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   KG, 12.02.2018 - 13 SchH 2/17   

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https://dejure.org/2018,6332
KG, 12.02.2018 - 13 SchH 2/17 (https://dejure.org/2018,6332)
KG, Entscheidung vom 12.02.2018 - 13 SchH 2/17 (https://dejure.org/2018,6332)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - 13 SchH 2/17 (https://dejure.org/2018,6332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1036 Abs 2 S 1 Alt 1 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO
    Schiedsrichterlichen Verfahren: Voraussetzungen einer Schiedsrichterablehnung wegen Befangenheitsbesorgnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters im schiedsrichterlichen Verfahren wegen unterbliebener Erteilung erbetener rechtlicher Hinweise

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Schiedsrichter keine Verpflichtung zu rechtlichen Hinweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2 ; ZPO § 1036 Abs. 2 S. 1 Alt. 1
    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters im schiedsrichterlichen Verfahren wegen unterbliebener Erteilung erbetener rechtlicher Hinweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 885
  • NJ 2018, 206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 24.11.2015 - 34 SchH 5/15

    Vorab mitgeteilte Schiedsrichtermeinung als Ablehnungsgrund: Keine "Pflicht zum

    Auszug aus KG, 12.02.2018 - 13 SchH 2/17
    Allgemeiner Überzeugung zufolge orientiert sich der Maßstab, ob berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des Schiedsrichters vorliegen, an dem für die staatliche Gerichtsbarkeit in § 42 Abs. 2 ZPO normierten Ablehnungsgrund wegen Umständen, die Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. November 2015 - 34 SchH 5/15, NJW 2016, 881 [bei juris Rz. 26]; KG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 20 SchH 2/10, SchiedsVZ 2010, 225 [bei juris Rz. 2f.] sowie Zöller/Geimer, ZPO [32. Aufl. 2018], § 1036 Rn. 10; MünchKomm/Münch, ZPO [5. Aufl. 2017], § 1036 Rn. 30; Armbrüster/Wächter, SchiedsVZ 2017, 213 [215]).

    Allein die Mitteilung der einer Schiedspartei ungünstigen Rechtsauffassung im Rahmen der Sacherörterung oder bei einem Vergleichsvorschlag begründet noch keinen Befangenheitsgrund (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. November 2015 - 34 SchH 5/15, NJW 2016, 881 [bei juris Rz. 30ff.] sowie Zöller/G. Vollkommer, ZPO [32. Aufl. 2018], § 42 Rn. 26, 28; Armbrüster/Wächter, SchiedsVZ 2017, 213 [218]).

    a) Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. November 2015 - 34 SchH 5/15, NJW 2016, 881 [bei juris Rz. 44]); da der Schiedskläger mit seinem Antrag nicht durchdringt, hat er die hierdurch verursachten Kosten zu tragen.

  • KG, 07.07.2010 - 20 SchH 2/10

    Befangenheit des Schiedsrichters: Beachtung der für Richter geltenden Gebote und

    Auszug aus KG, 12.02.2018 - 13 SchH 2/17
    Allgemeiner Überzeugung zufolge orientiert sich der Maßstab, ob berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des Schiedsrichters vorliegen, an dem für die staatliche Gerichtsbarkeit in § 42 Abs. 2 ZPO normierten Ablehnungsgrund wegen Umständen, die Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. November 2015 - 34 SchH 5/15, NJW 2016, 881 [bei juris Rz. 26]; KG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 20 SchH 2/10, SchiedsVZ 2010, 225 [bei juris Rz. 2f.] sowie Zöller/Geimer, ZPO [32. Aufl. 2018], § 1036 Rn. 10; MünchKomm/Münch, ZPO [5. Aufl. 2017], § 1036 Rn. 30; Armbrüster/Wächter, SchiedsVZ 2017, 213 [215]).

    Vielmehr ist eine Ablehnung bereits dann berechtigt, wenn objektive Gründe vorliegen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger, besonnener Betrachtung die Befürchtung wecken könnte, der Schiedsrichter stehe dem Schiedsverfahren nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. KG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 20 SchH 2/10, SchiedsVZ 2010, 225 [bei juris Rz. 3]; Zöller/G. Vollkommer, ZPO [32. Aufl. 2018], § 42 Rn. 8f.).

  • OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 8/06

    Streitwert des Nebenverfahrens in schiedsrichterlichen Angelegenheiten

    Auszug aus KG, 12.02.2018 - 13 SchH 2/17
    Das Ablehnungsverfahren ist mit einem Bruchteil der Hauptsache, in der Regel einem Drittel, zu bewerten (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 34 SchH 8/06, SchiedsVZ 2007, 280 [bei juris LS] sowie Zöller/Herget, Geimer, ZPO [32. Aufl. 2018], § 3 Rn. 16 Stichwort "schiedsrichterliches Verfahren"; § 1062 Rn. 12).
  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus KG, 12.02.2018 - 13 SchH 2/17
    Tatsächlich ist denn auch anerkannt, dass es im Schiedsgerichtsverfahren - soweit im Schiedsvertrag nichts anderes bestimmt ist - keine schiedsrichterlichen Hinweispflichten gibt; das Schiedsgericht ist lediglich verpflichtet, rechtliches Gehör zu gewähren, aber nicht, den Schiedsparteien Hinweise zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1982 - III ZR 77/81, BGHZ 85, 288 = NJW 1983, 867 [bei juris Rz. 13]).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus KG, 12.02.2018 - 13 SchH 2/17
    Für einen derartigen Fall, wenn also das Gericht nicht feststellen kann, ob die tatsächlichen Grundlagen eines Ablehnungsgrundes dargelegt sind, ist anerkannt, dass nicht von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des vom Ablehnenden behaupteten Geschehensablauf auszugehen ist; das non liquet geht also zu Lasten des Schiedsklägers (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, NJW-RR 2011, 136 [bei juris LS und Rz. 22]).
  • OLG München, 20.08.2014 - 34 SchH 10/14

    Schiedsgerichtliches Verfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters wegen

    Auszug aus KG, 12.02.2018 - 13 SchH 2/17
    Im Ergebnis gilt das auch für die Rüge, der am 20. September 2016 (Anlage K 11) erteilte Hinweis zur Behandlung der Einnahmen und Kosten der Sternsozietät sei durch den Hinweis vom 2. November 2017 (Anlage K 34) "verbösert" worden: Dass ein hierauf gestützter Ablehnungsgrund innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 1037 Abs. 2 Satz 1 ZPO dem Schiedsgericht dargelegt worden wäre bzw. dass das Schiedsgericht sich mit diesem Vorhalt im Verfahren nach § 1037 Abs. 2 Satz 2 ZPO befasst hat, hat der Schiedskläger weder behauptet noch ist das ersichtlich; die Rüge greift daher nicht durch (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. August 2014 - 34 SchH 10/14, IBR 2014, 640 [bei juris Rz. 24]).
  • OLG München, 04.07.2016 - 34 Sch 29/15

    Erstattungsfähigkeit in einem Schiedsverfahren angefallener Anwaltskosten bei

    Auszug aus KG, 12.02.2018 - 13 SchH 2/17
    Mangels einer anderweitigen Vereinbarung - die hier nicht besteht - hat eine Schiedspartei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, nach dem Gesetz (§ 1037 Abs. 2 Satz 1 ZPO) innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihr ein Umstand im Sinne des § 1036 Abs. 2 ZPO bekannt geworden ist, dem Schiedsgericht die Ablehnungsgründe schriftlich darzulegen (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Juli 2016 - 34 Sch 29/15, SchiedsVZ 2017, 40 [bei juris Rz. 101] sowie MünchKomm/Münch, ZPO [5. Aufl. 2017], § 1037 Rn. 35).
  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 36/21

    Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlerhafter Ablehnung

    Jedoch können qualifizierte Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Schiedsrichter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. April 2008 - 34 SchH 5/07, juris Rn. 39; OLG München, BeckRS 2011, 7079 unter b; zu § 42 Abs. 2 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492 [juris Rn. 31 f.]; Beschluss vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 [juris Rn. 7] mwN; BeckOK.ZPO/Vossler aaO § 42 Rn. 20 mwN; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO aaO § 42 Rn. 20 f.; zum grundsätzlichen Gleichlauf von § 1036 Abs. 2 Satz 2 Fall 1 ZPO und § 42 Abs. 2 ZPO vgl. KG, MDR 2018, 885 [juris Rn. 15] mwN; Voit in Musielak/Voit aaO § 1036 Rn. 4 mwN).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18

    Schiedsverfahren: Befangenheit des Schiedsrichters - Offenlegungspflichten nach §

    Allgemeiner Überzeugung zufolge orientiert sich der Maßstab, ob berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit des Schiedsrichters vorliegen, an dem für die staatliche Gerichtsbarkeit in § 42 Abs. 2 ZPO normierten Ablehnungsgrund wegen Umständen, die Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigen (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.02.2012, Az. 26 SchH 15/11; KG, Beschluss vom 12.02.2018, Az.: 13 SchH 2/17, zitiert nach BeckRS; Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 10 zu § 1036 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 Sch 8/18

    Offenlegungspflichten des Schiedsrichters nach § 16.1 DIS-SchO (98)

    Allgemeiner Überzeugung zufolge orientiert sich der Maßstab, ob berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit des Schiedsrichters vorliegen, an dem für die staatliche Gerichtsbarkeit in § 42 Abs. 2 ZPO normierten Ablehnungsgrund wegen Umständen, die Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigen (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.02.2012, Az. 26 SchH 15/11; KG, Beschluss vom 12.02.2018, Az.: 13 SchH 2/17, zitiert nach BeckRS; Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 10 zu § 1036 ZPO).
  • OLG München, 13.02.2019 - 34 SchH 2/18

    Erfolgreicher Befangenheitsantrag einer Schiedsrichterin

    Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden berechtigen hingegen nicht zur Ablehnung (KG vom 12.02.2018, 13 SchH 2/17).
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