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   KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07   

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https://dejure.org/2008,41132
KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07 (https://dejure.org/2008,41132)
KG, Entscheidung vom 12.06.2008 - 23 U 153/07 (https://dejure.org/2008,41132)
KG, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 23 U 153/07 (https://dejure.org/2008,41132)
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  • BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77

    Auslegung einer Garantieerklärung

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07
    Schließlich hilft dem Kläger auch nicht die Berufung auf die mit dem Beklagten vereinbarte Garantie für den Zeitraum bis zu einer Laufleitung von 20 000 m. Insoweit handelte es sich um ein unselbständiges, zeitlich begrenztes Garantieversprechen, das der Auslegung zugänglich ist (vgl. BGH NJW 1979, 645).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07
    Ist auf eine Stufenklage hin der vorbereitende Auskunftsanspruch in der Rechtsmittelinstanz anhängig, hat das Rechtsmittelgericht auch die Befugnis zur Abweisung der Klage insgesamt ( BGH NJW-RR 1990, 390 f. [BGH 13.12.1989 - IVb ZR 22/89] ; BGH NJW 1985, 2405 ff. [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83] ; Zöller/Greger, ZPO , 26. Aufl., § 254 Rz. 14; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 66. Aufl., § 254 Rz. 22).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07
    Ist auf eine Stufenklage hin der vorbereitende Auskunftsanspruch in der Rechtsmittelinstanz anhängig, hat das Rechtsmittelgericht auch die Befugnis zur Abweisung der Klage insgesamt ( BGH NJW-RR 1990, 390 f. [BGH 13.12.1989 - IVb ZR 22/89] ; BGH NJW 1985, 2405 ff. [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83] ; Zöller/Greger, ZPO , 26. Aufl., § 254 Rz. 14; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 66. Aufl., § 254 Rz. 22).
  • OLG Hamm, 01.03.1993 - 2 U 235/91

    Unselbständige Garantie; Verjährungsfristen; Nach der Abnahme auftauchende

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07
    Die Zusage des Beklagten kann hier nur so verstanden werden, dass alle während der Garantiefrist - also während der vereinbarten Laufleistung - auftretenden und von der Garantie umfassten Mängel Gewährleistungsansprüche auslösen und die Verjährungsfrist (erst) mit der Entdeckung des Mangels beginnt (ebenso in einem vergleichbaren Fall OLG Hamm OLGR 1993, 129 ff.).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07
    Es ist jedoch anerkannt, dass nicht nur die Abnahme gemäß § 640 Absatz 1 BGB a.F. die Verjährung nach § 638 Absatz 1 Satz 2 BGB a.F. in Lauf setzte, sondern dass der Abnahme die ernsthafte und endgültige Ablehnung des Werkes gleichgestellt ist und die Verjährungsfrist nach Gewährleistungsrecht ab diesem Zeitpunkt läuft ( BGH NJW-RR 1998, 1027 f. [BGH 03.03.1998 - X ZR 4/95] ).
  • BGH, 03.11.1992 - X ZR 83/90

    Stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Sysstemlösung

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07
    Unter dieser Voraussetzung kann angenommen werden, dass der Besteller das Werk als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt ( BGH NJW-RR 2004, 782 ff. [BGH 16.12.2003 - X ZR 129/01] ; NJW 1993, 1063 f., 1064 [BGH 03.11.1992 - X ZR 83/90] ).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 129/01

    Pflicht des Softwareherstellers zur Überlassung des Quellcodes; Bestimmung des

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07
    Unter dieser Voraussetzung kann angenommen werden, dass der Besteller das Werk als im Wesentlichen vertragsgerecht billigt ( BGH NJW-RR 2004, 782 ff. [BGH 16.12.2003 - X ZR 129/01] ; NJW 1993, 1063 f., 1064 [BGH 03.11.1992 - X ZR 83/90] ).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1994 - 5 U 83/92
    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07
    Bei der Abholung eines reparierten Fahrzeuges werden in der Regel als Prüfungszeitraum wenige Tage oder eine Fahrleistung von ca. 50 km zugebilligt (so z.B. OLG Düsseldorf NJW 1995, 142 [OLG Düsseldorf 06.01.1994 - 5 U 83/92] ; Palandt/Sprau, BGB , 66. Aufl., § 640 Rz. 6).
  • BGH, 30.10.2007 - X ZR 101/06

    Anforderungen an die Substantiierung der Mängelrüge beim Werkmangel;

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07
    Denn jedenfalls war aufgrund des nachfolgenden Schweigens des Beklagten ein Ende der Verhandlungen bereits kurz danach eingetreten, da das Einschlafenlassen von Verhandlungen deren Abbruch gleichsteht ( BGH Urteil vom 30.10.2007 - X ZR 101/06 - unter III.2.b).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.1992 - 10 U 341/91

    Werkvertrag; Austauschmotor; Mängelhaftung

    Auszug aus KG, 12.06.2008 - 23 U 153/07
    Denn der nur aufgrund von Fachkenntnissen zu leistende Einbau des Motors gab dem Vertrag sein Gepräge mit der Folge der Anwendung von Werkvertragsrecht (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 1014 [OLG Karlsruhe 08.05.1992 - 10 U 341/91] .).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 155/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

  • BGH, 06.12.2007 - III ZR 146/07

    Maßgebliches Recht für die Verjährung von nach dem 1.1.2002 entstandenen

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