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   KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19   

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https://dejure.org/2019,5509
KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19 (https://dejure.org/2019,5509)
KG, Entscheidung vom 12.03.2019 - 1 W 56/19 (https://dejure.org/2019,5509)
KG, Entscheidung vom 12. März 2019 - 1 W 56/19 (https://dejure.org/2019,5509)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 S 1 GBO, § 44a Abs 2 BeurkG, § 10 WoEigG
    Grundbuchsache: Berichtigung der Gläubigerbezeichnung einer für die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingetragenen Sicherungshypothek nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtliche Zuordnung einer Sicherungshypothek

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 13, 19, 22; BeurkG § 44a; WEG §§ 10, 27
    Keine Berichtigung der Gläubigerbezeichnung zu Gunsten einzelner Wohnungseigentümer eingetragener Sicherungshypothek nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der WEG

  • notar-drkotz.de

    Sicherungshypothek - Berichtigung der Gläubigerbezeichnung bei WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unrichtigkeit des Grundbuchs bei Eintragung einer Sicherungshypothek zu Gunsten der namentlich bezeichneten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Jahr 2002

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsfähigkeit nachträglich anerkannt: Sicherungshypothek bleibt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auswirkungen der anerkannten (Teil-)Rechtsfähigkeit der WEG auf ein im Grundbuch eingetragenes Verfügungsverbot (IVR 2019, 71)

Papierfundstellen

  • NZM 2019, 595
  • FGPrax 2019, 100
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19
    Nr. 1 des Grundbuchs - erfolgte Anerkennung der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Rechtsprechung (BGH, NJW 2005, 2061) und Gesetzgeber (vgl. §§ 10 Abs. 6 bis 8, 27 Abs. 3 WEG) an der rechtlichen Zuordnung eines für die Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragenen Verfügungsverbots nichts geändert hat (Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 1 W 195 - 196/13 - FGPrax 2014, 4; zum hiesigen Grundbuch bereits Senat, Beschluss vom 2. November 2017 - 1 W 115/17 - nicht veröffentlicht).

    Vielmehr bleibt das Sonder- und das Gemeinschaftseigentum in den Händen der Miteigentümer, so dass zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten existieren (BGH, NJW 2005, 2061, 2068).

  • KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Bewilligung der Löschung eines auf Grund

    Auszug aus KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19
    (Fortsetzung von Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 1 W 195-196/13 - FGPrax 2014, 4 = GE 2013, 1593 = MDR 2013, 1391 = NotBZ 2013, 470).

    Nr. 1 des Grundbuchs - erfolgte Anerkennung der (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Rechtsprechung (BGH, NJW 2005, 2061) und Gesetzgeber (vgl. §§ 10 Abs. 6 bis 8, 27 Abs. 3 WEG) an der rechtlichen Zuordnung eines für die Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragenen Verfügungsverbots nichts geändert hat (Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 1 W 195 - 196/13 - FGPrax 2014, 4; zum hiesigen Grundbuch bereits Senat, Beschluss vom 2. November 2017 - 1 W 115/17 - nicht veröffentlicht).

  • KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03

    Grundbuchberichtigungsverfahren nach Kündigung einer Zwei-Mann-BGB-Gesellschaft:

    Auszug aus KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19
    Diesen Nachweis, an den nach allgemeiner und vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Ansicht strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 - KG-Report 2004, 544), hat die Beteiligte hier nicht erbracht.
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97

    Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19
    Denn das entsprach dem damaligen Rechtsverständnis, wonach Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft mangels Rechtsfähigkeit derselben solche der Wohnungseigentümer waren (vgl. BGH, NJW 1998, 3279).
  • BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06

    Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums

    Auszug aus KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19
    Sie ist nur zulässig, wenn die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, gewahrt bleibt (BGH, NJW 2007, 518).
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

    Auszug aus KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19
    Vor diesem Hintergrund kann der Nachtragsvermerk der Urkundsnotarin nicht zulässig sein, weil ansonsten die Gläubiger des Schuldanerkenntnisses nicht gewahrt blieben (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2011, 1453, 1454; Feskorn in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 319 Rdn. 14).
  • OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 184/12

    Notarielle Beurkundung: Berichtigung einer Überlassungsurkunde durch

    Auszug aus KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19
    Auch im Verfahren nach § 44 a Abs. 2 BeurkG muss sich der von dem Notar richtigzustellende Fehler für jeden Außenstehenden aus Umständen, die auch außerhalb der Urkunde liegen können, ergeben (OLG München, DNotZ 2012, 828 830).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Auszug aus KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19
    aa) Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen (BGH, NZM 2016, 387, 389).
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