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   KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02   

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https://dejure.org/2003,5372
KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02 (https://dejure.org/2003,5372)
KG, Entscheidung vom 12.05.2003 - 24 W 279/02 (https://dejure.org/2003,5372)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2003 - 24 W 279/02 (https://dejure.org/2003,5372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten ; Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung ; Abmahnung des Verwalters; Beauftragung eines Anwalts zur Geltendmachung individualrechtlicher Ansprüche; Eigentümerbeschluss über das Verfahren bei der Abnahme des ...

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2; ; WEG § 43 Abs. 4; ; WEG § 47 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzfähigkeit vorprozessual entstandener Rechtsverfolgungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtausführung von Beschlüssen: Schadenersatz gg. Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 99 (Leitsatz)

    WEG §§ 43 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4, 47 Satz 2, pVV
    Ersatzfähigkeit vorprozessual entstandener Rechtsverfolgungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1168
  • NZM 2003, 683
  • FGPrax 2003, 207
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02
    Verletzt der WEG-Verwalter seine Pflichten aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 665 BGB, Eigentümerbeschlüsse weisungsgemäß auszuführen, steht der Anspruch auf weisungsgemäße Ausführung und ggf. auf Schadensersatz nur der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu (BGHZ 106, 222).

    Greift dagegen ein einzelner Wohnungseigentümer in die nach der eingangs zitierten Rechtsprechung des BGH (BGHZ 106, 222) bestehende Verwaltungszuständigkeit ein und mahnt er allein den Verwalter unbefugt ab, kann der daraus entstehende Schadensersatzanspruch nicht als Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers angesehen werden, weil auch schon die Abmahnungsbefugnis ihm nicht individuell zustand.

  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02
    Dagegen ist es nicht Sinn der Bestimmung, Personen zu beteiligen, die materiell von dem Verfahren nicht betroffen sein können (BGHZ 115, 253, 256).

    Gemäß dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 2. Oktober 1991 (BGHZ 115, 253 ff.) geht das Landgericht davon aus, dass der Antragsteller hier keine individuellen Ansprüche geltend macht.

  • KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89

    Deckendurchbruch: Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig?

    Auszug aus KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02
    Selbst im Falle des Unterliegens könnte er daher die als Schadensersatzanspruch geltend gemachten Anwaltskosten nicht von der Gemeinschaft oder anderen Wohnungseigentümern erstattet verlangen, da sie bei der Durchsetzung eines behaupteten eigenen Rechts angefallen sind (vgl. KG NJW-RR 1990, 334).
  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02
    Auch der zugrunde liegende Streit über die Art und Weise der durchzuführenden Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums berührt eigene Rechte des Wohnungseigentümers, da der Antragsteller aus seinem Erwerbsvertrag einen eigenen Anspruch auf mangelfreie Herstellung des gesamten Wohnungseigentums hat und folglich die ganze Leistung verlangen kann (vgl. BGH NJW 1985, 1551, 1552).
  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

    (a) Ein solcher Individualanspruch wird allerdings teilweise verneint (LG Hamburg, ZWE 2016, 278, 279; AG Hamburg-Blankenese, ZMR 2016, 151, 152; AG Hamburg-St. Georg, ZMR 2015, 581, 582; Heinemann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 27 Rn. 6 a.E.; BeckOGK/Greiner, 1.3.2018, WEG § 26 Rn. 144; Häublein, ZWE 2008, 80, 82; wohl auch KG, NJW-RR 2003, 1168); gerade in jüngerer Zeit ist er unter Verweis auf die von dem Senat angedeutete "Durchführungspflicht" des Verbands abgelehnt worden (vgl. LG Frankfurt, ZWE 2017, 232; AG Bremen-Blumenthal, ZMR 2017, 189; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 27 Rn. 11).
  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

    Auch Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Verwaltervertrags stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband zu (vgl. OLG München NJW-RR 2008, 322, zitiert nach beck-online; Suilmann in Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 10, Rz. 228; vgl. auch BGH NJW 1989, 1091, 1092f und BGH NZM 2003, 683, 684).
  • KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09

    Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Einen der Gemeinschaft zustehenden Anspruch konnte er nicht ohne Ermächtigung durch sie geltend machen (vgl. a. Senat WuM 2003, 594).
  • LG Hamburg, 02.03.2016 - 318 S 22/15

    Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation eines einzelnen Eigentümers

    Dies ist ohne entsprechende Ermächtigung der übrigen Wohnungseigentümer jedenfalls dann unzulässig, wenn es sich um einen gemeinschaftsbezogenen Anspruch handelt (vgl. KG NJW-RR 2003, 1168, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 10.03.2017 - 318 S 76/16

    Wohnungseigentumsrecht: Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf

    Greift ein einzelner Wohnungseigentümer in diese Verwaltungszuständigkeit ein und mahnt allein den Verwalter unbefugt ab, kann der daraus entstehende Schadensersatzanspruch nicht als Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers angesehen werden, weil schon die Abmahnungsbefugnis ihm nicht individuell zustand (KG Berlin, NJW-RR 2003, 1168 Rn. 12, zitiert nach juris).
  • AG Hamburg-St. Georg, 16.01.2015 - 980b C 34/14

    WEG - Umsetzbarkeit von Grundlagenbeschlüssen

    Der Anspruch auf Beschlussumsetzung ist gemeinschaftsgebunden (vgl. KG, NJW-RR 2003, 1168).
  • AG Bremen-Blumenthal, 28.10.2016 - 44 C 2041/16

    Nur Verband kann Verwalter zur Durchführung der Beschlüsse anhalten!

    Bei der Pflicht zur Umsetzung der von der Gemeinschaft gefassten Beschlüsse handelt es sich um einen Erfüllungsanspruch aus Vertrag zwischen dem Verwalter und dem Verband, der gemeinschaftsbezogen ist und nur auf Grund einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer von einem Eigentümer durchgesetzt werden kann (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 02.03.2016 - 318 S 22/15 unter Verweis auf KG NJW-RR 2003, 1168 und Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl. § 43 Rn. 78 f.).
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