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KG, 12.10.2018 - 13 W 13/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 197 Abs 1 Nr 3 BGB, § 242 BGB, § 114 ZPO, §§ 114 ff ZPO, § 767 ZPO
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Vollstreckungsgegenklage: Erfolgsaussichtsprüfung bei Verwirkungseinwand gegen die Zwangsvollstreckung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit des Einwandes der Verwirkung im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 242 ; ZPO § 767 Abs. 1 ; ZPO § 114 Abs. 1
Begründetheit des Einwandes der Verwirkung im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.10.2018 - 28 O 295/18
- KG, 12.10.2018 - 13 W 13/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01
Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung …
Auszug aus KG, 12.10.2018 - 13 W 13/18
Von diesem Grundsatz geht der Senat aus (vgl. KG…, Beschluss vom 20. März 2018 - 13 UF 22/17, FamRZ 2018, 1242 [bei juris Rz. 28ff.) und auch der Bundesgerichtshof (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 133/17, FamRZ 2018, 589 [bei juris Rz. 14]) hat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2003 - XII ZR 155/01, FamRZ 2004, 531 [bei juris Rz. 12]) erneut betont, dass der Vertrauenstatbestand der Verwirkung nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden kann und dass deshalb ein bloßes Unterlassen der Geltendmachung des Anspruchs für sich genommen nicht geeignet ist, beim Schuldner das berechtigte Vertrauen auszulösen, der Gläubiger werde sein Forderungsrecht nach Jahr und Tag nicht mehr geltend machen. - BGH, 31.01.2018 - XII ZB 133/17
Kindesunterhalt: Verwirkung eines nicht geltend gemachten Unterhaltsanspruchs
Auszug aus KG, 12.10.2018 - 13 W 13/18
Von diesem Grundsatz geht der Senat aus (vgl. KG…, Beschluss vom 20. März 2018 - 13 UF 22/17, FamRZ 2018, 1242 [bei juris Rz. 28ff.) und auch der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 133/17, FamRZ 2018, 589 [bei juris Rz. 14]) hat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2003 - XII ZR 155/01, FamRZ 2004, 531 [bei juris Rz. 12]) erneut betont, dass der Vertrauenstatbestand der Verwirkung nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden kann und dass deshalb ein bloßes Unterlassen der Geltendmachung des Anspruchs für sich genommen nicht geeignet ist, beim Schuldner das berechtigte Vertrauen auszulösen, der Gläubiger werde sein Forderungsrecht nach Jahr und Tag nicht mehr geltend machen. - KG, 20.03.2018 - 13 UF 22/17
Vereinbarung über den Versorgungsausgleich: Verwirkung der Ausgleichszahlung …
Auszug aus KG, 12.10.2018 - 13 W 13/18
Von diesem Grundsatz geht der Senat aus (vgl. KG, Beschluss vom 20. März 2018 - 13 UF 22/17, FamRZ 2018, 1242 [bei juris Rz. 28ff.) und auch der Bundesgerichtshof (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 133/17, FamRZ 2018, 589 [bei juris Rz. 14]) hat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2003 - XII ZR 155/01, FamRZ 2004, 531 [bei juris Rz. 12]) erneut betont, dass der Vertrauenstatbestand der Verwirkung nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden kann und dass deshalb ein bloßes Unterlassen der Geltendmachung des Anspruchs für sich genommen nicht geeignet ist, beim Schuldner das berechtigte Vertrauen auszulösen, der Gläubiger werde sein Forderungsrecht nach Jahr und Tag nicht mehr geltend machen. - OLG Köln, 05.03.2018 - 14 UF 48/17
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines betrieblichen Anrechts …
Auszug aus KG, 12.10.2018 - 13 W 13/18
Von diesem Grundsatz geht der Senat aus (vgl. KG, Beschluss vom 20. März 2018 - 13 UF 22/17, FamRZ 2018, 1242 [bei juris Rz. 28ff.) und auch der Bundesgerichtshof (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 133/17, FamRZ 2018, 589 [bei juris Rz. 14]) hat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2003 - XII ZR 155/01, FamRZ 2004, 531 [bei juris Rz. 12]) erneut betont, dass der Vertrauenstatbestand der Verwirkung nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden kann und dass deshalb ein bloßes Unterlassen der Geltendmachung des Anspruchs für sich genommen nicht geeignet ist, beim Schuldner das berechtigte Vertrauen auszulösen, der Gläubiger werde sein Forderungsrecht nach Jahr und Tag nicht mehr geltend machen.