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   KG, 12.03.2020 - 22 W 73/19   

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https://dejure.org/2020,12278
KG, 12.03.2020 - 22 W 73/19 (https://dejure.org/2020,12278)
KG, Entscheidung vom 12.03.2020 - 22 W 73/19 (https://dejure.org/2020,12278)
KG, Entscheidung vom 12. März 2020 - 22 W 73/19 (https://dejure.org/2020,12278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 92 Abs 1 AktG, § 122 Abs 1 AktG, § 122 Abs 3 AktG
    Aktiengesellschaft in Insolvenz: Zulässigkeit einer gerichtlichen Ermächtigung zur Durchführung einer sog. beschlusslosen Hauptversammlung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Aktienrecht: Einberufung der Hauptversammlung in der Insolvenz, Durchführung einer sog. beschlusslosen Hauptversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung der Hauptversammlung einer AG in der Insolvenz bei Beschlussgegenständen aus insolvenzfreien Bereichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Einberufung der Hauptversammlung in der Insolvenz, Durchführung einer sog. beschlusslosen Hauptversammlung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    AktG § 122, beschlusslose Hauptversammlung, Einberufung, Eingerufung Hauptversammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1174
  • NZI 2020, 571
  • FGPrax 2020, 120
  • NZG 2020, 710
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 25.08.2011 - 25 W 63/11

    Aktiengesellschaft: Gerichtliche Ermächtigung von Minderheitsaktionären zur

    Auszug aus KG, 12.03.2020 - 22 W 73/19
    Das Gericht hat in Bezug auf einen Antrag nach § 122 Abs. 1, 3 AktG dementsprechend zu prüfen, ob die Beschlussgegenstände zur Zuständigkeit der Hauptversammlung gehören, die beantragte Beschlussfassung inhaltlich zulässig ist und ob das Verlangen nicht rechtsmissbräuchlich gestellt ist (Kammergericht, Beschluss vom 25. August 2011, 25 W 63/11, juris Rn 19).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 3 Wx 36/13

    Einberufung einer Hauptversammlung auf Verlangen von Aktionären; Anforderungen an

    Auszug aus KG, 12.03.2020 - 22 W 73/19
    b) Auch steht das laufende Insolvenzverfahren der Ermächtigung der Einberufung zur Hauptversammlung nicht grundsätzlich entgegen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11. April 2013, I-3 Wx 36/13, juris Rn 36 f; Keidel- Heinemann , FamFG, 20. Aufl., § 375 Rn 54; Schmidt/Lutter- Ziemons , AktG, 3. Aufl., § 122 Rn 19).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 20 W 1/05

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an die Ermächtigung eines Minderheitsaktionärs

    Auszug aus KG, 12.03.2020 - 22 W 73/19
    (2) Eine Ausnahme vom Verbot der beschlusslosen Hauptversammlung ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen der beschlusslosen Behandlung wie der Verlustanzeige und der Vorlage des Jahresabschlusses (§§ 92 Abs. 1, 175 Abs. 1 Satz 2 AktG ) möglich (Oberlandesgericht München, aaO, juris Rn 9; Oberlandesgericht Stuttgart, aaO, juris Rn 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2005, 20 W 1/05, juris Rn 7; Hirte/Mülbert/Roth-Butzke, aaO, § 122 Rn 23; Münchener Kommentar zum AktG- Kubis , aaO, § 122 Rn 16; Schmidt/Lutter-Ziemons, aaO, § 122 AktG Rn 18).Der von der Beteiligten zu 1) begehrte Tagesordnungspunkt ist entgegen der Beschwerdebegründung aber nicht von der Ausnahme des § 92 Abs. 1 AktG umfasst.
  • OLG Stuttgart, 25.11.2008 - 8 W 370/08

    Aktiengesellschaft: Gerichtliche Ermächtigung von Minderheitsaktionären zur

    Auszug aus KG, 12.03.2020 - 22 W 73/19
    Die Vorschrift bezweckt den Schutz der Minderheitsaktionäre und soll als Ausfluss des Mitgliedschaftsrechts die Ausübung der an die Hauptversammlung gebundenen Rechte gewährleisten (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 09. November 2009, 31 Wx 134/09, juris Rn 9; Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 25. November 2008, 8 W 370/08, juris Rn 11).
  • OLG München, 09.11.2009 - 31 Wx 134/09

    AG-Hauptversammlung: Gerichtliche Einberufungsermächtigung bei Neuterminierung

    Auszug aus KG, 12.03.2020 - 22 W 73/19
    Die Vorschrift bezweckt den Schutz der Minderheitsaktionäre und soll als Ausfluss des Mitgliedschaftsrechts die Ausübung der an die Hauptversammlung gebundenen Rechte gewährleisten (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 09. November 2009, 31 Wx 134/09, juris Rn 9; Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 25. November 2008, 8 W 370/08, juris Rn 11).
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