Rechtsprechung
   KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102-103/13, 4 Ws 102 - 103/13 - 141 AR 405/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27870
KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102-103/13, 4 Ws 102 - 103/13 - 141 AR 405/13 (https://dejure.org/2013,27870)
KG, Entscheidung vom 12.08.2013 - 4 Ws 102-103/13, 4 Ws 102 - 103/13 - 141 AR 405/13 (https://dejure.org/2013,27870)
KG, Entscheidung vom 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13, 4 Ws 102 - 103/13 - 141 AR 405/13 (https://dejure.org/2013,27870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,27870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 119 Abs 1 StPO
    Beschränkungen in der Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Beschränkung der Arbeitsgestattung während der Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Überwachungsmaßnahmen im Falle konkreter Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 07.02.2012 - 4 Ws 11/12

    Zur Übergabe von Gegenständen bei Besuchen und Trennungsanordnungen

    Auszug aus KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13
    Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165; Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 4 Ws 53/10 - und vom 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - [juris]; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 119 Rdn. 5 f. m.w.Nachw.).

    Absprachen zwischen Mitangeklagten im Hinblick auf das Vorgehen im Prozess, insbesondere hinsichtlich des Einlassungsverhaltens, liegen jedenfalls in den Fällen nahe, in denen - wie hier - die Angeklagten nicht geständig sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Mai 2010 - 4 Ws 56/10 - und vom 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - [juris]).

  • KG, 29.03.2010 - 4 Ws 14/10

    Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin: Voraussetzungen und Umfang von

    Auszug aus KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13
    Daher ist stets zu prüfen, ob im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt vorliegen (vgl. Senat, StV 2010, 370 m.w.Nachw.).

    Mit dem Antrag auf Verlegung in ein bestimmtes Haus macht der Beschwerdeführer ein die Vollzugsgestaltung betreffendes Begehren geltend, das ersichtlich außerhalb der gerichtlichen Anordnungskompetenz nach § 119 StPO liegt (vgl. Senat, StV 2010, 370).

  • OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 498/10

    Führung eines unüberwachten Ferngesprächs mit einem ausländischen Verteidiger in

    Auszug aus KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13
    Bei einem auf Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl kann eine mögliche Verdunkelungsgefahr berücksichtigt werden, wenn konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass zwischen dem Untersuchungsgefangenen und seinen Gesprächspartnern Absprachen über Verdunkelungshandlungen getroffen werden könnten (vgl. Senat, jeweils a.a.O. und OLGSt StPO § 119 Nr. 40; KG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 Ws 17/10 - OLG Köln StV 2011, 35 und 743; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Köln, 10.02.2010 - 2 Ws 77/10

    Besetzung des Gerichts bei der Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der

    Auszug aus KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13
    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Verstoß gegen die funktionale Zuständigkeit des Vorsitzenden als Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 GVG) erscheint, was von einem Teil der Rechtsprechung bejaht (vgl. etwa OLG Rostock, Beschluss vom 19. April 2005 - I Ws 158/05 - [Juris] m.w.Nachw.), von einem anderen verneint wird (vgl. OLG Köln StV 2011, 743 und Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 Ws 77/10 - [juris]).
  • OLG Rostock, 19.04.2005 - I Ws 158/05

    Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Untersuchungsgefangenen durch den

    Auszug aus KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13
    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Verstoß gegen die funktionale Zuständigkeit des Vorsitzenden als Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 GVG) erscheint, was von einem Teil der Rechtsprechung bejaht (vgl. etwa OLG Rostock, Beschluss vom 19. April 2005 - I Ws 158/05 - [Juris] m.w.Nachw.), von einem anderen verneint wird (vgl. OLG Köln StV 2011, 743 und Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 Ws 77/10 - [juris]).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Auszug aus KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13
    Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165; Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 4 Ws 53/10 - und vom 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - [juris]; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 119 Rdn. 5 f. m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 26.04.2011 - 2 Ws 217/11

    Beschränkungen während der Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13
    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Verstoß gegen die funktionale Zuständigkeit des Vorsitzenden als Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 GVG) erscheint, was von einem Teil der Rechtsprechung bejaht (vgl. etwa OLG Rostock, Beschluss vom 19. April 2005 - I Ws 158/05 - [Juris] m.w.Nachw.), von einem anderen verneint wird (vgl. OLG Köln StV 2011, 743 und Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 Ws 77/10 - [juris]).
  • OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24

    Besuchserlaubnis, unüberwachter Besuch, Mitbeschuldigter, U-Haft,

    wenn für eine Gefährdung des Haftzwecks konkrete Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 30. Oktober 2014 - 2 BA 1513/14, juris Rn. 18; OLG Celle, Beschl. v. 22. Februar 2019 - 3 Ws 67/19, juris Rn. 10 f.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26. September 2018 - 1 Ws 207/18, juris Rn. 3; KG Berlin, Beschl. v. 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13, juris Rn. 11).

    in denen die Angeklagten nicht geständig sind (vgl. KG, Beschl. v. 7. August 2014 - 1 Ws 52/14, NStZ-RR 2014, 377; Beschl. v. 12. August 2013 - 4 Ws 102-'103/13, StV 2014, 229 und Beschl. v. 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12, juris Rn. 31; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 119 StPO, Rn. 7; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 119 R1.42).

