Rechtsprechung
   KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18 - 122 Ss 109/18   

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https://dejure.org/2018,41050
KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18 - 122 Ss 109/18 (https://dejure.org/2018,41050)
KG, Entscheidung vom 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18 - 122 Ss 109/18 (https://dejure.org/2018,41050)
KG, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 250/18 - 122 Ss 109/18 (https://dejure.org/2018,41050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bussgeldsiegen.de

    Ne bis in idem bei Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    OWiG § 80 Abs. 5 ; StPO § 206a ; StPO § 264
    Verhältnis von Verkehrsordnungswidrigkeit und einer gegenüber dem ahndenden Polizeibeamten begangenen Beleidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mobiltelefon und Beleidigung - Tatidentität

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtskraft der Strafverurteilung hilft bei OWi-Verteidigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrer beleidigt Polizisten - Hängt eine Straftat eng mit einer Ordnungswidrigkeit zusammen, wird der Verkehrssünder nur einmal bestraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 264
  • StV 2020, 578
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    Ebenso wurde Tatidentität angenommen zwischen der schuldhaften Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und der anschließenden Beleidigung des anderen Unfallbeteiligten (BayObLG VRS 41, 382), zwischen einem Verkehrsverstoß und einer alsdann begangenen Unfallflucht (BGHSt 23, 141; KG VRS 35, 347) sowie zwischen der Weigerung des Betroffenen, seine Personalien mit dem Ziel, nicht wegen einer vorherigen Trunkenheitsfahrt belangt zu werden, anzugeben und der Widerstandsleistung bei Verbringung zur Polizeidienststelle (OLG Naumburg, Beschl. v. 26.1.2016 - 2 Rv 10/16 -, BeckRS 2016, 7559).
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    Denn insoweit handelt es sich lediglich um die Berücksichtigung eines nach dessen Erlass eingetretenen Ereignisses, das eine neue Verfahrenslage geschaffen hat (BGHSt 22, 213 zu § 206a StPO).
  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    Der Begriff der Tat ist dabei im verfahrensrechtlichen Sinne des § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 264 StPO zu bestimmen; auf die materiell-rechtliche Einordnung als Tateinheit nach § 52 StGB oder Tatmehrheit nach § 53 StGB kommt es nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH NStZ 2008, 411).
  • BayObLG, 16.03.1993 - 3 ObOWi 20/93
    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    b) Gemäß diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung beispielsweise die Tatidentität zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und der Weigerung des Betroffenen zur vollständigen Personalangabe beim sich anschließenden Erstzugriff der Polizei angenommen (OLG Düsseldorf VRS 40, 273 zum aufgehobenen § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB; OLG Koblenz VRS 68, 216; BayObLG NJW 1994, 63 für den Fall der Unterbindung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Polizeibeamten und der unmittelbar in diesem Zusammenhang anschließenden Weigerung der Angabe der Personalien durch den Betroffenen; a.A. OLG Düsseldorf VRS 69, 235.).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1985 - 5 Ss OWi 14/85
    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    b) Gemäß diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung beispielsweise die Tatidentität zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und der Weigerung des Betroffenen zur vollständigen Personalangabe beim sich anschließenden Erstzugriff der Polizei angenommen (OLG Düsseldorf VRS 40, 273 zum aufgehobenen § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB; OLG Koblenz VRS 68, 216; BayObLG NJW 1994, 63 für den Fall der Unterbindung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Polizeibeamten und der unmittelbar in diesem Zusammenhang anschließenden Weigerung der Angabe der Personalien durch den Betroffenen; a.A. OLG Düsseldorf VRS 69, 235.).
  • OLG Koblenz, 20.12.1984 - 1 Ss 482/84
    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    b) Gemäß diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung beispielsweise die Tatidentität zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und der Weigerung des Betroffenen zur vollständigen Personalangabe beim sich anschließenden Erstzugriff der Polizei angenommen (OLG Düsseldorf VRS 40, 273 zum aufgehobenen § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB; OLG Koblenz VRS 68, 216; BayObLG NJW 1994, 63 für den Fall der Unterbindung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Polizeibeamten und der unmittelbar in diesem Zusammenhang anschließenden Weigerung der Angabe der Personalien durch den Betroffenen; a.A. OLG Düsseldorf VRS 69, 235.).
  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 374/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    Eine Tat in diesem Sinne liegt demnach vor, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGH NStZ 2014, 102 KG, Beschl. v. 28.8.2014 - 3 Ws (B) 452/14 -, BeckRS 2014, 19167).
  • KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 452/14

    Bußgeldverfahren wegen ordnungswidrigem Spielhallenbetrieb: Strafklageverbrauch

    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    Eine Tat in diesem Sinne liegt demnach vor, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGH NStZ 2014, 102 KG, Beschl. v. 28.8.2014 - 3 Ws (B) 452/14 -, BeckRS 2014, 19167).
  • OLG Naumburg, 26.01.2016 - 2 Rv 10/16

    Strafklageverbrauch: Bußgeldbewehrte Weigerung zur Angabe der Personalien und

    Auszug aus KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18
    Ebenso wurde Tatidentität angenommen zwischen der schuldhaften Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und der anschließenden Beleidigung des anderen Unfallbeteiligten (BayObLG VRS 41, 382), zwischen einem Verkehrsverstoß und einer alsdann begangenen Unfallflucht (BGHSt 23, 141; KG VRS 35, 347) sowie zwischen der Weigerung des Betroffenen, seine Personalien mit dem Ziel, nicht wegen einer vorherigen Trunkenheitsfahrt belangt zu werden, anzugeben und der Widerstandsleistung bei Verbringung zur Polizeidienststelle (OLG Naumburg, Beschl. v. 26.1.2016 - 2 Rv 10/16 -, BeckRS 2016, 7559).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21

    Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit

    Dasselbe gilt für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB nach vorläufiger Festnahme aufgrund einer unmittelbar vorangegangenen Trunkenheitsfahrt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Oktober 1974 - 3 Ws 166/74 -, MDR 1975, 423; ähnlich KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 250/18 -, juris zu Verkehrsordnungswidrigkeit und Beleidigung).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2023 - 1 ORs 28 Ss 120/23

    Strafverfahren wegen Bestechung: Verfahrenshindernis nach Verurteilung wegen

    Eine Tat in diesem Sinne liegt demnach vor, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGH, Beschluss vom 19. November - 2 StR 358/20 -, BeckRs 2020, 42039; KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 250/18 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21 -, juris).

    Es ist auch ohne Bedeutung, dass materiell-rechtlich die Ordnungswidrigkeit bereits beendet war, als die Straftat begangen wurde (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 250/18 -, juris).

  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 368/21

    Gegenstand des Urteils (prozessuale Tat)

    Dafür spricht nicht nur der nahe zeitliche und räumliche Zusammenhang beider Taten, sondern auch der enge sachliche Bezug der Beleidigung zu der Durchsuchung (vgl. KG StV 2020, 578 zur Annahme einer prozessualen Tat bei Beleidigung eines Polizeibeamten nach Anhalten eines Verkehrsteilnehmers zur Eröffnung eines Ordnungswidrigkeitenvorwurfs).
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