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   KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20   

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https://dejure.org/2021,725
KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20 (https://dejure.org/2021,725)
KG, Entscheidung vom 12.01.2021 - 1 W 1920/20 (https://dejure.org/2021,725)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 1 W 1920/20 (https://dejure.org/2021,725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mutter mit männlichem Geschlecht und der Eintrag im Geburtenregister

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 387
  • FamRZ 2021, 762
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16

    Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann hinsichtlich eines mit ihrem Samen gezeugten

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
    Nur mit dieser Bezeichnung ist gewährleistet, dass das Geburtenregister seiner Aufgabe gemäß den Personenstand des Beteiligten zu 3, § 1 Abs. 1 PStG, bezogen auf die rechtliche Elternschaft des Beteiligten zu 1 zutreffend wiedergibt (vgl. BGH, FamRZ 2018, 290; 2017, 1855, 1859).

    Ein Anspruch, nach dem neuen - männlichen - Geschlecht behandelt zu werden, § 10 Abs. 1 TSG, besteht hier nicht, § 11 S. 1 TSG (ebenso umgekehrt für Mann-zu-Frau-Transsexuelle: BGH, FamRZ 2018, 290, 291; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 1 W 102/18 - FamRZ 2019, 1177; Beschluss vom 15. August 2019 - 1 W 432/18 - FamRZ 2020, 109).

    Wie bereits erörtert, beruhen die dort getroffenen Zuweisungen als Mutter und Vater des Kindes auf dem spezifischen Fortpflanzungsbeitrag der jeweiligen Person (BGH, FamRZ 2018, 290, 291; 2017, 1855, 1857).

    Nach deutschem Recht kann ein Kind nur eine Mutter haben, § 1591 (BGH, FamRZ 2018, 290).

  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 660/14

    Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
    Er ist im Geburtenregister als Mutter des Kindes mit seinem aktuell geführten Vornamen und dem Geschlecht "männlich" einzutragen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14, FamRZ 2017, 1855 und Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 1 W 48/14, FamRZ 2015, 683).(Rn.9).

    Nur mit dieser Bezeichnung ist gewährleistet, dass das Geburtenregister seiner Aufgabe gemäß den Personenstand des Beteiligten zu 3, § 1 Abs. 1 PStG, bezogen auf die rechtliche Elternschaft des Beteiligten zu 1 zutreffend wiedergibt (vgl. BGH, FamRZ 2018, 290; 2017, 1855, 1859).

    (1) Das deutsche Abstammungsrecht ist davon geprägt, dass es die Fortpflanzungsfunktionen der Elternteile (Geburt oder Zeugung) mit ihrem Geschlecht verknüpft: die Rolle der Gebärenden wird einer Frau (Mutter), § 1591 BGB, und die Rolle des Erzeugers einem Mann (Vater) zugewiesen, § 1592 BGB (BGH, FamRZ 2017, 1855, 1858).

    Wie bereits erörtert, beruhen die dort getroffenen Zuweisungen als Mutter und Vater des Kindes auf dem spezifischen Fortpflanzungsbeitrag der jeweiligen Person (BGH, FamRZ 2018, 290, 291; 2017, 1855, 1857).

  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04

    Transsexuelle IV

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
    Änderungen der Vornamen und Feststellungen der Geschlechtszugehörigkeit sah das Gesetz zunächst nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder für solche Personen mit deutschem Personalstatut vor, § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG a.F. Das hat das Bundesverfassungsgericht teilweise für verfassungswidrig erachtet und in diesem Rahmen darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, die Rechte des Transsexuellengesetzes auf Ausländer zu erstrecken (BVerfG, FamRZ 2006, 1818, 1822).

    Die Kollisionsnorm findet analoge Anwendung auf die Frage der - rechtlichen - Geschlechtszugehörigkeit (BVerfG, FamRZ 2006, 1818, 1821; OLG Schleswig, FamRZ 2020, 1095, 1096; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 1663; Palandt/Thorn, BGB, 80. Aufl., Art. 7 EGBGB, Rdn. 6; Hausmann, in: Staudinger, BGB, 2019, Art. 7 EGBGB, Rdn. 39) und erfasst auch heimatstaatliche Feststellungen der Zugehörigkeit zu einem anderen Geschlecht (Wall, StAZ 2020, 120, 124).

