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   KG, 12.10.2012 - 4 VAs 54/12   

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https://dejure.org/2012,42622
KG, 12.10.2012 - 4 VAs 54/12 (https://dejure.org/2012,42622)
KG, Entscheidung vom 12.10.2012 - 4 VAs 54/12 (https://dejure.org/2012,42622)
KG, Entscheidung vom 12. Oktober 2012 - 4 VAs 54/12 (https://dejure.org/2012,42622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 26 Abs 1 GVGEG, § 53a S 1 BZRG, § 53a S 2 BZRG, § 54 Abs 1 BZRG, § 55 Abs 1 BZRG
    Bundeszentralregister: Entfernung einer ausländischen Verurteilung aus dem Register

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inkenntnissetzung und Hören eines Betroffenen von der Eintragung einer rechtskräftigen ausländischen Verurteilung; Verpflichtung des Herkunftsmitgliedstaates zur Registrierung der übermittelten Daten vom Urteilsmitgliedstaat i.R.d. Vorliegens der Voraussetzung für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Entfernung der Eintragung einer ausländischen Verurteilung aus dem BZR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 24.01.2000 - 4 VAs 39/99
    Auszug aus KG, 12.10.2012 - 4 VAs 54/12
    Eine Befugnis, rechtskräftige inländische oder ausländische Urteile auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, steht ihr grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 - 2. März 2012 - 4 VAs 3/12 - = NStZ-RR 2012, 284; 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 -).

    Von der Nichteinhaltung der elementaren rechtsstaatlichen Grundsätze ist nur auszugehen, wenn das Verfahren rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügt und der Verstoß ohne jede weitere Nachprüfung offensichtlich erkennbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 - OLG Hamm, a.a.O. und OLGSt StGB § 286 Nr. 1).

    Zu den Mindeststandards gehört, dass dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt und eine angemessene Verteidigung ermöglicht wurde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 -).

  • KAG Mainz, 18.07.2012 - M 25/12
    Auszug aus KG, 12.10.2012 - 4 VAs 54/12
    Eine Befugnis, rechtskräftige inländische oder ausländische Urteile auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, steht ihr grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 - 2. März 2012 - 4 VAs 3/12 - = NStZ-RR 2012, 284; 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 -).

    Zu den Mindeststandards gehört, dass dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt und eine angemessene Verteidigung ermöglicht wurde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 -).

    Auf die Verletzung von Verfahrensgrundsätzen kann sich nicht berufen, wer den Verstoß im Urteilsstaat nicht geltend gemacht hat, obwohl dies zumutbar möglich gewesen wäre (vgl. BT-Drs., a.a.O., S. 21), denn auch das deutsche Recht geht davon aus, dass ein Betroffener die ihm zustehenden Rechte in der von dem Gesetz verlangten Reihenfolge geltend machen muss, wenn er sie nicht verwirken will (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -).

  • KG, 13.10.1995 - AuslA 64/95
    Auszug aus KG, 12.10.2012 - 4 VAs 54/12
    (4) Die vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (StV 1996, 103) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (NStZ-RR 2007, 273) stützen seine abweichende Auffassung nicht.
  • KG, 02.03.2012 - 4 VAs 3/12

    Eintragung ausländischer Urteile

    Auszug aus KG, 12.10.2012 - 4 VAs 54/12
    Eine Befugnis, rechtskräftige inländische oder ausländische Urteile auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, steht ihr grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 - 2. März 2012 - 4 VAs 3/12 - = NStZ-RR 2012, 284; 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 -).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06

    Strafvollstreckung: Unzulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an die

    Auszug aus KG, 12.10.2012 - 4 VAs 54/12
    (4) Die vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (StV 1996, 103) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (NStZ-RR 2007, 273) stützen seine abweichende Auffassung nicht.
  • KG, 10.08.2015 - 4 VAs 14/15

    Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister

    Eine entsprechende Befugnis steht der Registerbehörde - und folgerichtig auch dem Senat als dem zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Registerbehörden zuständigen Gericht (vgl. OLG Hamm NStZ 1988, 136 = OLGSt BZRG § 54 Nr. 1) - grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat NStZ-RR 2012, 284; Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 - 4 VAs 54/12 - [juris = wistra 2013, 206 Ls.], 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 -, 6. März 2006 - 4 VAs 58/05 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 - [juris]; OLG Hamm MDR 1982, 167; s. auch KG RPfleger 2009, 696 = NStZ-RR 2010, 27 [Ls]: keine Berücksichtigung etwaiger Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der eingetragenen Verurteilung; der Betroffene müsse in einem solchen Fall ein Wiederaufnahmeverfahren nach § 79 Abs. 1 BVerfGG betreiben).
  • KG, 23.06.2015 - 4 VAs 28/15

    Zur Eintragung einer ausländischen strafrechtlichen Verurteilung im

    Eine Befugnis, rechtskräftige inländische oder ausländische Urteile auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, steht ihm - und folgerichtig auch dem Senat als dem zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Registerbehörden zuständigen Gericht (vgl. OLG Hamm OLGSt BZRG § 54 Nr. 1) - grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat NStZ-RR 2012, 284; Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 - 4 VAs 54/12 - [juris = wistra 2013, 206 Ls.], 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 - [juris]).

    Die Neuregelung des § 53a BZRG enthält die Festschreibung des ordre public, dessen Beachtung schon zuvor in Rechtsprechung und Literatur unbestritten war, und im Wesentlichen nur eine deklaratorische Klarstellung der geltenden Rechtslage (vgl. BT-Drucks. 17/5224 S. 11 f., 21; eingehend Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 4 VAs 54/12 - [juris = wistra 2013, 206 Ls.]; Hase aaO, § 53a Rn. 1).

    Es ist anerkannt, dass die Ablehnung der Eintragung besonderen und seltenen Einzelfällen zur Vermeidung schwerwiegender Verletzungen einzelner Bürgerrechte vorbehalten bleibt und von der Nichteinhaltung der elementaren rechtsstaatlichen Grundsätze nur dann auszugehen ist, wenn das Verfahren rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügt hat und der Verstoß ohne jede weitere Nachprüfung offensichtlich erkennbar ist, während ansonsten auch schwerwiegende Verfahrensmängel einer (ausländischen) Verurteilung nicht die Eintragungsfähigkeit nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2012 aaO, juris-Rn. 9, mwN).

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