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KG, 12.08.2004 - 8 U 41/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzug des Mieters mit der Durchführung von Schönheitsreparaturen; Anspruch des Vermieters auf Ersatz eines verzögerungsbedingten Mietausfallschadens; Ersatzfähigkeit der Kosten für ein zur Feststellung des Wohnungszustandes erforderliches Sachverständigengutachten; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 326 Abs. 1 Satz 1 (a.F.); BGB § 823
Ersatzanspruch wegen verzögerungsbedingten Mietausfallschaden - Sachverständigengutachten zur Feststellung des Wohnungszustandes - Schadensersatzanspruch wegen Nichtvornahme von Schönheitsreparaturen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mängel - wer zahlt den Gutachter?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.01.2004 - 29 O 585/02
- KG, 12.08.2004 - 8 U 41/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 252/81
Anfänglich subjektiv unmögliche Gebrauchsüberlassung der Mietsache - …
Auszug aus KG, 12.08.2004 - 8 U 41/04
Demzufolge haftet der Mieter auch nur für die im Abnahmeprotokoll enthaltenen Mängel (…Bub/Treier, a.a.O., V.A Rdnr.192; BGH, NJW 1983, 446). - OLG Hamburg, 25.10.1989 - 4 U 255/88
Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses; Ausübung eines …
Auszug aus KG, 12.08.2004 - 8 U 41/04
Voraussetzung für einen derartigen Ersatzanspruch wegen Mietausfall ist, dass der Vermieter darlegt, dass ein bestimmter Mietinteressent zu bestimmten Konditionen zum Abschluss eines Mietvertrages bereit war (…Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, V.A.Rdnr.180; OLG Hamburg, WuM 1990, 77; OLG Düsseldorf,ZMR 1990, 340, 341). - OLG Düsseldorf, 31.05.1990 - 10 U 94/89
Auszug aus KG, 12.08.2004 - 8 U 41/04
Voraussetzung für einen derartigen Ersatzanspruch wegen Mietausfall ist, dass der Vermieter darlegt, dass ein bestimmter Mietinteressent zu bestimmten Konditionen zum Abschluss eines Mietvertrages bereit war (…Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, V.A.Rdnr.180; OLG Hamburg, WuM 1990, 77; OLG Düsseldorf,ZMR 1990, 340, 341).