  • KG, 03.08.2018 - 5 Ws 140/18

    Rechtmäßigkeit einer Trennungsanordnung in der Untersuchungshaft

    Bei einem - wie hier - lediglich auf Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl kann eine mögliche Verdunkelungsgefahr berücksichtigt werden, wenn konkrete Hinweise darauf vorliegen, dass zwischen dem Untersuchungsgefangenen und seinen Gesprächspartnern Absprachen über Verdunkelungshandlungen getroffen werden könnten (vgl. KG, Beschlüsse vom 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13 - [juris Rdn. 10], 7. August 2014 - 1 Ws 52/14 - [juris a.a.O.] und 23. November 2015 - 4 Ws 119/15 - m.w.N.).

    Wie dies zu geschehen hat, ist allerdings Gegenstand der Vollzugsgestaltung (§§ 11 ff. UVollzG Bln) und obliegt der Justizvollzugsanstalt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 UVollzG Bln) ( KG, Beschluss vom 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13 - juris [Rdn. 28]).

  • OLG Bremen, 07.09.2022 - 1 Ws 97/22

    Voraussetzungen für die Anordnung von haftgrundbezogenen Beschränkungen in der

    Sie kommen nach einheitlicher Auffassung in der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auch zur Abwehr aller anderen Gefahren in Betracht, denen durch die Anordnung der Untersuchungshaft begegnet werden soll; mithin kann auch auf im Haftbefehl nicht genannte weitere Haftgründe zur Begründung einer Beschränkungsanordnung zurückgegriffen werden (siehe KG Berlin, Beschluss vom 12.08.2013 - 4 Ws 102/13, juris Rn. 10, StV 2014, 229; OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2020 - 3 Ws 94/20, juris Rn. 20, StV 2021, 380; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2021 - 3 Ws 7/21, juris Ls., StraFo 2021, 200; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2019 - 5 Ws 217/19, juris Rn. 22; OLG Köln, Beschluss vom 15.03.2021 - 2 Ws 133/21, juris Rn. 8, StV-S 2021, 108; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, juris Rn. 14; siehe auch die Begründung des Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 21.01.2009, BT-Drucks. 16/11644, S. 24; zustimmend aus der Literatur statt vieler siehe KK-Schultheis, 8. Aufl., § 119 StPO Rn. 8; LR-Gärtner, 27. Aufl., § 119 StPO Rn. 17; Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 119 StPO Rn. 5; MK-Böhm/Werner, § 119 StPO Rn. 21; so auch die Rechtsprechung des Senats, siehe u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 13.01.2017 - 1 Ws 180/16, juris Rn. 18, StV 2017, 45; Beschluss vom 30.04.2021 - 1 Ws 30/21; Beschluss vom 10.05.2022 - 1 Ws 30/22, juris Ls.).

    Zur Feststellung des konkreten Vorliegens darf dagegen aber durchaus auf tatsachengestützte allgemeine Erfahrungssätze zurückgegriffen werden wie etwa zur Feststellung einer Verdunkelungsgefahr auf den Erfahrungssatz, dass der unkontrollierte Informationsaustausch zwischen nicht geständigen mutmaßlichen Tatbeteiligten untereinander die Gefahr der Erschwerung oder sogar Vereitelung der Wahrheitsfindung durch eine Absprache des Einlassungsverhaltens mit sich bringt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12.08.2013 - 4 Ws 102- 103/13, juris Rn. 20, StV 2014, 229; Beschluss vom 07.08.2014 - 1 Ws 52/14, juris Rn. 7, NStZ-RR 2014, 377; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 10.05.2022 - 1 Ws 30/22, juris Rn. 16; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 119 StPO Rn. 22).

  • KG, 07.08.2014 - 1 Ws 52/14

    Vollzug der Untersuchungshaft: Trennung des Angeklagten von einem Mitangeklagten

    Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind nur zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165; KG StV 2014, 229 und Beschluss vom 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - [juris]; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 57. Aufl., § 119 Rdn. 5 f. m.w.Nachw.).

    Absprachen zwischen Mitangeklagten im Hinblick auf das Vorgehen im Prozess, insbesondere hinsichtlich des Einlassungsverhaltens, liegen jedenfalls in den Fällen nahe, in denen die Angeklagten nicht geständig sind (vgl. KG StV 2014, 229 und Beschluss vom 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - [juris]).

  • LG Kiel, 21.03.2019 - 7 Qs 23/19

    Abgrenzung zwischen den Befugnissen des Haftrichters und denjenigen der

    Bei Tatbeteiligten gilt der Erfahrungssatz, dass der unkontrollierte Austausch untereinander die Gefahr der Erschwerung oder gar Vereitelung der Wahrheitsfindung mit sich bringt, jedenfalls dann, wenn die Tatbeteiligten nicht geständig sind (vgl. KG Berlin, StV 2014, 229).

    Wie und auf welche Weise dies zu geschehen hat, ist demgegenüber Gegenstand der Vollzugsgestaltung und obliegt allein der Justizvollzugsanstalt (s. dazu KG Berlin, StV 2014, 229 Rn. 28 bei juris; vgl. auch zuvor ders. Senat StV 2010, 370 Rn. 20 f bei juris).

  • KG, 20.10.2022 - 5 Ws 41/22
    Absprachen zwischen Mitangeklagten im Hinblick auf das Vorgehen im Prozess, insbesondere hinsichtlich des Einlassungsverhaltens, liegen jedenfalls in den Fällen nahe, in denen die Angeklagten nicht geständig sind (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. September 2021, 4. April 2017, 7. August 2014, jeweils a. a. O., 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13 -, juris Rdnr. 20, 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 -, juris Rdnr. 31, m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht