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   KG, 12.06.2020 - 9 U 2/17 Baul   

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https://dejure.org/2020,23281
KG, 12.06.2020 - 9 U 2/17 Baul (https://dejure.org/2020,23281)
KG, Entscheidung vom 12.06.2020 - 9 U 2/17 Baul (https://dejure.org/2020,23281)
KG, Entscheidung vom 12. Juni 2020 - 9 U 2/17 Baul (https://dejure.org/2020,23281)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 - 10 B 9.18

    OVG bestätigt Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungen in Berlin

    Auszug aus KG, 12.06.2020 - 9 U 2/17
    Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten eines Dritten ist das Einverständnis des Dritten und darüber hinaus dessen Verpflichtung zu der mit der Ausübung des Vorkaufsrechts bezweckten Verwendung (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Oktober 2019 - OVG 10 B 9.18 -, Rn. 92, juris).
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 205/16

    Vertrag über Beratungsleistungen in der Logistikbranche: Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 12.06.2020 - 9 U 2/17
    Zwar genügt eine Partei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - I ZR 205/16 -, Rn. 7, juris, m.w.N.) ihrer Darlegungslast schon dann, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen.
  • LG Hamburg, 11.02.2022 - 351 O 1/19
    Ein Verwaltungsakt ist teilbar, wenn der in Frage stehende Teil nicht mit den übrigen Teilen des Verwaltungsakts in einem untrennbaren Zusammenhang steht, sondern die übrigen Teile auch als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsinhalt zu verändern (OLG Brandenburg, Urt. v. 10.2.2021, 18 U 1/18, juris Rn. 90; KG Berlin, Urt. v. 12.6.2020, 9 U 2/17 Baul, juris Rn. 67; allgemein zum Verwaltungsrecht BVerwG, Beschl. v. 1.7.2020, 3 B 1/20, juris Rn. 14).

    Vor diesem Hintergrund enthält der Bescheid zwei selbstständige Regelungen, nämlich zum einen die Ausübung des Vorkaufsrechts und zum anderen die Herabsetzung des Kaufpreises nach § 28 Abs. 3 BauGB (vgl. auch KG Berlin, Urt. v. 12.6.2020, 9 U 2/17 Baul, juris Rn. 68).

  • BGH, 24.11.2022 - III ZR 217/20

    Ausschluss der Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 26 Nr. 4 BauGB

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Senats für Baulandsachen des Kammergerichts vom 12. Juni 2020 - 9 U 2/17 Baul - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
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