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   KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01   

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https://dejure.org/2002,3458
KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01 (https://dejure.org/2002,3458)
KG, Entscheidung vom 12.11.2002 - 1 W 462/01 (https://dejure.org/2002,3458)
KG, Entscheidung vom 12. November 2002 - 1 W 462/01 (https://dejure.org/2002,3458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 168; HGB §§ 12 Abs. 2, 162 Abs. 1 und 3
    Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei Generalvollmacht über den Tod hinaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Eintragung von Erben als Gesamtrechtsnachfolger eines ausgeschiedenen Kommanditisten im Handelsregister; Erforderlichkeit eines Nachweises durch Erbschein auch bei Generalvollmacht über den Tod hinaus

  • Judicialis

    BGB § 168; ; HGB § 12 Abs. 2; ; HGB § 162 Abs. 1; ; HGB § 162 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei Generalvollmacht über den Tod hinaus

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbfolge in Kommanditanteil: Nachweis durch Erbschein erforderlich auch bei Generalvollmacht über den Tod hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 79 (Leitsatz und Auszüge)

    § 168 BGB; §§ 12, 162 HGB
    Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei Generalvollmacht über den Tod hinaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 255
  • FGPrax 2003, 42
  • DB 2003, 876
  • Rpfleger 2003, 197
  • NZG 2003, 122
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 30.05.2000 - 1 W 931/99

    Tod eines Kommanditisten und Eintritt des Erben in Gesellschaft -

    Auszug aus KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01
    a) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 W 931/99 - (veröff. FGPrax 2000, 249 u.a.) dargelegt hat, ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 HGB bei Anmeldungen, die der Rechtsnachfolger eines im Handelsregister eingetragenen Beteiligten vornimmt, die Rechtsnachfolge regelmäßig durch öffentliche Urkunden (vgl. § 415 ZPO) nachzuweisen.

    Es bezeugt jedoch nicht die Personen der Erben, die Gesamtrechtsnachfolger in den Kommanditanteil der Erblasserin geworden und als solche im Handelsregister einzutragen sind (vgl. Senat FGPrax 2000, 249/250 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 18.06.1974 - 2 W 53/74
    Auszug aus KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01
    Allerdings erscheint bereits zweifelhaft, ob eine Generalvollmacht über den Tod hinaus auch zur Anmeldung des Ausscheidens des Vollmacht gebenden Kommanditisten durch Tod und des Eintritts seiner Erben als Gesamtrechtsnachfolger zum Handelsregister ermächtigt (so aber OLG Hamburg MDR 1974, 1022).

    Die hier vertretene Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zu der von den Beteiligten angezogenen Entscheidung des OLG Hamburg (DNotZ 1967, 30; die bereits zitierte Entscheidung MDR 1974, 1022 äußert sich zur Frage des Nachweises der Erbfolge nicht).

  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01
    Die weitere Beschwerde ist mit dieser Beschränkung auf den Kostenpunkt ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert des § 20a Abs. 2 FGG zulässig geblieben, so dass der Senat über die Gerichtskosten des gesamten Verfahrens zu befinden hat (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 86, 393/395; Senat OLGZ 1972, 113; Rpfleger 1978, 315 und 1988, 359; BayObLGZ 1993, 137; Keidel/Kahl a.a.O. § 19 Rdn.85 und 94; § 27 Rdn.52 und 55, jew. m.w.N.).
  • KG, 02.02.1988 - 1 W 467/86
    Auszug aus KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01
    Die weitere Beschwerde ist mit dieser Beschränkung auf den Kostenpunkt ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert des § 20a Abs. 2 FGG zulässig geblieben, so dass der Senat über die Gerichtskosten des gesamten Verfahrens zu befinden hat (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 86, 393/395; Senat OLGZ 1972, 113; Rpfleger 1978, 315 und 1988, 359; BayObLGZ 1993, 137; Keidel/Kahl a.a.O. § 19 Rdn.85 und 94; § 27 Rdn.52 und 55, jew. m.w.N.).
  • LG Heidelberg, 08.01.1973 - 1a T 25/72
    Auszug aus KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01
    Auch das Grundbuchamt kann sich nicht mit bloßen Erklärungen des Bevollmächtigten begnügen, sondern ist verpflichtet, von Amts wegen gemäß §§ 51, 52 GBO für die Eintragung des Bestehens einer Nacherbfolge oder Testamentsvollstreckung Sorge zu tragen, und hat daher die Erbfolge nachzuprüfen (vgl. zu Vorstehendem LG Heidelberg NJW 1973, 1088; Meikel/Roth, Grundbuchrecht, 8.Aufl., § 35 Rdn.27; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12.Aufl., Rdn.3571 m.Fn.10).
  • KG, 07.03.1991 - 1 W 3124/88

