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   KG, 12.04.2016 - 3 VAs 5/16 - 161 Zs 337/16   

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KG, 12.04.2016 - 3 VAs 5/16 - 161 Zs 337/16 (https://dejure.org/2016,11207)
KG, Entscheidung vom 12.04.2016 - 3 VAs 5/16 - 161 Zs 337/16 (https://dejure.org/2016,11207)
KG, Entscheidung vom 12. April 2016 - 3 VAs 5/16 - 161 Zs 337/16 (https://dejure.org/2016,11207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 23 GVGEG, § 459h StPO, § 462 Abs 1 S 1 StPO
    Ersatzfreiheitsstrafe: Rechtsbehelf gegen Ablehnung der Änderung des Anrechnungs- und Bemessungsmaßstabs für den zu erbringen Arbeitseinsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung des erbrachten Arbeitseinsatzes bei der Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe; Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs; Abwendung der Vollstreckung einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit; Antrag auf Herabsetzung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23; StPO § 459h; StPO § 462 Abs. 1 S. 1
    Bemessung des Arbeitseinsatzes bei der Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    Abwendung der Vollstreckung einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tiergarten - 1 St Js 867/07
  • KG, 12.04.2016 - 3 VAs 5/16 - 161 Zs 337/16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 28.01.2009 - 2 VAs 20/08

    Reichweite des Begriffs der Anordnungen über die Vollstreckung einer

    Auszug aus KG, 12.04.2016 - 3 VAs 5/16
    Gemeint sind alle insoweit getroffenen tatsächlichen Maßnahmen und Anordnungen (OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris]; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, aaO Rn. 5; Appl in Karlsruher Kommentar, aaO Rn. 2).

    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass gegen die durch einen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft getroffene Entscheidung über einen Antrag auf Abwendung der Ersatzvollstreckung durch freie Arbeit Einwendungen nach § 459h StPO statthaft sind, über die das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 462 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 2 StPO) zu entscheiden hat (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 190; Thüringer OLG NStZ-RR 2014, 231 [unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris]).

    Vielmehr ist auch für derartige Folgeeinwendungen nach §§ 459h, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig (vgl. in diesem weiteren Sinne OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 -).

    Da sich der Verurteilte mit seiner Beschwerdeschrift erkennbar auch gegen die eigentliche Sachentscheidung wendet, verweist (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50) der Senat die Sache insoweit an das nach §§ 459h, 462 Abs. 1 StPO zuständige Amtsgericht Tiergarten.

  • OLG Zweibrücken, 02.02.2011 - 1 VAs 1/11

    Zuständigkeit bei Einwendungen gegen Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde

    Auszug aus KG, 12.04.2016 - 3 VAs 5/16
    Gemeint sind alle insoweit getroffenen tatsächlichen Maßnahmen und Anordnungen (OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris]; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, aaO Rn. 5; Appl in Karlsruher Kommentar, aaO Rn. 2).

    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass gegen die durch einen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft getroffene Entscheidung über einen Antrag auf Abwendung der Ersatzvollstreckung durch freie Arbeit Einwendungen nach § 459h StPO statthaft sind, über die das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 462 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 2 StPO) zu entscheiden hat (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 190; Thüringer OLG NStZ-RR 2014, 231 [unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris]).

    Vielmehr ist auch für derartige Folgeeinwendungen nach §§ 459h, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig (vgl. in diesem weiteren Sinne OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 -).

  • OLG Koblenz, 29.10.2009 - 2 Ws 506/09

    Strafvollstreckung: Rechtsweg bei Ablehnung der Abwendung einer

    Auszug aus KG, 12.04.2016 - 3 VAs 5/16
    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass gegen die durch einen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft getroffene Entscheidung über einen Antrag auf Abwendung der Ersatzvollstreckung durch freie Arbeit Einwendungen nach § 459h StPO statthaft sind, über die das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 462 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 2 StPO) zu entscheiden hat (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 190; Thüringer OLG NStZ-RR 2014, 231 [unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris]).
  • OLG Jena, 28.11.2013 - 1 Ws 463/13

    Strafvollstreckung: Rechtsweg bei Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde über

    Auszug aus KG, 12.04.2016 - 3 VAs 5/16
    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass gegen die durch einen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft getroffene Entscheidung über einen Antrag auf Abwendung der Ersatzvollstreckung durch freie Arbeit Einwendungen nach § 459h StPO statthaft sind, über die das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 462 Abs. 1 Satz 1, 462a Abs. 2 StPO) zu entscheiden hat (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 2011, 50; NStZ-RR 2009, 220; OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 190; Thüringer OLG NStZ-RR 2014, 231 [unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 1 VAs 1/11 - [juris]).
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