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   KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17   

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https://dejure.org/2018,13385
KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17 (https://dejure.org/2018,13385)
KG, Entscheidung vom 12.01.2018 - 6 W 13/17 (https://dejure.org/2018,13385)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 6 W 13/17 (https://dejure.org/2018,13385)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nichtigkeit des Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers: Verbot der Vorteilsannahme und Zuwendungsverbot in Berlin für den Betreiber einer Pflegestation für die Betreuung einer Seniorenwohngemeinschaft

  • IWW

    WTG-Berlin § 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Testaments zugunsten der früheren Inhaberin und späteren Angestellten einer Pflegestation

  • rabüro.de

    Zur Nichtigkeit des Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers

  • erbrechtsiegen.de

    Nichtigkeit eines Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WTG-Berlin § 12
    Wirksamkeit eines Testaments zugunsten der früheren Inhaberin und späteren Angestellten einer Pflegestation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtigkeit eines Testaments wegen Verstoßes gegen das Zuwendungsverbot nach dem WTG-Berlin

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 21 W 67/14

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    Ein solcher Zusammenhang wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet; dies rechtfertigt der Verbotszweck, der verhindern soll, dass alte und pflegebedürftige Menschen, die in einem Heim leben, in ihrer Hilf- und Arglosigkeit ausgenutzt werden (BGH a.a.O., Rn. 16; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 68/00 -, Rn. 41 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 a.a.O., unter IIb.cc; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 21 W 67/14 -, Rn. 9 zitiert nach juris ).

    Im Hinblick auf den identischen Schutzzweck von § 14 HeimG und § 12 WTG sind die dargestellten Grundsätze auch im vorliegenden Fall anzuwenden (vgl. für die entsprechende hessische Regelung: OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 21 W 67/14 -, Rn. 14 zitiert nach juris).

  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 40/04

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Verstoßes gegen § 14 Abs. 5 HeimG

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    1a Z 3/90">NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 69/00 -, Rn. 19 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - 1Z BR 40/04 -, unter II2a, FamRZ 2005, 142; KG, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 W 3540/97 -, FamRZ 1998, 1542, 1544).

    Ein solcher Zusammenhang wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet; dies rechtfertigt der Verbotszweck, der verhindern soll, dass alte und pflegebedürftige Menschen, die in einem Heim leben, in ihrer Hilf- und Arglosigkeit ausgenutzt werden (BGH a.a.O., Rn. 16; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 68/00 -, Rn. 41 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 a.a.O., unter IIb.cc; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 21 W 67/14 -, Rn. 9 zitiert nach juris ).

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung seiner letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLGZ 1962, 219/223 f.; 1999, 205/210; 2004, 237/240 f.; ...).

    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (BayObLGZ 1999, 205/210 f.)".

  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    Dies ist für die übereinstimmende Formulierung in § 14 HeimG ("... ist es untersagt, Geld- oder geldwerte Leistungen über das nach ... vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen") anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 03.07.1998 - 1 BvR 434/98 -, Rn. 11 zitiert nach juris; Staudinger/Gerhard Otte -2013- Vorbemerkungen zu §§ 2064-2086 Rn. 135, zitiert nach juris).
  • KG, 14.05.1998 - 1 W 3540/97

    Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung eines Heimbewerbers zugunsten des

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    1a Z 3/90">NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 69/00 -, Rn. 19 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - 1Z BR 40/04 -, unter II2a, FamRZ 2005, 142; KG, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 W 3540/97 -, FamRZ 1998, 1542, 1544).
  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung seiner letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLGZ 1962, 219/223 f.; 1999, 205/210; 2004, 237/240 f.; ...).
  • BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 68/00

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nach § 14 Abs. 5 HeimG

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    Ein solcher Zusammenhang wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet; dies rechtfertigt der Verbotszweck, der verhindern soll, dass alte und pflegebedürftige Menschen, die in einem Heim leben, in ihrer Hilf- und Arglosigkeit ausgenutzt werden (BGH a.a.O., Rn. 16; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 68/00 -, Rn. 41 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 a.a.O., unter IIb.cc; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 21 W 67/14 -, Rn. 9 zitiert nach juris ).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 139/88

    Nichtigkeit von Verträgen zwischen Heimpersonal und -insassen

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    Das Verbot gilt demgemäß nicht, wenn der Vermögensvorteil mit den im Heimvertrag zugesagten Leistungen nichts zu tun hat ( BGH, Urteil vom 09. Februar 1990 - V ZR 139/88 -, BGHZ 110, 235-240, Rn. 13 m.w.N. zitiert nach juris).
  • BayObLG, 24.11.1992 - 1Z BR 73/92

    Einsetzung des Altenheimträgers als Erben im Testament eines Heimbewohners

    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    1a Z 3/90">NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 69/00 -, Rn. 19 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - 1Z BR 40/04 -, unter II2a, FamRZ 2005, 142; KG, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 W 3540/97 -, FamRZ 1998, 1542, 1544).
  • BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 69/00
    Auszug aus KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17
    1a Z 3/90">NJW 1992, S. 55 ff.; NJW 1993, S. 1143 ff.; BayObLG, Beschluss vom 13.09.2000 - 1Z BR 69/00 -, Rn. 19 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - 1Z BR 40/04 -, unter II2a, FamRZ 2005, 142; KG, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 W 3540/97 -, FamRZ 1998, 1542, 1544).
  • BayObLG, 30.06.2005 - 1Z BR 100/04
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

  • KG, 19.05.2019 - 19 W 30/19

    Erfolglose Anfechtung eines Testaments; Kriterien für die Testierfähigkeit des

    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (vgl. zum Ganzen KG v. 12.1.2018, 6 W 13/17, Rn. 33 m.w.N.).
  • KG, 09.05.2019 - 19 W 30/19

    Erbscheinssache: Testierfähigkeit des Erblassers; Testamentsanfechtung aufgrund

    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (vgl. zum Ganzen KG v. 12.1.2018, 6 W 13/17, Rn. 33 m.w.N.).
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