    Anmeldung; Anmeldungsbefugnis; Testamentsvollstrecker; Handelsregister;

    Auszug aus KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01
    Denn das von den Beteiligten eingereichte Testamentsvollstreckerzeugnis vom 22.September 1999 bezeugt gemäß §§ 2368 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 2353 BGB nur ihre Rechtsstellung als Testamentsvollstrecker, nämlich ihre wirksame Ernennung sowie den Umfang ihrer Befugnisse über den Nachlass, die entsprechend der Anordnung der Erblasserin im Testament vom 5.August 1998 auf die Auseinandersetzung des Nachlasses beschränkt sind (s.a. zum Umfang der Anmeldebefugnis des bloßen Abwicklungsvollstreckers Senat OLGZ 1991, 261/265 m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.07.1992 - 2 Wx 23/92
    Auszug aus KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01
    Eine Ausnahme gilt lediglich für den grundbuchmäßigen Vollzug von Verfügungen des Testamentsvollstreckers über ein Nachlassgrundstück, bei denen es gemäß § 40 GBO keiner Voreintragung der Erben (anstelle des Erblassers) bedarf (vgl. zu Vorstehendem KG JW 1938, 122; OLG Köln Rpfleger 1992, 342; Demharter, GBO, 24.Aufl., § 35 Rdn.4 und 9).
  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01
    Die weitere Beschwerde ist mit dieser Beschränkung auf den Kostenpunkt ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert des § 20a Abs. 2 FGG zulässig geblieben, so dass der Senat über die Gerichtskosten des gesamten Verfahrens zu befinden hat (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 86, 393/395; Senat OLGZ 1972, 113; Rpfleger 1978, 315 und 1988, 359; BayObLGZ 1993, 137; Keidel/Kahl a.a.O. § 19 Rdn.85 und 94; § 27 Rdn.52 und 55, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 27.05.1966 - 2 W 14/66

    Erben; Tod des Vollmachtgebers; Postmortale Vollmacht; Anmeldungen zum

    Auszug aus KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01
    Die hier vertretene Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zu der von den Beteiligten angezogenen Entscheidung des OLG Hamburg (DNotZ 1967, 30; die bereits zitierte Entscheidung MDR 1974, 1022 äußert sich zur Frage des Nachweises der Erbfolge nicht).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - 3 Wx 90/16

