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   KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20   

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https://dejure.org/2021,35634
KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20 (https://dejure.org/2021,35634)
KG, Entscheidung vom 12.02.2021 - 22 W 1047/20 (https://dejure.org/2021,35634)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - 22 W 1047/20 (https://dejure.org/2021,35634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 37 Abs 1 BGB, § 37 Abs 2 S 1 BGB, § 62 Abs 1 FamFG
    Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung einer Vereinsversammlung: Erledigung der Beschwerde nach Durchführung einer Versammlung mit den verlangten Tagesordnungspunkten

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 129
  • FGPrax 2021, 208
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.2012 - II ZB 17/11

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20
    Insoweit wird zwar auch nach der Rechtsprechung des Senats anzunehmen sein, dass sich ein Verfahren nach § 37 Abs. 2 Satz 1 FamFG erledigt, so dass eine Beschwerdeentscheidung nur noch unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 FamFG in Betracht kommt, die hier nicht gegeben sind, wenn eine erteilte Ermächtigung durch Fristablauf (vgl. Senat, Beschluss vom 02. August 2018 - 22 W 30/18 -, juris) oder durch Durchführung der Mitgliederversammlung mit einer Behandlung der Beschlussgegenstände ausgeübt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 -, juris Rdn. 11).

    (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 11 Wx 49/14 -, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8).

  • KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20

    Vereinsrechtlicher Ermächtigungsantrag zur Einladung zu einer

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20
    Jedenfalls dies reicht nach der Rechtsprechung des Senats aus, nach der eine unmittelbare Beteiligung der weiteren Mitglieder am gerichtlichen Verfahren in einem solchen Fall nicht notwendig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 05. Oktober 2020 - 22 W 1035/20 -, juris Rdn. 10).
  • BGH, 25.05.1992 - II ZR 23/92

    Keine Geltung der aktienrechtlichen Streitwertregelung im Vereinsrecht

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20
    Von einer Nichtigkeit der Beschlüsse wäre auszugehen gewesen, wenn der entsprechende Klageantrag Erfolg gehabt hätte, weil die entsprechende Verurteilung dann entsprechend den §§ 248, 249 AktG mit materieller Rechtskraft gegenüber allen Vereinsmitglieder Wirkung gehabt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1992 - II ZR 23/92 -, juris Rdn. 1).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20
    Insoweit wird zwar auch nach der Rechtsprechung des Senats anzunehmen sein, dass sich ein Verfahren nach § 37 Abs. 2 Satz 1 FamFG erledigt, so dass eine Beschwerdeentscheidung nur noch unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 FamFG in Betracht kommt, die hier nicht gegeben sind, wenn eine erteilte Ermächtigung durch Fristablauf (vgl. Senat, Beschluss vom 02. August 2018 - 22 W 30/18 -, juris) oder durch Durchführung der Mitgliederversammlung mit einer Behandlung der Beschlussgegenstände ausgeübt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 -, juris Rdn. 11).
  • KG, 02.08.2018 - 22 W 30/18

    Vereinsregistersache: Erledigung einer Beschwerde gegen eine befristete

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20
    Insoweit wird zwar auch nach der Rechtsprechung des Senats anzunehmen sein, dass sich ein Verfahren nach § 37 Abs. 2 Satz 1 FamFG erledigt, so dass eine Beschwerdeentscheidung nur noch unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 FamFG in Betracht kommt, die hier nicht gegeben sind, wenn eine erteilte Ermächtigung durch Fristablauf (vgl. Senat, Beschluss vom 02. August 2018 - 22 W 30/18 -, juris) oder durch Durchführung der Mitgliederversammlung mit einer Behandlung der Beschlussgegenstände ausgeübt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 -, juris Rdn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2014 - 11 Wx 49/14

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit des HV-Einberufungsverlangens eines

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20
    (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 11 Wx 49/14 -, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8).
  • OLG München, 14.05.2018 - 31 Wx 122/18

    Einberufungsverlangen einer Aktionärsminderheit

    Auszug aus KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20
    Auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Durchführung einer Mitgliederversammlung und einer gerichtlichen Ermächtigung nach § 37 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht entgegen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 31 Wx 122/18 -, juris; allgemein Senat, Beschluss vom 12. August 2019, 22 W 96 und 97/18, S. 3 der BA n.v.).
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