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   KG, 12.08.2021 - 5 W 72/21 (2)   

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https://dejure.org/2021,34134
KG, 12.08.2021 - 5 W 72/21 (2) (https://dejure.org/2021,34134)
KG, Entscheidung vom 12.08.2021 - 5 W 72/21 (2) (https://dejure.org/2021,34134)
KG, Entscheidung vom 12. August 2021 - 5 W 72/21 (2) (https://dejure.org/2021,34134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KV- GKG Nr. 1211
    Bei einem in einem Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union handelt es sich nicht um ein die Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 KV-GKG ausschließendes anderes Urteil.

  • rechtsportal.de

    KV- GKG Nr. 1211
    Höhe der Gerichtskosten bei einem Verzichtsurteil nach vorangegangenem Vorlageverfahren gemäß Art. 267 AEUV ; Gebührenermäßigung wegen Verzichts gemäß Nr. 1211 GKG -KV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 199
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.09.2019 - C-299/17

    VG Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Industriepolitik - Rechtsangleichung -

    Auszug aus KG, 12.08.2021 - 5 W 72/21
    Über diese Vorlage hat der Gerichtshof mit Urteil vom 12.09.2019 - C-299/17 - entschieden.

    Insbesondere handelt es sich bei dem Urteil des Gerichtshofes vom 12.09.2019 - C-299/17 - nicht um ein die Gebührenermäßigung ausschließendes anderes Urteil.

  • BGH, 08.05.2012 - VIII ZB 3/11

    Gebühren eines bei dem BGH zugelassenen Rechtsanwalts für die Vertretung seiner

    Auszug aus KG, 12.08.2021 - 5 W 72/21
    Zwar ist das Vorabentscheidungsverfahren - worauf die Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Berlin in ihrer Stellungnahme vom 04.08.2021 abstellt - für die Parteien ein Zwischenstreit innerhalb des bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits, so dass auch die Kostenentscheidung Sache des vorlegenden Gerichts ist (EuGH, Urt. v. 25.02.2010 - C-381/08, BeckRS 2010, 90198 Rn. 63 - Car Trim GmbH/KeySafety Systems Srl; BGH, Beschl. v. 08.05.20212 - VIII ZB 3/11, NJW 2012, 2118 Rn. 13); vor diesem Hintergrund ist das Vorabentscheidungsverfahren dem Rechtsstreit vor dem nationalen Gericht zuzurechnen.
  • EuGH, 25.02.2010 - C-381/08

    Car Trim - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

    Auszug aus KG, 12.08.2021 - 5 W 72/21
    Zwar ist das Vorabentscheidungsverfahren - worauf die Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Berlin in ihrer Stellungnahme vom 04.08.2021 abstellt - für die Parteien ein Zwischenstreit innerhalb des bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits, so dass auch die Kostenentscheidung Sache des vorlegenden Gerichts ist (EuGH, Urt. v. 25.02.2010 - C-381/08, BeckRS 2010, 90198 Rn. 63 - Car Trim GmbH/KeySafety Systems Srl; BGH, Beschl. v. 08.05.20212 - VIII ZB 3/11, NJW 2012, 2118 Rn. 13); vor diesem Hintergrund ist das Vorabentscheidungsverfahren dem Rechtsstreit vor dem nationalen Gericht zuzurechnen.
  • OLG Braunschweig, 13.12.2017 - 2 W 152/17

    Gerichtsgebühren bei Abschluss eines Vergleichs nach vorangegangenem

    Auszug aus KG, 12.08.2021 - 5 W 72/21
    Zugleich werden mit Nr. 1211 KV-GKG Anreize für eine unstreitige Verfahrensbeendigung geschaffen, was der Entlastung der Justiz dienen soll (vgl. zu dieser Zielsetzung BT-Drs. 12/6962, S. 69; BVerwG, Beschl. v. 22.01.2010 - 9 KSt 18/09 -, Rn. 3, juris; Kammergericht, Beschl. v. 29.11.2005 - 1 W 348/04 -, Rn. 8, juris; OLG Braunschweig, Beschl. v. 13.12.2017 - 2 W 152/17 -, Rn. 13, juris).
  • KG, 29.11.2005 - 1 W 348/04

    Gerichtskostenermäßigung nach Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Kläger

    Auszug aus KG, 12.08.2021 - 5 W 72/21
    Zugleich werden mit Nr. 1211 KV-GKG Anreize für eine unstreitige Verfahrensbeendigung geschaffen, was der Entlastung der Justiz dienen soll (vgl. zu dieser Zielsetzung BT-Drs. 12/6962, S. 69; BVerwG, Beschl. v. 22.01.2010 - 9 KSt 18/09 -, Rn. 3, juris; Kammergericht, Beschl. v. 29.11.2005 - 1 W 348/04 -, Rn. 8, juris; OLG Braunschweig, Beschl. v. 13.12.2017 - 2 W 152/17 -, Rn. 13, juris).
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