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   KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17 Vollz   

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https://dejure.org/2017,22476
KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17 Vollz (https://dejure.org/2017,22476)
KG, Entscheidung vom 12.06.2017 - 2 Ws 46/17 Vollz (https://dejure.org/2017,22476)
KG, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz (https://dejure.org/2017,22476)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Genehmigung zum Besitz einer LED-Lampe mit Fernbedienung und 256 verschiedenen Farbtönen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Genehmigung zum Besitz einer LED-Lampe mit Fernbedienung und 256 verschiedenen Farbtönen

  • rechtsportal.de

    Versagung der Genehmigung zum Besitz einer LED-Lampe mit Fernbedienung und 256 verschiedenen Farbtönen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafvollzug: "Gefährliche Lampe": Morsen mit einer LED-Lampe?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigung zum Besitz einer LED-Lampe seitens eines Strafgefangenen

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Eignung einer 256 Farbtöne abstrahlenden Lampe zum Morsen mit Mitgefangenen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit um eine LED-Lampe in einem Haftraum

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17

    Strafvollzug in Berlin: Einbringung des Buches "Wege durch den Knast"

    Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz - sowie zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]: OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119, 120; OLG Koblenz StV 1981, 184, 185; KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 27. April 2001 - 5 Ws 211/01 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.

    Nachweisen, jeweils zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]; Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O., zu § 52 Abs. 1 StVollzG Bln) und dem etwaigen Missbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 14. Juni 1999 - 5 Ws 336/99 Vollz - mit weit. Nachweisen, jeweils zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]).

    Die Vollzugbehörde hat hierzu eine auf Tatsachen gestützte Gefährlichkeitsprognose vorzunehmen; ihr steht insoweit ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Entscheidungsspielraum auf der Tatbestandsseite (Beurteilungsspielraum) zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O.).

    Die Vorschrift sieht insoweit - anders als noch § 19 Abs. 2 StVollzG (Bund) - keine Ermessensentscheidung der Vollzugsbehörde mehr vor (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O.).

  • KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16

    Überweisung eines Sicherungsverwahrten in das Krankenhaus des Maßregelvollzuges:

    Die Vollzugsbehörde muss die maßgeblichen Gründe ihrer Beurteilung zu erkennen geben (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz -).
  • KG, 24.05.2018 - 2 Ws 83/18

    Strafvollzugsverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung

    Auch in Vollzugssachen hat die Strafvollstreckungskammer die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände selbst zu ermitteln und in dem mit dem revisionsähnlich ausgestatteten Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde anfechtbaren Beschluss in einer den Anforderungen des § 267 StPO entsprechenden Weise darzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz -, juris Rn. 17 mwN; Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 115 Rn. 2 u. 6).
  • KG, 29.06.2018 - 2 Ws 204/17

    Besuchsrecht eines Sicherungsverwahrten in Berlin: Voraussetzungen für die

    Ihr steht insoweit ein zweifacher, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Entscheidungsspielraum auf der Tatbestandsseite (Beurteilungsspielraum) zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz -).
  • KG, 14.09.2017 - 5 Ws 180/17

    Anspruch auf Haftraumausstattung mit einem Weihnachtsbaum

    Das Kammergericht hat bereits entschieden, welche Grundsätze dafür maßgeblich sind (KG, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz -, juris Rdnr. 13 ff.).
  • KG, 12.01.2018 - 2 Ws 161/17

    Strafvollzug in Berlin: Ablösung eines Strafgefangenen von einer Beschäftigung

    Ob die Vollzugsbehörde hierbei den ihr eröffneten Beurteilungsspielraum eingehalten hat, ist durch das Gericht nur anhand der insoweit analog anzuwendenden Maßstäbe des § 115 Abs. 5 StVollzG Bund überprüfbar (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz - sowie bezogen auf Beschränkungen nach dem PsychKG Bln aF und die Gewährung von Vollzugslockerungen: KG, Beschluss vom 22. August 2016 - 5 Ws 111/16 Vollz -, juris Rn. 14 und Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - 2 Ws 636/10 Vollz - mwN).
  • LG Kassel, 31.07.2019 - 3 StVK 226/18
    Die Missbrauchsgefahr muss insoweit nicht in der Person des jeweiligen Gefangenen liegen oder von ihm ausgehen; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. KG BeckRS 2017, 115358 Rn. 13).
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