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   KG, 12.02.2014 - 25 WF 150/13   

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https://dejure.org/2014,49375
KG, 12.02.2014 - 25 WF 150/13 (https://dejure.org/2014,49375)
KG, Entscheidung vom 12.02.2014 - 25 WF 150/13 (https://dejure.org/2014,49375)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 25 WF 150/13 (https://dejure.org/2014,49375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Bevollmächtigung im Scheidungsverfahrens; Umfang der durch den Betreuer erteilten Vollmacht zur Vertretung im Scheidungsverfahren

  • rechtsportal.de

    FamFG § 114
    Umfang der Bevollmächtigung im Scheidungsverfahrens

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Umfang der Bevollmächtigung im Scheidungsverfahrens; Umfang der durch den Betreuer erteilten Vollmacht zur Vertretung im Scheidungsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 20.12.2011 - 10 UF 217/10

    Aufgaben des Betreuers: Vertretungsberechtigung in einem Ehescheidungsverfahren

    Auszug aus KG, 12.02.2014 - 25 WF 150/13
    Erforderlich wäre aber die Bestellung zur Vertretung im Scheidungsverfahren gewesen (vgl. z.B. OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1166 ; OLG Zweibrücken FamFR 2011, 312 = FamRZ 2011, 1814 (Leitsatz), wenn denn insoweit ein Bedürfnis für eine Betreuung bestanden haben sollte.

    Die Bestimmung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und Gerichten" dient lediglich der Klarstellung der Vertretungsberechtigung des Betreuers im Rahmen eines zugleich übertragenen Aufgabenkreises (vgl. KG FamRZ 2008, 919 ; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1166 ).

  • OLG Zweibrücken, 12.04.2011 - 2 WF 166/10
    Auszug aus KG, 12.02.2014 - 25 WF 150/13
    Erforderlich wäre aber die Bestellung zur Vertretung im Scheidungsverfahren gewesen (vgl. z.B. OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1166 ; OLG Zweibrücken FamFR 2011, 312 = FamRZ 2011, 1814 (Leitsatz), wenn denn insoweit ein Bedürfnis für eine Betreuung bestanden haben sollte.
  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Auszug aus KG, 12.02.2014 - 25 WF 150/13
    Die Bestimmung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und Gerichten" dient lediglich der Klarstellung der Vertretungsberechtigung des Betreuers im Rahmen eines zugleich übertragenen Aufgabenkreises (vgl. KG FamRZ 2008, 919 ; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1166 ).
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 193/01

    Verspätung von Vorbringen zur Vollmacht des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus KG, 12.02.2014 - 25 WF 150/13
    Auf die - jederzeit (vgl. z.B. BGH NJW 2002, 1957 ) zulässige (§§ 113 Abs. 1 FamFG , 88 ZPO ) - Rüge der Antragstellerin ist die Bevollmächtigung der als Verfahrensbevollmächtigte auftretenden Rechtsanwältin zu prüfen.
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