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KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12 - 141 AR 191/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 141 StPO, § 464 Abs 3 StPO
Keine nachträgliche, rückwirkende Bestellung eines Verteidigers für ein im Rechtszug abgeschlossenes Verfahren. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit einer Kostengrundentscheidung des Urteils für den ersten Rechtszug eines Verfahrens über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2
Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Verfahrensabschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.09.2011 - 3 JuJs 31/09
- KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12 - 141 AR 191/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 359 (Ls.)