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   KG, 12.04.2010 - 12 U 99/09   

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https://dejure.org/2010,23223
KG, 12.04.2010 - 12 U 99/09 (https://dejure.org/2010,23223)
KG, Entscheidung vom 12.04.2010 - 12 U 99/09 (https://dejure.org/2010,23223)
KG, Entscheidung vom 12. April 2010 - 12 U 99/09 (https://dejure.org/2010,23223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Berechnung von Schadensersatz auf Neuwagenbasis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 S. 1
    Voraussetzungen des Schadensersatzes auf Neuwagenbasis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neupreisersatz nur bei Anschaffung eines Neufahrzeuges - Besonderes Interesse des Geschädigten am Eigentum ist ausschlaggebend

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 58 O 252/08
  • KG, 12.04.2010 - 12 U 99/09
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus KG, 12.04.2010 - 12 U 99/09
    Der Geschädigte, dessen neuer Pkw erheblich beschädigt ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat (BGHZ 181, 242).

    Der Geschädigte, dessen neuer PKW erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nämlich nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat (BGHZ 181, 242).

    Zur Begründung führt der BGH in seinem Urteil vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08 - aus:.

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 258/06

    Höhe des Schadensersatzes bei wirtschaftlichem Totalschaden

    Auszug aus KG, 12.04.2010 - 12 U 99/09
    Nur dann ist die Zuerkennung einer den Reparaturaufwand übersteigenden und damit an sich unwirtschaftlichen Neupreisentschädigung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem Bereicherungsverbot zu vereinbaren (vgl. für den umgekehrten Fall Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06 - aaO und vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07 - aaO).

    Er hätte eine ungerechtfertigte Aufblähung der Ersatzleistung zur Folge und führte zu einer vom Zweck des Schadensausgleichs nicht mehr gedeckten Belastung des Schädigers (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06 - aaO)".

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07

    Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger

    Auszug aus KG, 12.04.2010 - 12 U 99/09
    Nur dann ist die Zuerkennung einer den Reparaturaufwand übersteigenden und damit an sich unwirtschaftlichen Neupreisentschädigung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem Bereicherungsverbot zu vereinbaren (vgl. für den umgekehrten Fall Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06 - aaO und vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07 - aaO).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2019 - 22 U 188/18

    Unfall mit Neuwagen: Schadenersatz mit Abrechnung auf Neuwagenbasis

    Ein erhöhter Schadensausgleich wäre verfehlt (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2009 - VI ZR 110/08, zitiert nach juris, Rz. 11, 26; KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2010 - 12 U 99/09, zitiert nach juris, Rz. 4, 5).
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