  • KG, 15.08.2019 - 1 W 432/18

    Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller kann die Vaterschaft nicht gemäß § 1592 Nr. 2 BGB

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
    Ein Anspruch, nach dem neuen - männlichen - Geschlecht behandelt zu werden, § 10 Abs. 1 TSG, besteht hier nicht, § 11 S. 1 TSG (ebenso umgekehrt für Mann-zu-Frau-Transsexuelle: BGH, FamRZ 2018, 290, 291; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 1 W 102/18 - FamRZ 2019, 1177; Beschluss vom 15. August 2019 - 1 W 432/18 - FamRZ 2020, 109).

    Der Beteiligte zu 1 kann insbesondere auch nicht als Vater des Beteiligten zu 3 im Geburtenregister eingetragen werden, weil in seiner Person keine der für eine Vaterschaft erforderlichen Voraussetzungen des § 1592 BGB vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. August 2019 - 1 W 432/18 - FamRZ 2020, 109).

  • KG, 30.10.2014 - 1 W 48/14

    Personenstandssache: Eintragung eines Frau-zu-Mann Transsexuellen als Mutter des

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
    Er ist im Geburtenregister als Mutter des Kindes mit seinem aktuell geführten Vornamen und dem Geschlecht "männlich" einzutragen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 660/14, FamRZ 2017, 1855 und Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 1 W 48/14, FamRZ 2015, 683).(Rn.9).

    An dieser Zuordnung ändert sich im Verhältnis zu dem Kind nichts, wenn es von einem Frau-zu-Mann-Transsexuellen nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit geboren worden ist (BGH, a.a.O., 1856; Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 1 W 48/14 - FamRZ 2015, 683).

  • OLG Karlsruhe, 28.01.2003 - 10 VA 10/02

    Befreiung eines ausländischen Verlobten nach einer Geschlechtsumwandlung von der

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
    Die Kollisionsnorm findet analoge Anwendung auf die Frage der - rechtlichen - Geschlechtszugehörigkeit (BVerfG, FamRZ 2006, 1818, 1821; OLG Schleswig, FamRZ 2020, 1095, 1096; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 1663; Palandt/Thorn, BGB, 80. Aufl., Art. 7 EGBGB, Rdn. 6; Hausmann, in: Staudinger, BGB, 2019, Art. 7 EGBGB, Rdn. 39) und erfasst auch heimatstaatliche Feststellungen der Zugehörigkeit zu einem anderen Geschlecht (Wall, StAZ 2020, 120, 124).
  • KG, 14.02.2019 - 1 W 102/18

    Personenstandssache: Eintragung der Änderung des Vornamens einer transsexuellen

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
    Ein Anspruch, nach dem neuen - männlichen - Geschlecht behandelt zu werden, § 10 Abs. 1 TSG, besteht hier nicht, § 11 S. 1 TSG (ebenso umgekehrt für Mann-zu-Frau-Transsexuelle: BGH, FamRZ 2018, 290, 291; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 1 W 102/18 - FamRZ 2019, 1177; Beschluss vom 15. August 2019 - 1 W 432/18 - FamRZ 2020, 109).
  • KG, 21.01.2020 - 1 W 47/19

    Eintragung des Wunschvaters im Geburtenregister bei einer Leihmutterschaft in den

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
    a) Verfahrensrechtlich maßgeblich für Eintragungen in deutschen Personenstandsregistern ist das deutsche Verfahrensrecht, lex fori (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 1 W 47/19 - FamRZ 2020, 607, 608).
  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 15/15

    Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
    Die rechtliche Zuordnung des Beteiligten zu 3 zu dem Beteiligten zu 1 ist eine Frage der Abstammung, die sich aus dem gemäß Art. 19 Abs. 1 EGBGB anzuwendenden Recht ergibt (vgl. BGH, NJW 2016, 2322, 2324).
  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18

    Herausgabe des Kinderreisepasses

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
    Zum anderen muss die Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben sein, also der entscheidungsrelevante Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, FamRZ 2019, 1056, 1057).
  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 346/17

    Personenstandssache: Antrag eines in Deutschland lebenden türkischen

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