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   KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06   

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https://dejure.org/2007,9886
KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06 (https://dejure.org/2007,9886)
KG, Entscheidung vom 12.04.2007 - 8 U 76/06 (https://dejure.org/2007,9886)
KG, Entscheidung vom 12. April 2007 - 8 U 76/06 (https://dejure.org/2007,9886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Annahme eines Scheingeschäftes i.S.d. § 117 BGB; Vereinbarung in einem Mietvertrag über ein Filmtheater zum Zwecke der Beschleunigung einer Bewilligung von Fördermitteln nach § 57 Filmförderungsgesetz (FFG); Begriff des Betreibers eines Filmtheaters; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterauswechselung als Scheingeschäft; Mieterwechsel; Erlangung einer Förderung; Pro-forma-Miete

  • Judicialis

    BGB § 117

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 117
    Anforderungen an das Vorliegen eines Scheingeschäfts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Annahme eines Scheingeschäftes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
    Auszug aus KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Anschein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 117 BGB, Rdnr. 3; Staudinger/Singer, BGB, 2004, § 117 BGB, Rdnr. 1; BGHZ 36, 84; 67, 334; BGH NJW 1980, 1572; ZIP 2006, 1639,BGH NJW 1993, 2435; Hamm NJW-RR 1996, 1233).

    Ob ein Rechtsgeschäft ernstlich gemeint oder nur zum Schein geschlossen worden ist, ist Tatfrage (BGH NJW 1980, 1572; BGH NJW-RR 1997, 238).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 201/92

    Scheingeschäft bei Bankdarlehen

    Auszug aus KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Anschein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 117 BGB, Rdnr. 3; Staudinger/Singer, BGB, 2004, § 117 BGB, Rdnr. 1; BGHZ 36, 84; 67, 334; BGH NJW 1980, 1572; ZIP 2006, 1639,BGH NJW 1993, 2435; Hamm NJW-RR 1996, 1233).

    Denn es ist gerade der typische Anlass für die Beurkundung eines Scheingeschäftes, dadurch Dritte zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen (vgl. BGH NJW 1993, 2435: Aufnahme eines unrichtigen Darlehensschuldners, um Widerstand der bankinternen Revision zu verhindern; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1233: nachträglicher Abschluss eines Architektenvertrages, um Ansprüche der Haftpflichtversicherung des Architekten zu erlangen).

  • OLG Hamm, 21.06.1995 - 12 U 176/94

    Architekten-Scheinvertrag: Kein Versicherungsschutz!

    Auszug aus KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Anschein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 117 BGB, Rdnr. 3; Staudinger/Singer, BGB, 2004, § 117 BGB, Rdnr. 1; BGHZ 36, 84; 67, 334; BGH NJW 1980, 1572; ZIP 2006, 1639,BGH NJW 1993, 2435; Hamm NJW-RR 1996, 1233).

    Denn es ist gerade der typische Anlass für die Beurkundung eines Scheingeschäftes, dadurch Dritte zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen (vgl. BGH NJW 1993, 2435: Aufnahme eines unrichtigen Darlehensschuldners, um Widerstand der bankinternen Revision zu verhindern; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1233: nachträglicher Abschluss eines Architektenvertrages, um Ansprüche der Haftpflichtversicherung des Architekten zu erlangen).

  • BGH, 29.10.1996 - XI ZR 319/95

    Darlehensvertrag als Scheingeschäft

    Auszug aus KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06
    Ob ein Rechtsgeschäft ernstlich gemeint oder nur zum Schein geschlossen worden ist, ist Tatfrage (BGH NJW 1980, 1572; BGH NJW-RR 1997, 238).

    Für die Beurteilung dieser Frage kommt es auf die vor oder bei Abschluss der Vereinbarung abgegebenen Erklärungen an, wobei auch aus dem nachträglichen Verhalten der Parteien Rückschlüsse gezogen werden können (BGH NJW-RR 1997, 238; Staudinger/Singer, a.a.O., § 117 BGB, Rdnr. 28).

  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60

    Hypothekenbestellung für Scheinforderung

    Auszug aus KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Anschein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 117 BGB, Rdnr. 3; Staudinger/Singer, BGB, 2004, § 117 BGB, Rdnr. 1; BGHZ 36, 84; 67, 334; BGH NJW 1980, 1572; ZIP 2006, 1639,BGH NJW 1993, 2435; Hamm NJW-RR 1996, 1233).

    Kennzeichnend für das Scheingeschäft ist damit das Fehlen eines Rechtsbindungswillens (BGH 36, 84/87).

