 448). - OLG Hamm, 07.12.2021 - 4 U 75/21
Unterlassungsanspruch; Wiederholungsgefahr; Richtigstellung; Entschuldigung
Es fehlt indes an der für das Bestehen eines deliktischen Unterlassungsanspruches nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB (analog) als materiell-rechtliche Voraussetzung (vgl. hierzu Kammergericht , Beschluss vom 12.01.2010 - 9 W 259/09 - , Rdnr. 18) erforderlichen Wiederholungsgefahr.