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   KG, 12.06.2008 - 2 AR 29/08   

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https://dejure.org/2008,18388
KG, 12.06.2008 - 2 AR 29/08 (https://dejure.org/2008,18388)
KG, Entscheidung vom 12.06.2008 - 2 AR 29/08 (https://dejure.org/2008,18388)
KG, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 2 AR 29/08 (https://dejure.org/2008,18388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des 3,5-fachen Jahresbetrags für den (Zuständigkeits-)Streitwert nach § 9 ZPO bei Pflicht des Gesellschafters zur Erbringung seiner Einlage in monatlichen Raten und Geltendmachung dieses Anspruchs von der Gesellschaft durch Klage auf künftige Leistung; ...

  • Judicialis

    ZPO § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 9
    Zuständigkeitsstreitwert bei Klage gegen Gesellschafter auf Erbringung monatlicher Einlagen - Richterliche Willkür einer Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.2005 - II ZR 107/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 2 AR 29/08
    Hat der Gesellschafter seine Einlage in monatlichen Raten zu erbringen und macht die Gesellschaft diesen Anspruch durch Klage auf künftige Leistung (§§ 257 ff ZPO) geltend, so ist für den (Zuständigkeits-)Streitwert nach § 9 ZPO der 3, 5-fache Jahresbetrag maßgeblich (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 4.4.2005 - II ZR 107/04 und 192/04).

    Danach schuldet der Anleger, der sich zur Zahlung einer Vielzahl von Monatsraten als Einlage verpflichtet hat, eine wiederkehrende Leistung aus einem Stammrecht, so dass nach § 9 ZPO für eine Leistungsklage nur der 3, 5-fache Jahresbetrag der Beiträge maßgeblich ist (BGH, Beschlüsse vom 4.4.2005, II ZR 107/04 und 192/04).

  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 2 AR 29/08
    Dahin stehen kann, ob eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beklagten (Art. 103 Abs. 1 GG) darin zu sehen ist, dass diese Begründung bereits nicht erkennen lässt, dass der Vortrag des Beklagten -der auf eine Anwendung des § 9 ZPO zielte- überhaupt zur Kenntnis genommen und erwogen wurde (vgl. BVerfG DVBl. 2006, 113).
  • OLG Dresden, 20.09.2005 - 8 W 702/05

    Streitwertfestsetzung für negative Feststellungsklage hinsichtlich

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 2 AR 29/08
    Er folgt der genannten Rechtsprechung des BGH, die zur Anwendung des § 9 ZPO führt, wenn ein Anleger eine Einlagepflicht in Form von Monatsraten übernimmt (ebenso OLG Dresden, Beschl. v. 20.9.2005 - 8 W 702/05, bei Juris).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 2 AR 29/08
    Hierfür genügt es zwar nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig ist, und ebenfalls nicht, dass er von einer höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht (vgl. BGH NJW 2003, 3201, 3202).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 2 AR 29/08
    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot mit Rücksicht auf die Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG), vgl. BVerfG NJW 1994, 574; s.a. BVerfGE 71, 122 = NJW 1987, 1619, 1620.
  • BVerfG, 08.12.1992 - 1 BvR 326/89

    Begründungsumfang bei Nichtannahme der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 2 AR 29/08
    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot mit Rücksicht auf die Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG), vgl. BVerfG NJW 1994, 574; s.a. BVerfGE 71, 122 = NJW 1987, 1619, 1620.
  • OLG Köln, 14.05.1999 - 11 W 3/99

    Streitwert Klage

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 2 AR 29/08
    Maßgeblich für die Einordnung als wiederkehrende Leistung in Abgrenzung zu einer Verbindlichkeit, die in einer Summe entstanden, aber ratenweise zu tilgen und nach der allgemeinen Vorschrift des § 3 ZPO zu bewerten ist (vgl. dazu OLGR München 2001, 220: Ausgleichsverbindlichkeit; OLGR Köln 1999, 404: Darlehensrückzahlung; ferner OLGR Frankfurt 2003, 52), ist es, dass die Einlageverpflichtung nicht im Zeitpunkt des Beitritts in vollem Umfang entstanden und nur gestundet ist, sondern dass sie erst in Zukunft zeitanteilig aus der Mitgliedschaft als Stammrecht zur Entstehung gelangt.
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