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   KG, 12.05.2005 - 5 Ws 218/05   

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https://dejure.org/2005,23376
KG, 12.05.2005 - 5 Ws 218/05 (https://dejure.org/2005,23376)
KG, Entscheidung vom 12.05.2005 - 5 Ws 218/05 (https://dejure.org/2005,23376)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 218/05 (https://dejure.org/2005,23376)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 19.12.2001 - WS 1418/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen

    Auszug aus KG, 12.05.2005 - 5 Ws 218/05
    Lehnt das Gericht eine vorläufige Maßnahme nach § 458 Abs. 3 StPO ab, ist dagegen die Beschwerde unstatthaft (Bestätigung von OLG Nürnberg NStZ 2003, 390).

    Er schließt sich der überzeugend begründeten Auffassung des OLG Nürnberg (NStZ 2003, 390) an, das, anders als das OLG Düsseldorf (StV 1994, 260, jedoch ohne Begründung), ein Rechtsmittel, gleich ob einfache oder sofortige Beschwerde, gegen eine vorläufige Anordnung nach § 458 Abs. 3 Satz 2 StPO jedenfalls für den Verurteilten nicht für statthaft hält (so auch Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 458 Rdn. 16; Krehl in HK, StPO 3. Aufl., § 458 Rdn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1992 - 2 Ws 303/92
    Auszug aus KG, 12.05.2005 - 5 Ws 218/05
    Er schließt sich der überzeugend begründeten Auffassung des OLG Nürnberg (NStZ 2003, 390) an, das, anders als das OLG Düsseldorf (StV 1994, 260, jedoch ohne Begründung), ein Rechtsmittel, gleich ob einfache oder sofortige Beschwerde, gegen eine vorläufige Anordnung nach § 458 Abs. 3 Satz 2 StPO jedenfalls für den Verurteilten nicht für statthaft hält (so auch Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 458 Rdn. 16; Krehl in HK, StPO 3. Aufl., § 458 Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 25.04.1989 - 1 Ws 123/89
    Auszug aus KG, 12.05.2005 - 5 Ws 218/05
    Eine enge Auslegung des § 462 Abs. 3 Satz 1 StPO ist sachgerecht, weil im Vollstreckungsverfahren gerichtliche Entscheidungen nur anfechtbar sind, wenn das Gesetz ein Rechtsmittel dafür ausdrücklich vorsieht (Enumerationsprinzip); deshalb ist der Rückgriff auf die allgemeine Anfechtbarkeit nach § 304 StPO nicht zulässig (vgl. OLG Nürnberg aaO., OLG Hamm NStZ 1989, 443; OLG Stuttgart NStZ 1989, 492; jeweils m. weit. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17

    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

    Soweit das Landgericht Freiburg trotz des Antrags des Verurteilten auf " sofortige Aussetzung der Vollstreckbarkeit bzw. Beachtbarkeit" des Urteils vom 27.06.2012 davon abgesehen hat, einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Vollstreckung nach § 458 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO anzuordnen, kann offen bleiben, ob die (hier konkludente) Ablehnung einer vorläufigen Maßnahme überhaupt isoliert anfechtbar ist, was die herrschende Meinung verneint (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 458 Rn. 16; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 458 Rn. 22; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 458 Rn. 31; OLG Nürnberg NStZ 2003, 390 f.; KG Berlin, Beschluss vom 12.05.2005 - 5 Ws 218/05 - juris; aA wohl OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 360/07

    Sicherungsverwahrung: Vollzug der Sicherungsverwahrung nach Strafende bei

    Die sofortigen Beschwerden (§ 462 Abs. 3 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 458 Abs. 1 Satz 2, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO) gegen diese Entscheidungen sind zulässig - diejenige gegen den Beschluß vom 2. Mai 2007 deshalb, weil er inhaltlich nicht nur einen Antrag nach § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO ablehnt (vgl. zur Unanfechtbarkeit insoweit OLG Nürnberg NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 218/05 -), sondern auf die gegenläufigen Antragsgründe des Beschwerdeführers hin die fortdauernde Zulässigkeit der Vollstreckung feststellt.
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 377/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Die sofortigen Beschwerden (§ 462 Abs. 3 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 458 Abs. 1 Satz 2, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO) gegen diese Entscheidungen sind zulässig - diejenige gegen den Beschluß vom 2. Mai 2007 deshalb, weil er inhaltlich nicht nur einen Antrag nach § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO ablehnt (vgl. zur Unanfechtbarkeit insoweit OLG Nürnberg NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 218/05 -), sondern auf die gegenläufigen Antragsgründe des Beschwerdeführers hin die fortdauernde Zulässigkeit der Vollstreckung feststellt.
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 375/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Die sofortigen Beschwerden (§ 462 Abs. 3 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 458 Abs. 1 Satz 2, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO) gegen diese Entscheidungen sind zulässig - diejenige gegen den Beschluß vom 2. Mai 2007 deshalb, weil er inhaltlich nicht nur einen Antrag nach § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO ablehnt (vgl. zur Unanfechtbarkeit insoweit OLG Nürnberg NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 218/05 -), sondern auf die gegenläufigen Antragsgründe des Beschwerdeführers hin die fortdauernde Zulässigkeit der Vollstreckung feststellt.
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 376/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Die sofortigen Beschwerden (§ 462 Abs. 3 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 458 Abs. 1 Satz 2, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO) gegen diese Entscheidungen sind zulässig - diejenige gegen den Beschluß vom 2. Mai 2007 deshalb, weil er inhaltlich nicht nur einen Antrag nach § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO ablehnt (vgl. zur Unanfechtbarkeit insoweit OLG Nürnberg NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 218/05 -), sondern auf die gegenläufigen Antragsgründe des Beschwerdeführers hin die fortdauernde Zulässigkeit der Vollstreckung feststellt.
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 381/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der

    Die sofortigen Beschwerden (§ 462 Abs. 3 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 458 Abs. 1 Satz 2, 462 Abs. 1 Satz 1 StPO) gegen diese Entscheidungen sind zulässig - diejenige gegen den Beschluß vom 2. Mai 2007 deshalb, weil er inhaltlich nicht nur einen Antrag nach § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO ablehnt (vgl. zur Unanfechtbarkeit insoweit OLG Nürnberg NStZ 2003, 390; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2005 - 5 Ws 218/05 -), sondern auf die gegenläufigen Antragsgründe des Beschwerdeführers hin die fortdauernde Zulässigkeit der Vollstreckung feststellt.
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