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   KG, 12.02.2009 - 8 U 131/08   

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https://dejure.org/2009,12891
KG, 12.02.2009 - 8 U 131/08 (https://dejure.org/2009,12891)
KG, Entscheidung vom 12.02.2009 - 8 U 131/08 (https://dejure.org/2009,12891)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 8 U 131/08 (https://dejure.org/2009,12891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraum- oder ein Gewerberaummietvertrag?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kita in Zehlendorf muss geräumt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnraumnutzung begründet nicht immer ein Wohnraummietverhältnis!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung Wohn-/Gewerberaummietrecht: Juristische Person kann nicht wohnen! (IMR 2009, 343)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73

    Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung -

    Auszug aus KG, 12.02.2009 - 8 U 131/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die öffentliche Hand bei rein fiskalischem Handeln zwar nicht unmittelbar an die Grundrechte gebunden (BGH, NJW 1977, 628).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 189/05

    Fortbestehen eines Mietvertrages bei Fortsetzung des Mietgebrauchs unter

    Auszug aus KG, 12.02.2009 - 8 U 131/08
    Wenn die Kündigung aber wirksam gewesen sein sollte, so haben sich die Parteien jedenfalls im Anschluss an die Kündigung mündlich auf die Fortsetzung des Mietvertragsverhältnisses nach Maßgabe des schriftlichen Mietvertrages, aber wegen der fehlenden Schriftform mit einer Geltung auf unbestimmte Zeit geeinigt (vgl. OLG Düsseldorf, Grundeigentum 2007, 222).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 282/07

    Kündigungsfrist bei Anmietung eines Reihenhauses als Büroraum und Wohnraum für

    Auszug aus KG, 12.02.2009 - 8 U 131/08
    Eine juristische Person, und um eine solche handelt es sich bei dem Beklagten, kann aber schon begrifflich nicht zu (eigenen) Wohnzwecken anmieten (BGH, Versäumnisurteil vom 16.07.2008- VIII ZR 282/07, NJW 2008, 3361).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus KG, 12.02.2009 - 8 U 131/08
    Das Willkürverbot ist verletzt, wenn sich bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken ein sachgerechter Grund für eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt nicht finden lässt (BGH, NJW 1988, 3258; BGH, NJW 2004, 1031).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 397/02

    Zur Kündigung eines Girokontos der Republikaner

    Auszug aus KG, 12.02.2009 - 8 U 131/08
    Das Willkürverbot ist verletzt, wenn sich bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken ein sachgerechter Grund für eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt nicht finden lässt (BGH, NJW 1988, 3258; BGH, NJW 2004, 1031).
  • OLG Stuttgart, 25.10.1984 - 8 REMiet 2/84

    Mieter als gemeinnütziger Verein; Wirtschaftliche Interessen; Anmietung;

    Auszug aus KG, 12.02.2009 - 8 U 131/08
    An dieser Qualifikation des Hauptmietverhältnisses ändert sich auch nichts dadurch, dass der Hauptmieter mit der Weitervermietung weder unmittelbar noch mittelbar eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, sondern allein aus sozialen Gründen handelt (OLG Stuttgart, ZMR 1985, 14).
  • BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 399/03

    Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen des Mietobjekts

    Auszug aus KG, 12.02.2009 - 8 U 131/08
    Nach Teilung des Grundstücks und dem Verkauf eines Teiles an die Eheleute S. sind diese in den Mietvertrag mit dem Beklagten eingetreten (BGH, NJW 2005, 3781; Münchener Kommentar/Häublein, BGB, 5. Aufl., § 566 Rn. 26), wobei sich die Stellung der Vermieter zueinander nach den Regelungen über die Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB) richtet (BGH, a.a.O).
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95

    Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des

    Auszug aus KG, 12.02.2009 - 8 U 131/08
    Es ist zumindest möglich, dass der Beklagte durch Vereinbarung mit den Wohnungsmietern die Freimachung der untervermieteten Räume erreicht (BGH, WM 1971, 994; BGH, MDR 1996, 251).
  • VG Berlin, 10.02.2009 - 18 A 301.08

    Zehlendorf muss Kita nicht unentgeltlich überlassen

    Der Mietvertrag zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner ist durch die Kündigung vom September 2007 zum 31. März 2008 beendet worden (vgl. KG, Beschluss vom 1.9.2008 - 8 U 131/08 - LG Berlin, Urteil vom 30.6.2008 - 12 O 692/07).
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