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   KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21   

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KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21 (https://dejure.org/2021,32990)
KG, Entscheidung vom 12.05.2021 - 5 W 58/21 (https://dejure.org/2021,32990)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 5 W 58/21 (https://dejure.org/2021,32990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Copyright-Inkasso

    § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 12 Abs 1 UWG
    Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeitsvermutung für den Erlass eines weiteren Unterlassungstitels - Copyright-Inkasso

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ist der Anspruchsteller bereits durch einen gegen den Anspruchsgegner erwirkten Unterlassungstitel gesichert und zielt ein neuerlicher Antrag auf das Verbot einer kerngleichen Verletzungshandlung, die ohne weiteres von dem bereits titulierten Unterlassungsanspruch ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis für einen gerichtlichen Unterlassungstitel bei Bestehen eines titulierten Unterlassungsanspruchs hinsichtlich einer kerngleichen Verletzungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 494
  • MMR 2022, 56
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • KG, 12.05.2021 - 5 U 1091/20

    internationales Copyright-Inkasso - Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Die hiergegen von der Antragsgegnerin eingelegte Berufung wird vor dem Senat zum Geschäftszeichen 5 U 1091/20 geführt.

    Vielmehr hat die Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. August 2020 - 91 O 52/20 - Berufung (beim Senat geführt zum Geschäftszeichen 5 U 1091/20) eingelegt und das Bestehen des dort streitgegenständlichen Unterlassungsanspruchs in Abrede gestellt.

    Insoweit nimmt der Senat auf den in dem vor ihm zum Geschäftszeichen 5 U 1091/20 geführten Berufungsverfahren ergangenen Hinweisbeschluss vom 12. Mai 2021 Bezug.

  • OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung;

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Die Dringlichkeitsvermutung gemäß § 12 Abs. 1 UWG ist daher nicht schon widerlegt, wenn der Antragsteller ein bereits in der Vergangenheit gegen den Antragsgegner eingeleitetes Eilverfahren nicht dazu genutzt hat, sein Unterlassungsbegehren in zulässig-abstrahierender Weise auch auf solche Verletzungshandlungen zu erstrecken, die er später zum Gegenstand eines gesonderten Verfahrens macht (Anschluss an OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2013 - 6 U 227/12).(Rn.39).

    Im Eilverfahren ist insoweit kein allzu strenger Maßstab anzulegen (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2013 - 6 U 227/12, Rn. 6, juris).

    Fehlt dem Antragsteller - wie hier - nicht schon das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchsetzung eines weiteren Unterlassungsanspruchs, ist er auch nicht gehindert, in verschiedenen Eilverfahren jeweils verschiedene konkrete Verletzungsformen zu beanstanden (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2013 - 6 U 227/12, Rn. 17, juris).

  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Vielmehr wird die Dringlichkeit insoweit vermutet (Senat, Urteil vom 02. Juni 2017 - 5 U 196/16, Rn. 3, juris).

    (1) Der Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung ist am 5. März 2021 bei dem Landgericht eingegangen und damit innerhalb eines Zeitraumes von weniger als zwei Monaten ab Erlangung der Kenntnis von der Person des Verletzers und den maßgeblichen Umständen der Verletzungshandlung, dessen Verstreichen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht dringlichkeitsschädlich ist (Senat, Urteil vom 02. Juni 2017 - 5 U 196/16, Rn. 4, juris).

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass eines weiteren Titels kann daher fehlen, wenn der Anspruchsteller bereits durch einen gegen den Antragsgegner erwirkten Unterlassungstitel gesichert ist und der neuerliche Antrag auf das Verbot einer kerngleichen Verletzungshandlung zielt, die ohne weiteres von dem bereits titulierten Unterlassungsanspruch erfasst ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, Rn. 16 - 23, juris - Folienrollos).

    aa) Es kann offenbleiben, ob das von der Antragstellerin zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemachte Verhalten der Antragsgegnerin - wie das Landgericht andeutet - in Ansehung der durch Auslegung zu ermittelnden Reichweite der von der Antragstellerin bereits erwirkten Unterlassungsgebote (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.09.2016 - I ZB 34/15, GRUR 2017, 208 Rn. 22 - Rückruf von Rescue-Produkten Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, UWG § 12 Rn. 54) tatsächlich ohne weiteres als von den bereits gegen die Antragsgegnerin ergangenen einstweiligen Verfügungen erfasst angesehen werden kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, Rn. 17, juris - Folienrollos; Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309-322, Rn. 30 nach juris - Fischdosendeckel).

  • OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 6 U 144/12

    Verfügungsgrund für weiteren Eilantrag; Irreführung durch Preisvergleichswerbung

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Antragsteller mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine bestimmte Verletzungsform als unlauter beanstandet, ohne die in dieser enthaltenen Einzelaussagen gesondert zum Gegenstand des Verbots zu machen, um sodann im Nachgang zu dem Erstverfahren mit einem weiteren einstweiligen Verfügungsverfahren hervorzutreten, das einzelne Aspekte der konkreten Verletzungsform zum Gegenstand hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08. August 2005 - 6 W 107/05, Rn. 9, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 06. Dezember 2012 - 6 U 144/12, Rn. 15, juris).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Es bestehen zunächst keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass der Antragstellerin ein schonenderes Vorgehen durch Zusammenfassung ihres Begehrens in einem Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 199/10, Rn. 19, juris - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17

    Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Die Antragstellerin hat von den zum Gegenstand der einstweiligen Verfügungsverfahren gemachten, an verschiedene in unterschiedlichen Staaten ansässige Webseitenbetreiber gerichteten Zahlungsaufforderungen und von der sich an diese anschließenden Korrespondenz, auf der der vorliegend geltend gemachte, vorrangig auf die universelle Anspruchsverfolgung durch die Antragsgegnerin abzielende Unterlassungsantrag fußt, nach Aktenlage sukzessive Kenntnis erlangt, so dass ihr ein sachlicher Grund für die gesonderte Geltendmachung des zum Gegenstand des hiesigen Verfahrens gemachten Unterlassungsanspruchs unter den Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalles nicht abgesprochen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 14/07, Rn. 20, juris - 0, 00 Grundgebühr; Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17, Rn. 64, juris - Das beste Netz).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 88/15

    Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur - Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Sie bezweckt, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - I ZR 227/19, Rn. 28, juris - Rechtsberatung durch Architektin; Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 88/15, Rn. 18, juris; Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 107/14, Rn. 12, juris - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Ein Missbrauch im vorgenannten Sinne liegt nur vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 30. März 2009 - 24 U 145/08, Rn. 59, juris).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Die Antragstellerin hat von den zum Gegenstand der einstweiligen Verfügungsverfahren gemachten, an verschiedene in unterschiedlichen Staaten ansässige Webseitenbetreiber gerichteten Zahlungsaufforderungen und von der sich an diese anschließenden Korrespondenz, auf der der vorliegend geltend gemachte, vorrangig auf die universelle Anspruchsverfolgung durch die Antragsgegnerin abzielende Unterlassungsantrag fußt, nach Aktenlage sukzessive Kenntnis erlangt, so dass ihr ein sachlicher Grund für die gesonderte Geltendmachung des zum Gegenstand des hiesigen Verfahrens gemachten Unterlassungsanspruchs unter den Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalles nicht abgesprochen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 14/07, Rn. 20, juris - 0, 00 Grundgebühr; Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17, Rn. 64, juris - Das beste Netz).
  • KG, 23.06.2020 - 5 W 1031/20

    Sofortige Beschwerde in Wettbewerbssachen: Unwirksamkeit einer

  • OLG Frankfurt, 08.08.2005 - 6 W 107/05

    Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Widerlegung des Verfügungsgrunds

  • BGH, 24.09.2014 - I ZR 35/11

    Hi Hotel II - Urheberrechte an Werbefotos: Bestimmung des anwendbaren Rechts im

  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 227/19

    Rechtsberatung durch Architektin

  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 134/16

    Markenrechtsverletzung: Relevanter Inlandsbezug einer Markenbenutzung bei

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

  • OLG Köln, 24.08.2012 - 6 U 72/12

    Potticelli

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 58/16

    Sicherung der Drittauskunft - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 210/18

    Vorwerk ./. Amazon - Täuschung über Identität des Anbieters auf

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