  • BFH, 07.11.2000 - V R 49/99

    Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen

    Auszug aus KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06
    Die Bestimmung des Leistungsempfängers erfolgt nach der formalen Betrachtung des zivilrechtlichen Verhältnisses und nicht etwa nach dem Prinzip einer wirtschaftlichen Zuordnung (Bunjes/Geist, a.a.O., § 15 UStG, Rdnr. 34; vgl. BFH DStR 2001, 212 f: kein Vorsteuerabzug für Ehefrau als Pächterin von Räumen, in denen der Ehemann sein Unternehmen betrieb).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 226/03

    Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Ehegatten des Schuldners

    Auszug aus KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Anschein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 117 BGB, Rdnr. 3; Staudinger/Singer, BGB, 2004, § 117 BGB, Rdnr. 1; BGHZ 36, 84; 67, 334; BGH NJW 1980, 1572; ZIP 2006, 1639,BGH NJW 1993, 2435; Hamm NJW-RR 1996, 1233).
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 156/90

    Sittenwidrigen Schädigung durch Beteiligung eines Dritten an Vertragsbruch

    Auszug aus KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06
    Eine vertragliche Regelung kann nicht gleichzeitig als steuerrechtlich gewollt und zivilrechtlich nicht gewollt angesehen werden (BGH NJW-RR 1993, 367; NJW 1993, 2609; Staudinger/Singer, a.a.O., § 117 BGB, Rdnr. 13).
  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 110/95

    Beweis der Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06
    Nach allgemeinen Grundsätzen muss der Gläubiger das Entstehen und die Fälligkeit der Hauptverbindlichkeit und damit den Grund für die Haftung des Bürgen aus dem Bürgschaftsvertrag darlegen; Sache des Hauptschuldners oder des an seine Stelle in Anspruch genommenen Bürgen ist es darzutun, dass die Hauptschuld aufgrund rechtsvernichtender Einwendungen, etwa durch Erfüllung, und damit auch die Haftung des Bürgen für diese Schuld erloschen ist (BGH WM 1988, 209; BGH WM 1996, 192; BGH WM 1995, 1229).
  • BGH, 10.12.1987 - IX ZR 269/86

    Darlegungs- und Beweislast des Bürgen für Leistungen des Hauptschuldners

    Auszug aus KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06
    Nach allgemeinen Grundsätzen muss der Gläubiger das Entstehen und die Fälligkeit der Hauptverbindlichkeit und damit den Grund für die Haftung des Bürgen aus dem Bürgschaftsvertrag darlegen; Sache des Hauptschuldners oder des an seine Stelle in Anspruch genommenen Bürgen ist es darzutun, dass die Hauptschuld aufgrund rechtsvernichtender Einwendungen, etwa durch Erfüllung, und damit auch die Haftung des Bürgen für diese Schuld erloschen ist (BGH WM 1988, 209; BGH WM 1996, 192; BGH WM 1995, 1229).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

  • BFH, 05.10.1995 - V R 113/92

    1. Bei Bauvorhaben auf dem Grundstück eines Ehegatten steht der Vorsteuerabzug

  • BGH, 18.11.1976 - VII ZR 150/75

    Rechtswirkungen des Handelns eines Baubetreuers

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 129/94

    Umfang und Entstehung des Rückgewähranspruchs; Zulässigkeit der Aufrechnung mit

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 63/18

    Wirksamkeit eines durch ein Scheingeschäft verdeckten Rechtsgeschäfts

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Ermittlung des Willens der Parteien neben den vor oder bei Abschluss des in Rede stehenden Geschäfts bzw. Vertrages abgegebenen Erklärungen - im Rahmen der gemäß §§ 133, 157, 242 BGB regelmäßig einzubeziehenden Gesamtumstände bzw. Indizien bzw. Verdachtsmomente - auch deren nachträgliches Verhalten von Bedeutung einzubeziehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1996, XI ZR 319/95, NJW-RR 1997, 238, dort Rn 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 06.07.1993, XI ZR 201/92, LM BGB § 117, Nr. 13, dort Rn 11; BGH, Urteil vom 22.05.1978, III ZR 128/76, WM 1978, 785; KG, Urteil vom 12.04.2007, 8 U 76/06, KGR 2007, 613, dort Rn 32; LG Mannheim, Urteil vom 07.10.1992, 4 S 62/92, ZMR 1993, 117; Erman-Arnold, a.a.O., § 117, Rn 13; PK-BGB, 8. Auflage 2017, § 117, Rn 31 mwN; Staudinger-Singer, BGB, Neubearb.
  • VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14

    Spendung von Honoraren an Auftraggeber; Zweckwidrige Verwendung von Mitteln;

    Typischer Anlass für die Beurkundung eines Scheingeschäfts ist, einen Dritten zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen (KG Berlin, Urt. v. 12.4.2007, 8 U 76/06, juris Rn. 35).
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