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   KG, 12.02.2015 - 13 WF 203/14   

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https://dejure.org/2015,2376
KG, 12.02.2015 - 13 WF 203/14 (https://dejure.org/2015,2376)
KG, Entscheidung vom 12.02.2015 - 13 WF 203/14 (https://dejure.org/2015,2376)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 13 WF 203/14 (https://dejure.org/2015,2376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite einer gerichtlichen Umgangsregelung; Zulässigkeit der Kontaktaufnahme außerhalb der geregelten Umgangszeiten

  • kanzleibeier.eu

    Umgangsregelung enthält gleichzeitig Umgangsverbote des Umgangsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld gegen den Umgangsberechtigten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohlverhaltenspflicht des Umgangsberechtigten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vaterbesuch in der Schule - Umgangsberechtigter muss Kontakte zum Sohn außerhalb der festgelegten Umgangszeiten unterlassen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ist durch eine gerichtliche Umgangsregelung der Umgang positiv geregelt, hat ein Kontakt zum Kind außerhalb der festgelegten Zeiten zu unterbleiben

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Umgangsregelung: Ordnungsgeld bei zusätzlichen Kontakten

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Was gilt, wenn jemand die Umgangsregelung nicht einhält?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld bei zusätzlichem Kontakt zum Kind

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld bei zusätzlichen Kontakten mit dem Kind

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen gerichtliche Umgangsregelung aufgrund Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb der gewährten Umgangszeiten - Gerichtliche Umgangsregelung zu Umgangszeiten enthält Verbot der Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb der Zeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1684
    Reichweite einer gerichtlichen Umgangsregelung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • mayer-kuegler.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zusätzliche Umgangskontakte über das gerichtlich festgelegte Maß hinaus können Ordnungsgeld rechtfertigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 579
  • MDR 2015, 469
  • FamRZ 2015, 1726
  • FamRZ 2015, 2168
  • FamRZ 2015, 940
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 102/92

    Weitere Beschwerde; Festsetzung; Umgang; Vater; Nichteheliches Kind;

    Auszug aus KG, 12.02.2015 - 13 WF 203/14
    In einer etwas älteren (Grundsatz-) Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 27. Januar 1993 - 1Z BR 102/92 -, BayObLGZ 1993, 28 = FamRZ 1993, 823 [bei juris Rz. 10]) hat das Gericht in einem Fall, in dem die Kinder außerhalb der gerichtlich festgelegten Umgangszeiten aus eigenem Antrieb den Vater aufsuchten und dieser sich wiederholt geweigert hatte, den Beschlüssen des (damals zuständigen) Vormundschaftsgerichts nachzukommen und die Kinder wieder an die Mutter herauszugeben, die Verhängung eines (damals geltenden) Zwangsgelds gegen den Vater ausdrücklich bestätigt und zur Frage einer Ausübung des Umgangs außerhalb der gerichtlich festgelegten Umgangszeiten wie folgt Stellung bezogen:.

    Damit entfällt aber ein Verstoß (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 1993, a.a.O. [bei juris Rz. 10 am Ende]).

  • OLG Frankfurt, 31.10.2016 - 2 WF 302/16

    Ordnungsmittel gegen Umgangsberechtigten wegen Kontaktaufnahme

    Das Kammergericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 13.02.2015 die Auffassung vertreten, dass eine gerichtliche Umgangsregelung, mit der der Umgang positiv geregelt wird, stets auch das konkludente Gebot an den Umgangsberechtigten enthält, sich außerhalb der festgelegten Umgangszeiten eines Kontaktes zum Kind zu enthalten; diese Verpflichtung sei mit Ordnungsmitteln durchsetzbar (KG Berlin FamRZ 2015, 940-943).
  • KG, 15.08.2023 - 17 WF 51/23

    Auslegung eines Umgangstitels: Zulässigkeit von Anrufen eines Elternteils beim

    Zur Begründung hat sie unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 12.02.2015 - 13 WF 203/14 (FamRZ 2015, 940) vorgetragen, dass ein Umgangsvergleich auch immer ein Gebot an den Umgangsberechtigten umfasse, sich außerhalb der vereinbarten Umgangszeiten eines Umgangs zu enthalten.

    aa) Der 13. Senat des Kammergerichts (FamRZ 2015, 940) hat die Auffassung vertreten, die Regelung konkreter Umgangszeiten stelle im Umkehrschluss zugleich klar, dass außerhalb der festgelegten Zeiten ein Umgang zu unterbleiben habe.

    Dem ist ein Teil der Literatur gefolgt (so die Entscheidungsbesprechungen von Kemper, NZFam 2015, 331; Gottschalk, ZKJ 2015, 191, 195; Söpper, FamRZ 2015, 2168; außerdem Cirullies, 2. Aufl. 2017, Vollstreckung in Familiensachen, Rn. 431; Bumiller in Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, § 89, 13. Aufl. 2022, Rn. 6; MüKo/Hennemann, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1684 Rn. 95; Schäder in: Schwab/Ernst, Handbuch des Scheidungsrechts, 8. Aufl. 2019, § 5 Rn. 332).

