Rechtsprechung
   KG, 12.08.2010 - 20 Sch 2/10   

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https://dejure.org/2010,7786
KG, 12.08.2010 - 20 Sch 2/10 (https://dejure.org/2010,7786)
KG, Entscheidung vom 12.08.2010 - 20 Sch 2/10 (https://dejure.org/2010,7786)
KG, Entscheidung vom 12. August 2010 - 20 Sch 2/10 (https://dejure.org/2010,7786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf das Schiedsgericht in eigener Sache den Streitwert festsetzen? (IBR 2011, 442)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2011, 110
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.11.1976 - III ZR 112/74

    Festsetzung der Vergütung für Mitglieder von Schiedsgerichtsverfahren -

    Auszug aus KG, 12.08.2010 - 20 Sch 2/10
    Eine Streitwertfestsetzung durch das Schiedsgericht verstößt nicht gegen das Verbot des Richtens in eigener Sache (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25. November 1976, III ZR 112/74)(Rn.11).

    Soweit der Antragsteller zur Begründung seiner Ansicht Bezug nimmt auf das Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 25.11.197 (III ZR 112/74, WM 1977, 319, zit. nach juris), ist ihm zuzugeben, dass der Entscheidungsleitsatz nahelegt, der BGH habe eine Streitwertfestsetzung durch das Schiedsgericht untersagt.

  • OLG München, 01.04.2010 - 34 Sch 19/09

    Schiedsgerichtliches Verfahren: Vollstreckbarerklärung eines Kostenschiedsspruchs

    Auszug aus KG, 12.08.2010 - 20 Sch 2/10
    Die Höhe des Schiedsrichterhonorars wird durch den Schiedsspruch im Verhältnis Schiedsrichter/Partei nicht endgültig bestimmt, eine Klage auf Rückzahlung vor den staatlichen Gerichten ist dadurch nicht ausgeschlossen (OLG Dresden Beschluss vom 11.12.2000, 11 SchH 1/00, zit. nach juris; OLG München Beschluss vom 01.04.2010, 34 Sch 019/09, zit. nach juris Rn. 41; vgl. Kröll SchiedsVZ 2004, 113/119).

    Der Antragsteller ist im Verhältnis zu den Schiedsrichtern, die ihren Honoraranspruch aus den gezahlten Vorschüsse befriedigt haben, auf den Rückforderungsprozess verwiesen (OLG München 01.04.2010 - 34 Sch 019/09, zit. nach juris).

  • OLG Dresden, 11.12.2000 - 11 SchH 1/00
    Auszug aus KG, 12.08.2010 - 20 Sch 2/10
    Die Streitwertfestsetzung im Schiedsverfahren erfolgt nicht durch staatliche Gerichte, sondern durch das Schiedsgericht (OLG Dresden Beschluss vom 11.12.2000; 11 SchH 1/00, zit. nach juris).

    Die Höhe des Schiedsrichterhonorars wird durch den Schiedsspruch im Verhältnis Schiedsrichter/Partei nicht endgültig bestimmt, eine Klage auf Rückzahlung vor den staatlichen Gerichten ist dadurch nicht ausgeschlossen (OLG Dresden Beschluss vom 11.12.2000, 11 SchH 1/00, zit. nach juris; OLG München Beschluss vom 01.04.2010, 34 Sch 019/09, zit. nach juris Rn. 41; vgl. Kröll SchiedsVZ 2004, 113/119).

  • BVerfG, 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05

    Verletzung des Willkürverbots sowie des Rechtsstaatsprinzips iVm dem Anspruch auf

    Auszug aus KG, 12.08.2010 - 20 Sch 2/10
    Soweit der Antragsteller meint, willkürliches verhalten des Schiedsgerichts liege auf der Hand, kann der Senat dem nicht folgen; Willkür liegt nur dann vor, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG 17.8.2005 - 1 BvR 1165/05 zit nach juris).
  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 89/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus KG, 12.08.2010 - 20 Sch 2/10
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte auch nicht, alle Einzelpunkte des Partievortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216f.; BGH 10.5.2205 VI ZR 89/04 WuM 2005, 475).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus KG, 12.08.2010 - 20 Sch 2/10
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte auch nicht, alle Einzelpunkte des Partievortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216f.; BGH 10.5.2205 VI ZR 89/04 WuM 2005, 475).
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 169/83

    Schiedsgerichtliche Tätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus KG, 12.08.2010 - 20 Sch 2/10
    Die Streitwertfestsetzung durch das Schiedsgericht verstößt auch nicht gegen das Verbot des Richtens in eigener Sache (BGH 7.3.1985 - III ZR 169/83, BGHZ 94, 92).
  • BayObLG, 10.07.2003 - 4Z Sch 12/03

    Mindestanforderungen an Schiedsvereinbarung und Schiedsspruch

    Auszug aus KG, 12.08.2010 - 20 Sch 2/10
    Da der Schiedsspruch einem Kostenfestsetzungsbeschluss gleichzustellen ist und es gerichtlich unüblich ist, diesen mit einem Tatbestand zu versehen, kann von einem "Kostenschiedsspruch" nicht mehr an Begründung verlangt werden (vgl. Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, Rn 1772; BayObLG 10.7.2003 - 4Z Sch 12/03 - zit nach juris).
  • BGH, 28.03.2012 - III ZB 63/10

    streitwertabhängige Schiedsrichtervergütung

    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 12. August 2010 - 20 Sch 2/10 - wird zurückgewiesen.

    Das Kammergericht (SchiedsVZ 2011, 110) hat die Anträge zurückgewiesen.

  • BGH, 18.12.2013 - III ZB 92/12

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Sachlich-rechtliche

    Das Kammergericht (SchiedsVZ 2011, 110) wies die Anträge zurück.
  • BGH, 16.05.2012 - III ZB 63/10

    Berichtigungsbeschluss zur Entscheidung des BGH v. 28.03.2012, AZ: III ZB 63/10

    KG Berlin, Entscheidung vom 12.08.2010 - 20 Sch 2/10 -.
  • BGH, 18.12.2013 - III ZB 93/12

    Berücksichtigung von sachlich-rechtlichen Einwendungen im

    Das Kammergericht (SchiedsVZ 2011, 110) wies die Anträge zurück.
  • BGH, 18.12.2013 - III ZB 94/12

    Geltendmachung von sachlich-rechtlichen Einwendungen gegen einen Schiedsspruch im

    Das Kammergericht (SchiedsVZ 2011, 110) wies die Anträge zurück.
  • BayObLG, 17.05.2023 - 102 Sch 44/22

    Aufhebungsverfahren - inländischer Schiedsspruch

    b) ZPO der Inhalt des Schiedsspruchs einer Willkürkontrolle unterliegt (so: OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 26. November 2020, 26 Sch 14/20, BeckRS 2020, 35848 Rn. 79; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2016, I-4 Sch 4/15, BeckRS 2016, 121412 Rn. 51; KG, Beschluss vom 12. August 2010, 20 Sch 2/10, SchiedsVZ 2011, 110 [juris Rn. 15, 19]; kritisch: Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, § 1059 Rn. 8 m. w. N.), kann offenbleiben.
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