Rechtsprechung
   KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22476
KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17 Vollz (https://dejure.org/2017,22476)
KG, Entscheidung vom 12.06.2017 - 2 Ws 46/17 Vollz (https://dejure.org/2017,22476)
KG, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz (https://dejure.org/2017,22476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Genehmigung zum Besitz einer LED-Lampe mit Fernbedienung und 256 verschiedenen Farbtönen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Genehmigung zum Besitz einer LED-Lampe mit Fernbedienung und 256 verschiedenen Farbtönen

  • rechtsportal.de

    Versagung der Genehmigung zum Besitz einer LED-Lampe mit Fernbedienung und 256 verschiedenen Farbtönen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafvollzug: "Gefährliche Lampe": Morsen mit einer LED-Lampe?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigung zum Besitz einer LED-Lampe seitens eines Strafgefangenen

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Eignung einer 256 Farbtöne abstrahlenden Lampe zum Morsen mit Mitgefangenen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit um eine LED-Lampe in einem Haftraum

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03

    Gerichtliche Entscheidung über die Versagung einer Genehmigung für einen

    Auszug aus KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17
    Dabei muss die Missbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen oder von ihm ausgehen; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz - [juris]; vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.

    Der für die Vollzugsbehörde noch zumutbare Kontrollaufwand ist auch an den sonstigen Gegenständen zu messen, die der Gefangene im Besitz hat (vgl. KG, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz - [juris]).

  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

    Auszug aus KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17
    Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. die Rechtsprechung zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG Bund: OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119, 120; OLG Koblenz StV 1981, 184, 185; KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 27. April 2001 - 5 Ws 211/01 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.

    Nachweisen) und dem etwaigen Missbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 14. Juni 1999 - 5 Ws 336/99 Vollz - mit weit. Nachweisen).

  • OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen

    Auszug aus KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17
    Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so vollständig darzulegen hat, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat ZfStrVo 2004, 307; ZfStrVo 2002, 248; Beschluss 3. Juni 2011 - 2 Ws 18/11 Vollz -).
  • OLG Stuttgart, 23.06.1988 - 4 Ws 168/88
    Auszug aus KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17
    Bei einem an sich ungefährlichen Gegenstand (wie einer Lampe) müssen daher tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass entweder der Gefangene selbst (oder auch andere Gefangene) beabsichtigen, den Gegenstand missbräuchlich zu benutzen, etwa um Anstaltsbedienstete zu gefährden (vgl. zu § 19 Abs. 2 StVollzG Bund: OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Juni 1988 - 4 Ws 168/88 - [juris]).
  • OLG Hamm, 24.03.1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94
    Auszug aus KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17
    Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. die Rechtsprechung zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG Bund: OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119, 120; OLG Koblenz StV 1981, 184, 185; KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 27. April 2001 - 5 Ws 211/01 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.
  • OLG Frankfurt, 12.02.1999 - 3 Ws 1108/98
    Auszug aus KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17
    Dabei muss die Missbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen oder von ihm ausgehen; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz - [juris]; vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.
  • KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03Vollz

    Rechtsbeschwerde eines Strafgefangenen; Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der

    Auszug aus KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17
    Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so vollständig darzulegen hat, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat ZfStrVo 2004, 307; ZfStrVo 2002, 248; Beschluss 3. Juni 2011 - 2 Ws 18/11 Vollz -).
  • OLG Koblenz, 13.08.1992 - 2 Ws 309/92
    Auszug aus KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17
    Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so vollständig darzulegen hat, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat ZfStrVo 2004, 307; ZfStrVo 2002, 248; Beschluss 3. Juni 2011 - 2 Ws 18/11 Vollz -).
  • KG, 22.08.2016 - 5 Ws 111/16

