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   KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14 - 141 AR 452/14   

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https://dejure.org/2014,30207
KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14 - 141 AR 452/14 (https://dejure.org/2014,30207)
KG, Entscheidung vom 12.09.2014 - 3 Ws 484/14 - 141 AR 452/14 (https://dejure.org/2014,30207)
KG, Entscheidung vom 12. September 2014 - 3 Ws 484/14 - 141 AR 452/14 (https://dejure.org/2014,30207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 230 Abs 2 StPO
    Strafbefehlsverfahren: Haftbefehl wegen Nichterscheinens des zum persönlichen Erscheinen verpflichteten Angeklagten; Einwand der Undurchführbarkeit der Hauptverhandlung auf Grund Abladung von Zeugen und Dolmetschern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass des Haftbefehls bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Angeklagten in der Hauptverhandlung trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens und Vertretung durch einen Verteidiger

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Strafbefehlsverfahren: Haftbefehl wegen Nichterscheinens des zum persönlichen Erscheinen verpflichteten Angeklagten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftbefehl bei unentschuldigtem Fernbleiben des Angeklagten

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 01.11.2001 - 4 Ws 168/01
    Auszug aus KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14
    Nach allgemeiner Meinung kann ein auf § 230 Abs. 2 StPO gestützter Haftbefehl unabhängig davon, ob er vollzogen wird, mit der weiteren Beschwerde angegriffen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. KG, Beschlüsse vom 1. März 2007 - 4 Ws 26/07 -, juris, 9. Januar 2002 - 5 Ws 3/02 - und 1. November 2001 - 4 Ws 168/01 -, juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 57. Aufl., § 310 Rn. 7).

    Der Anordnung stand nicht entgegen, dass der Angeklagte sich in der Hauptverhandlung nach § 411 Abs. 2 StPO durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten ließ (vgl. KG, Beschlüsse vom 1. März 2007, 9. Januar 2002 und 1. November 2001 a.a.O.).

  • BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81

    Anordnung zur persönlichen Anwesenheit des Täters nach seiner Identifizierung an

    Auszug aus KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens setzt zunächst voraus, dass die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung erwarten lässt (vgl. BGHSt 30, 172, 175 (zu § 73 Abs. 2 OWiG); Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 236 Rn.3); sie steht im Ermessen des Richters, wobei die berechtigten Interessen des Angeklagten und das Interesse an möglichst vollständiger Sachaufklärung gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGH a.a.O.) und auch die Bedeutung der Sache ins Gewicht fällt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 180; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O. Rn. 4).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf

    Auszug aus KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14
    Bei dieser Sachlage entsprach es durchaus der gegenüber den Zeugen (vgl. BGH NStZ 1984, 31, 32) und allen weiteren Verfahrensbeteiligten (vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., Einl. 157; Kühne in: Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., Einl. Abschnitt I Rn. 127) bestehenden Fürsorgepflicht des Gerichts, die Zeugen und die Dolmetscherin abzuladen, da die Hauptverhandlung ohne den Angeklagten nach Auffassung des Gerichts nicht stattfinden konnte.
  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14
    Der Anordnung steht nicht entgegen, dass der Angeklagte nicht zur Sache aussagen muss, selbst wenn er bereits mitgeteilt hat, er werde zur Sache keine Angaben machen (vgl. BGHSt 38, 251, 257; OLG Stuttgart MDR 1994, 193, 194; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O. Rn. 5).
  • BGH, 25.01.2006 - 5 StR 593/05

    Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung (Wiedererkennen;

    Auszug aus KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14
    Einer Identifizierung des Angeklagten in der Hauptverhandlung durch den Zeugen S. käme wegen der verstärkten Suggestibilität der Identifizierungssituation im Rahmen einer Konfrontation eines Zeugen allein mit dem Verdächtigten in der Rolle des Angeklagten nur ein geringer Beweiswert zu (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 212, 213), so dass das Amtsgericht die Anordnung einer Wahllichtbildvorlage auch hinsichtlich dieses Zeugen zu bedenken haben wird.
  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14
    Hinsichtlich des Zeugen G. wird nach der erfolgten Wahllichtbildvorlage im Falle des Wiedererkennens in der Hauptverhandlung die Problematik des wiederholten Wiedererkennens (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 381, 383) zu beachten sein.
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 1 Ws 61/98
    Auszug aus KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens setzt zunächst voraus, dass die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung erwarten lässt (vgl. BGHSt 30, 172, 175 (zu § 73 Abs. 2 OWiG); Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 236 Rn.3); sie steht im Ermessen des Richters, wobei die berechtigten Interessen des Angeklagten und das Interesse an möglichst vollständiger Sachaufklärung gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGH a.a.O.) und auch die Bedeutung der Sache ins Gewicht fällt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 180; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O. Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 17.09.1993 - 1 Ss 288/93
    Auszug aus KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14
    Der Anordnung steht nicht entgegen, dass der Angeklagte nicht zur Sache aussagen muss, selbst wenn er bereits mitgeteilt hat, er werde zur Sache keine Angaben machen (vgl. BGHSt 38, 251, 257; OLG Stuttgart MDR 1994, 193, 194; Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O. Rn. 5).
  • KG, 09.01.2002 - 5 Ws 3/02
    Auszug aus KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14
    Nach allgemeiner Meinung kann ein auf § 230 Abs. 2 StPO gestützter Haftbefehl unabhängig davon, ob er vollzogen wird, mit der weiteren Beschwerde angegriffen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. KG, Beschlüsse vom 1. März 2007 - 4 Ws 26/07 -, juris, 9. Januar 2002 - 5 Ws 3/02 - und 1. November 2001 - 4 Ws 168/01 -, juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 57. Aufl., § 310 Rn. 7).
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