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   KG, 12.05.2021 - Verg 1008/20   

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https://dejure.org/2021,15480
KG, 12.05.2021 - Verg 1008/20 (https://dejure.org/2021,15480)
KG, Entscheidung vom 12.05.2021 - Verg 1008/20 (https://dejure.org/2021,15480)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 (https://dejure.org/2021,15480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Festsetzung einer Verfahrensgebühr Festsetzung eines Streitwertes Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung Unterdurchschnittlicher Verwaltungsaufwand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückweisung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit: Welche Verfahrensgebühr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückweisung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit: Welche Verfahrensgebühr? (VPR 2021, 150)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - Verg 1008/20
    Eine solche Option ist für die Festsetzung der Streitwertes und damit auch für die streitwertabhängige Bestimmung der Verfahrensgebühr (§ 182 Abs. 2 GWB) nach der von der Vergabekammer herangezogenen Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes lediglich mit der Hälfte des Wertes zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - X ZB 12/13, juris Rn. 7, 13; Radu in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, 1. Auflage 2017, § 3 VgV Rn. 81).
  • VK Berlin, 11.12.2020 - VK-B2-54/20

    Kirchen und kirchliche Stiftungen sind keine öffentlichen Auftraggeber!

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - Verg 1008/20
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 2. Beschlussabteilung - VK-B2-54/20 -, wird die Entscheidung in Ziffer 5 des Entscheidungstenors dahin abgeändert, dass die Verfahrensgebühren auf 4.500 Euro festgesetzt werden.
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - Verg 1008/20
    Weil die Basisgebühr den Maßstab für eine angemessene Höhe der Verfahrensgebühr bei durchschnittlichem Verwaltungsaufwand vorgibt, ist die Basisgebühr bei über- oder unterdurchschnittlichem Verwaltungsaufwand entsprechend anzupassen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 14; Damaske, a.a.O., § 182 GWB Rn. 27 m.w.N.), wobei auf die Vorgaben des § 182 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GWB für mögliche Abweichungen vom Gebührenrahmen zurückgegriffen werden kann; danach kann die Basisgebühr aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden.
  • VK Berlin, 13.07.2021 - VK-B2-12/21

    Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Nebenangebot ist aufzuklären!

    Diese optionalen Leistungen sind bei der Ermittlung des für die Gebührenberechnung zugrunde zu legenden Auftragswerts nur mit 50% anzusetzen (vgl. KG, Beschluss v. 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 IBRRS 2021, 2038).
  • VK Berlin, 13.07.2021 - B 2-12/21
    Diese optionalen Leistungen sind bei der Ermittlung des für die Gebührenberechnung zugrunde zu legenden Auftragswerts nur mit 50% anzusetzen (vgl. KG, Beschluss v. 12. Mai 2021 - Verg 1008/20 IBRRS 2021, 2038).
  • BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Beschwerderücknahme;

    Dieser Abschlag ist im Regelfall auf 50% zu veranschlagen (für Verlängerungsoptionen: BGH, a. a. O., Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 25. Juli 2022, Verg 6/22, noch nicht veröffentlicht; OLG Rostock, Beschluss vom 30. September 2021, 17 Verg 3/21, juris Rn. 85; OLG München, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 12/20, juris Rn. 119; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Oktober 2020, 11 Verg 9/20, juris Rn. 79; bezüglich einer Option auf weitere Leistungsphasen der HOAI KG, Beschluss vom 12. Mai 2021, Verg 1008/20, juris Rn. 3; für Erweiterungs- und Verlängerungsoptionen Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 182 Rn. 135).
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