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

    Auszug aus KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17
    Die Einhaltung des danach eröffneten Beurteilungsspielraums durch die Vollzugsbehörde ist gerichtlich nur anhand der insoweit analog anzuwendenden Maßstäbe des § 115 Abs. 5 StVollzG Bund überprüfbar (vgl. bezogen auf Beschränkungen nach dem PsychKG Bln a.F. und die Gewährung von Vollzugslockerungen: KG, Beschlüsse vom 22. August 2016 - 5 Ws 111/16 Vollz - [Rdn. 14, juris]; vom 27. Dezember 2010 - 2 Ws 636/10 Vollz - mit zahlreichen weit. Nachweisen).
  • KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17

    Strafvollzug in Berlin: Einbringung des Buches "Wege durch den Knast"

    Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz - sowie zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]: OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119, 120; OLG Koblenz StV 1981, 184, 185; KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 27. April 2001 - 5 Ws 211/01 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.

    Nachweisen, jeweils zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]; Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O., zu § 52 Abs. 1 StVollzG Bln) und dem etwaigen Missbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 14. Juni 1999 - 5 Ws 336/99 Vollz - mit weit. Nachweisen, jeweils zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG [Bund]).

    Die Vollzugbehörde hat hierzu eine auf Tatsachen gestützte Gefährlichkeitsprognose vorzunehmen; ihr steht insoweit ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Entscheidungsspielraum auf der Tatbestandsseite (Beurteilungsspielraum) zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O.).

    Die Vorschrift sieht insoweit - anders als noch § 19 Abs. 2 StVollzG (Bund) - keine Ermessensentscheidung der Vollzugsbehörde mehr vor (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O.).

  • KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16

    Überweisung eines Sicherungsverwahrten in das Krankenhaus des Maßregelvollzuges:

    Die Vollzugsbehörde muss die maßgeblichen Gründe ihrer Beurteilung zu erkennen geben (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz -).
  • KG, 24.05.2018 - 2 Ws 83/18

    Strafvollzugsverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung

    Auch in Vollzugssachen hat die Strafvollstreckungskammer die für ihre Entscheidung bedeutsamen Umstände selbst zu ermitteln und in dem mit dem revisionsähnlich ausgestatteten Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde anfechtbaren Beschluss in einer den Anforderungen des § 267 StPO entsprechenden Weise darzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz -, juris Rn. 17 mwN; Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 115 Rn. 2 u. 6).
  • KG, 29.06.2018 - 2 Ws 204/17

    Besuchsrecht eines Sicherungsverwahrten in Berlin: Voraussetzungen für die

    Ihr steht insoweit ein zweifacher, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Entscheidungsspielraum auf der Tatbestandsseite (Beurteilungsspielraum) zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz -).
  • KG, 14.09.2017 - 5 Ws 180/17

    Anspruch auf Haftraumausstattung mit einem Weihnachtsbaum

    Das Kammergericht hat bereits entschieden, welche Grundsätze dafür maßgeblich sind (KG, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz -, juris Rdnr. 13 ff.).
  • LG Kassel, 31.07.2019 - 3 StVK 226/18
    Die Missbrauchsgefahr muss insoweit nicht in der Person des jeweiligen Gefangenen liegen oder von ihm ausgehen; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. KG BeckRS 2017, 115358 Rn. 13).
  • KG, 12.01.2018 - 2 Ws 161/17

    Strafvollzug in Berlin: Ablösung eines Strafgefangenen von einer Beschäftigung

    Ob die Vollzugsbehörde hierbei den ihr eröffneten Beurteilungsspielraum eingehalten hat, ist durch das Gericht nur anhand der insoweit analog anzuwendenden Maßstäbe des § 115 Abs. 5 StVollzG Bund überprüfbar (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 2 Ws 46/17 Vollz - sowie bezogen auf Beschränkungen nach dem PsychKG Bln aF und die Gewährung von Vollzugslockerungen: KG, Beschluss vom 22. August 2016 - 5 Ws 111/16 Vollz -, juris Rn. 14 und Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - 2 Ws 636/10 Vollz - mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht