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   KG, 12.01.2021 - 9 W 1068/20   

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https://dejure.org/2021,635
KG, 12.01.2021 - 9 W 1068/20 (https://dejure.org/2021,635)
KG, Entscheidung vom 12.01.2021 - 9 W 1068/20 (https://dejure.org/2021,635)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 9 W 1068/20 (https://dejure.org/2021,635)
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  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 79/16

    Kostenschuldnerschaft für Notarkosten: Auswirkungen einer Bitte eines

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 9 W 1068/20
    Maßgeblich ist, ob das Verhalten für den Notar nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte den Schluss zulässt, es werde ihm ein Auftrag mit der gesetzlichen Kostenfolge erteilt; dies kann nur unter Heranziehung und Wertung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZB 79/16 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 06.03.2019 - 2 W 15/19

    Kostenpflichtigen Auftragserteilung an Notar bei mehreren Vertragsentwürfen

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 9 W 1068/20
    Die Notwendigkeit der Mitwirkungshandlung ist jedoch nach Auffassung des Senats kein geeignetes Abgrenzungskriterium für die Beantwortung der Frage, ob ein Auftrag im Sinne des § 29 Nr. 1 GNotKG erteilt worden ist (anders OLG Hamburg, Beschluss vom 6. März 2019 - 2 W 15/19 - juris Rn. 24).
  • OLG Celle, 23.02.2015 - 2 W 37/15

    Antragstellerhaftung für Erstellung eines Vertragsentwurfs durch schlüssiges

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 9 W 1068/20
    So kann die Amtstätigkeit des Notars etwa dadurch veranlasst werden, dass ein weiterer Beteiligter den Notar um Änderungen an dem Entwurf des zu beurkundenden Vertrages bittet (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 2 W 37/15 - juris Rn. 12 zu § 145 Abs. 1 KostO).
  • KG, 16.08.2018 - 9 W 91/16

    Notarkosten: Gebühr für die vollständige Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs

    Auszug aus KG, 12.01.2021 - 9 W 1068/20
    Aus dem in Nr. 21.302 KV GNotKG vorgegebenen Gebührenrahmen fiel die Höchstgebühr von 2, 0 an, denn der Vertragsentwurf des Antragsgegners ist vollständig im Sinne des § 92 Abs. 2 GNotKG (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen: Senat, Beschluss vom 16. August 2018 - 9 W 91/16 - juris Rn. 10 - 12).
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