    Auch wenn eine eigenmächtige Kontaktaufnahme außerhalb geregelter Umgangskontakte gegen das Wohlverhaltensverbot nach § 1684 Abs. 2 BGB verstoße, sei dies nur im Falle eines expliziten Verbots nach § 89 FamFG sanktionierbar (Spangenberg, FamRZ 2015, 1726; Dürbeck, ZKJ 2020, 209, 211; Grüneberg/Götz, BGB, 82. Aufl. 2023, § 1684 Rn. 5).

    Vielmehr ist es eine Frage der Auslegung des Titels im Einzelfall, welche Formen des Umgangskontakts von einer konkreten Umgangsregelung ausgeschlossen sind (ähnlich Spangenberg, FamRZ 2015, 1726), was bei dem vorliegenden Titel in Bezug auf Telefonanrufe nicht der Fall ist.

  • OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23

    Vollstreckung von Umgangsregelungen

    Diese Verpflichtung ist nach der Auffassung des Kammergerichts mit Ordnungsmitteln durchsetzbar (KG FamRZ 2015, 940; zustimmend Kemper NZFam 2015, 331; Cirullies NZFam 2022, 1075).
  • AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
    Zwar beinhaltet der dort ausgesprochene vollständige Umgangsausschluss zugleich auch das Verbot, in irgendeiner Form Kontakt mit dem Kind aufzunehmen (Dürbeck in Staudinger, § 1684 BGB Rn. 298; Altrogge in Beck-OKG, § 1684 BGB Rn. 400; nach KG, Beschluss vom 13.02.2015, 13 WF 203/14, FamRZ 2015, 940, 942 soll dies bereits dann gelten, wenn der Umgang geregelt ist und der Umgangsberechtigte außerhalb der festgelegten Zeiten Kontakt zu dem Kind aufnimmt; a.A. OLG Schleswig, SchlHA 1984, 173; Döll in Erman, § 1684 BGB, Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2017 - 5 WF 63/16

    Umgangsregelung: kein Ordnungsmittel bei fehlender hinreichender Bestimmbarkeit

    Zwar hat das Kammergericht Stadt1 in seiner Entscheidung vom 13.02.2015 die Auffassung vertreten, dass eine gerichtliche Umgangsregelung, mit der der Umgang positiv geregelt wird stets auch das konkludente Gebot an den Umgangsberechtigten enthalte, sich außerhalb der festgelegten Umgangszeiten eines Kontaktes zum Kind zu enthalten; diese Verpflichtung sei mit Ordnungsmitteln durchsetzbar (KG FamRZ 2015, 940 ff).
  • AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
    Zwar beinhaltet der dort ausgesprochene vollständige Umgangsausschluss zugleich auch das Verbot, in irgendeiner Form Kontakt mit dem Kind aufzunehmen (Dürbeck in Staudinger, § 1684 BGB Rn. 298; Altrogge in Beck-OKG, § 1684 BGB Rn. 400; nach KG, Beschluss vom 13.02.2015, 13 WF 203/14, FamRZ 2015, 940, 942 soll dies bereits dann gelten, wenn der Umgang geregelt ist und der Umgangsberechtigte außerhalb der festgelegten Zeiten Kontakt zu dem Kind aufnimmt; a.A. OLG Schleswig, SchlHA 1984, 173; Döll in Erman, § 1684 BGB, Rn. 28).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 9 WF 2/23

    Ordnungsmittelantrag bei Umgangsregelung; Umgangsregelung verbunden mit konkret

    Die Untersagung solcher Kontaktaufnahmen muss sich deshalb zweifelsfrei aus dem Tenor der gerichtlichen Entscheidung ergeben und der Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG muss eindeutig auch auf die Ausschlussanordnung bezogen sein (vgl. dazu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Oktober 2021, Az. 6 WF 202/21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2017, Az. 5 WF 63/16; Staudinger/Dürbeck, BGB 2019, § 1684 BGB Rdnr. 533; Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl., § 89 Rdnr. 8; MünchKomm-FamFG, 3. Aufl., 2018, § 89 Rdnr. 12; Prütting/Helms/Hammer, FamFG, 6. Aufl., 2023, § 89 Rdnr. 11; jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 1684 (Stand 15. November 2022), Rdnr. 229; a.A. KG, Beschluss vom 13. Februar 2015, Az. 13 WF 203/14).
  • OLG Zweibrücken, 19.10.2021 - 6 WF 202/21

    Umgangsrecht: Kontaktaufnahme außerhalb der festgelegten Umgangszeiten

    Ob eine gerichtliche Umgangsregelung neben der positiven Regelung zur Ausgestaltung des Umgangs stets auch das ordnungsmittelbewehrte konkludente Gebot an den Umgangsberechtigten enthält, außerhalb der festgelegten Umgangszeiten keinen Kontakt zu dem Kind aufzunehmen ist umstritten (vgl. dies befürwortend KG, Beschluss vom 12.2.2015 - 13 WF 203/14, BeckRS 2015, 3301; a. A. OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 31.10.2016 - 2 WF 302/16, BeckRS 2016, 20426).
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