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KG, 12.05.2004 - 5 Ws 119/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Strafaussetzung wegen gröblichen oder beharrlichen Verstoßes gegen die Auflage zur Zahlung eines Geldbetrages; Erhebliche, schwerwiegende Zuwiderhandlung oder ein wiederholtes andauerndes Verhalten als objektive Voraussetzungen des Widerrufes; Ausrichten der ...
- Judicialis
StGB § 56b; ; StGB § 56b Abs. 2; ; StGB § 56b Abs. 2 Nr. 3; ; StGB § 56c Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 453 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 27.03.2013 - 4 Ws 38/13
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Bewährungsauflage
Diese Unbestimmtheit, die das nunmehr für die Bewährungsüberwachung zuständige Amtsgericht (§ 462a Abs. 2 Satz 1 StPO) durch eine Präzisierung des Beschlusses beseitigen kann (§ 56e StGB), könnte zwar einem auf die Nichterfüllung der Auflage gestützten Bewährungswiderruf entgegenstehen (vgl. BVerfG StV 2012, 481; OLG Bremen StV 1986, 253; KG, Beschluss vom 12. Mai 2004 - 5 Ws 119/04 -). - KG, 13.11.2008 - 2 Ws 564/08
Bewährungswiderruf: Gerichtliche Aufenthaltserforschungspflicht vor öffentlicher …
Ohne Kenntnis von der finanziellen Situation des Beschwerdeführers kann nicht beurteilt werden, ob er zahlungsfähig war und schuldhaft (vgl. Senat, Beschluß vom 12. Mai 2004 - 5 Ws 119/04 -)keinen Unterhalt geleistet hat.