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   KG, 12.08.2004 - 8 U 41/04   

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https://dejure.org/2004,5813
KG, 12.08.2004 - 8 U 41/04 (https://dejure.org/2004,5813)
KG, Entscheidung vom 12.08.2004 - 8 U 41/04 (https://dejure.org/2004,5813)
KG, Entscheidung vom 12. August 2004 - 8 U 41/04 (https://dejure.org/2004,5813)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzug des Mieters mit der Durchführung von Schönheitsreparaturen; Anspruch des Vermieters auf Ersatz eines verzögerungsbedingten Mietausfallschadens; Ersatzfähigkeit der Kosten für ein zur Feststellung des Wohnungszustandes erforderliches Sachverständigengutachten; ...

  • Judicialis

    BGB § 326 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 326 Abs. 1 Satz 1 (a.F.); BGB § 823
    Ersatzanspruch wegen verzögerungsbedingten Mietausfallschaden - Sachverständigengutachten zur Feststellung des Wohnungszustandes - Schadensersatzanspruch wegen Nichtvornahme von Schönheitsreparaturen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mängel - wer zahlt den Gutachter?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 252/81

    Anfänglich subjektiv unmögliche Gebrauchsüberlassung der Mietsache -

    Auszug aus KG, 12.08.2004 - 8 U 41/04
    Demzufolge haftet der Mieter auch nur für die im Abnahmeprotokoll enthaltenen Mängel (Bub/Treier, a.a.O., V.A Rdnr.192; BGH, NJW 1983, 446).
  • OLG Hamburg, 25.10.1989 - 4 U 255/88

    Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses; Ausübung eines

    Auszug aus KG, 12.08.2004 - 8 U 41/04
    Voraussetzung für einen derartigen Ersatzanspruch wegen Mietausfall ist, dass der Vermieter darlegt, dass ein bestimmter Mietinteressent zu bestimmten Konditionen zum Abschluss eines Mietvertrages bereit war (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, V.A.Rdnr.180; OLG Hamburg, WuM 1990, 77; OLG Düsseldorf,ZMR 1990, 340, 341).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1990 - 10 U 94/89
    Auszug aus KG, 12.08.2004 - 8 U 41/04
    Voraussetzung für einen derartigen Ersatzanspruch wegen Mietausfall ist, dass der Vermieter darlegt, dass ein bestimmter Mietinteressent zu bestimmten Konditionen zum Abschluss eines Mietvertrages bereit war (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, V.A.Rdnr.180; OLG Hamburg, WuM 1990, 77; OLG Düsseldorf,ZMR 1990, 340, 341).
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