Rechtsprechung
KG, 12.05.2021 - Verg 1008/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 50 Abs 2 GKG, § 182 Abs 2 S 1 Halbs 2 GWB
Kostenentscheidung der Vergabekammer: Herabsetzung der Verfahrensgebühr bei optionalem Teil eines Angebots - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Festsetzung einer Verfahrensgebühr Festsetzung eines Streitwertes Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung Unterdurchschnittlicher Verwaltungsaufwand
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zurückweisung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit: Welche Verfahrensgebühr?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zurückweisung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit: Welche Verfahrensgebühr? (VPR 2021, 150)
Verfahrensgang
- VK Berlin, 11.12.2020 - VK-B2-54/20
- LG Berlin, 11.12.2020 - VK-B2/20
- KG, 02.03.2021 - Verg 1008/20
- KG, 19.03.2021 - Verg 1008/20
- KG, 12.05.2021 - Verg 1008/20
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren …
Auszug aus KG, 12.05.2021 - Verg 1008/20
Eine solche Option ist für die Festsetzung der Streitwertes und damit auch für die streitwertabhängige Bestimmung der Verfahrensgebühr (§ 182 Abs. 2 GWB) nach der von der Vergabekammer herangezogenen Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes lediglich mit der Hälfte des Wertes zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - X ZB 12/13, juris Rn. 7, 13;… Radu in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, 1. Auflage 2017, § 3 VgV Rn. 81). - VK Berlin, 11.12.2020 - VK-B2-54/20
Kirchen und kirchliche Stiftungen sind keine öffentlichen Auftraggeber!
Auszug aus KG, 12.05.2021 - Verg 1008/20
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 2. Beschlussabteilung - VK-B2-54/20 -, wird die Entscheidung in Ziffer 5 des Entscheidungstenors dahin abgeändert, dass die Verfahrensgebühren auf 4.500 Euro festgesetzt werden. - BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
Gebührenbeschwerde in Vergabesache
Auszug aus KG, 12.05.2021 - Verg 1008/20
Weil die Basisgebühr den Maßstab für eine angemessene Höhe der Verfahrensgebühr bei durchschnittlichem Verwaltungsaufwand vorgibt, ist die Basisgebühr bei über- oder unterdurchschnittlichem Verwaltungsaufwand entsprechend anzupassen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 14;… Damaske, a.a.O., § 182 GWB Rn. 27 m.w.N.), wobei auf die Vorgaben des § 182 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GWB für mögliche Abweichungen vom Gebührenrahmen zurückgegriffen werden kann; danach kann die Basisgebühr aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden.
- VK Berlin, 13.07.2021 - VK-B2-12/21
Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Nebenangebot ist aufzuklären!
Diese optionalen Leistungen sind bei der Ermittlung des für die Gebührenberechnung zugrunde zu legenden Auftragswerts nur mit 50% anzusetzen (vgl. KG, Beschluss v. 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 IBRRS 2021, 2038). - VK Berlin, 13.07.2021 - B 2-12/21 Diese optionalen Leistungen sind bei der Ermittlung des für die Gebührenberechnung zugrunde zu legenden Auftragswerts nur mit 50% anzusetzen (vgl. KG, Beschluss v. 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 IBRRS 2021, 2038).
- BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Beschwerderücknahme; …
Dieser Abschlag ist im Regelfall auf 50% zu veranschlagen (…für Verlängerungsoptionen: BGH, a. a. O., Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 25. Juli 2022, Verg 6/22, noch nicht veröffentlicht; OLG Rostock…, Beschluss vom 30. September 2021, 17 Verg 3/21, juris Rn. 85; OLG München…, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 12/20, juris Rn. 119; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 1. Oktober 2020, 11 Verg 9/20, juris Rn. 79; bezüglich einer Option auf weitere Leistungsphasen der HOAI KG, Beschluss vom 12. Mai 2021, Verg 1008/20, juris Rn. 3;… für Erweiterungs- und Verlängerungsoptionen Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 182 Rn. 135).