    Handelsregisterliche Behandlung und Anmeldung des Übergangs einer

    Bedarf die Verfügung indes der Auslegung, reicht auch sie als Nachweis nicht aus, wenn bei der Auslegung Zweifel verbleiben und eine abschließende Würdigung nicht möglich ist, namentlich weil Ermittlungen in tatsächlicher Hinsicht anzustellen wären; sich in solchem Fall ein Urteil über die Erbfolge zu bilden, ist dem Nachlassgericht vorbehalten, das darüber im Erbscheinsverfahren zu befinden hat (KG a.a.O.; KG NJW-RR 2003, 255 ff; KG NJW-RR 2007, 692 ff; OLG Köln FGPrax 2005, 41 f; HansOLG Bremen NJW-RR 2014, 816 f; Baumbach/Hopt-Hopt a.a.O., § 12 Rdnr. 5; Ebenroth/ Boujong/Joost/ Strohn-Schaub, HGB, 3. Aufl. 2014, § 12 Rdnr. 156-158; GroßkommHGB-Koch, 5. Aufl. 2009, § 12 Rdnr. 60 und 62-66; anders für einen besonders gelagerten Fall - Beiziehung der Nachlassakten, Vorliegen einer eidesstattlichen Versicherung und eines Testamentsvollstreckerzeugnisses - ohne nähere Begründung OLG München MittBayNot 2016, 258 f).
  • OLG Köln, 09.09.2004 - 2 Wx 22/04

    Nachweis der Rechtsnachfolge für Kommanditisten durch Erbschein auch bei

    Denn die gerichtliche Prüfung der Erbfolge fällt nach allgemeiner Meinung in den Kompetenzbereich des Nachlaßgerichts, das hierüber im Erbscheinsverfahren nach den dort geltenden Bestimmungen zu befinden hat (z.B. BayObLGZ 1983, 176 [179]; KG, FGPrax 2000, 249 [250]; KG, FGPrax 2003, 42; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 10; OLG Hamburg, NJW 1966, 986; OLG Hamm, Rpfleger 1986, 139; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Auflage 2003, Rn 128 ff.; Baumbach/Hopt, HGB, 31. Auflage 2003, § 12 Rn 5; MünchKomm/Bokelmann, a.a.O., § 12 Rn 40; MünchKomm/Grunewald, HGB, 2002, § 162 Rn 14).

    Dagegen wird kein Zeugnis über die mit dem Erbfall eingetretene Erbfolge, insbesondere über die Person des oder der Erben abgelegt (KG, FGPrax 2000, 249 [250]; KG, FGPrax 2003, 42; Keidel/Krafka/Willer, a.a.O., Rn 129).

  • OLG München, 20.06.2017 - 31 Wx 169/17

    Anmeldung der Rechtsnachfolge eines Kommanditisten zum Handelsregister

    Eine post- oder transmortale Vollmacht berechtigt grundsätzlich nicht zur Anmeldung des Eintritts eines neuen Kommanditisten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum Handelsregister (Anschluss an KG FGPrax 2003, 42).

    Der Senat teilt deswegen die Ansicht des KG (FGPrax 2003, 42), dass die post- oder transmortale Vollmacht grundsätzlich nicht zur Anmeldung des Eintritts des neuen Kommanditisten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge berechtigt, da es sich insoweit um eine originäre Anmeldepflicht des eintretenden Erben handelt (ebenso MüKoHGB/Krafka, 3. Auflage § 12 Rn. 26).

  • KG, 05.10.2006 - 1 W 146/06

    Handelsregisterverfahren: Nachweis der Rechtsnachfolge nach einem verstorbenen

    Der zutreffende Hinweis des Landgerichts, dass das Registergericht im Fall der gesetzlichen Erbfolge oder der auf privatschriftlichen Testamenten beruhenden Erbfolge regelmäßig einen Erbschein verlangen kann (vgl. Senat, NJW-RR 2000, 1704 = FGPrax 2000, 249; OLGR 2000, 365; NJW-RR 2003, 255 = FGPrax 2003, 42 = OLGR 2003, 67; OLG Hamburg NJW 1966, 986; OLG Hamm Rpfleger 1986, 139; OLG Köln NZG 2005, 37, 38), beruht darauf, dass insoweit andere geeignete öffentliche Urkunden regelmäßig fehlen (vgl. BayObLG WM 1983, 1092, 1093 - Eröffnungsprotokoll - OLG Köln NZG 2005, 37 - Testamentsvollstreckerzeugnis -).
  • OLG München, 27.05.2011 - 34 Wx 93/11

    Grundbucheintragung: Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge bei

    Der Senat schließt sich insoweit der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung an (etwa OLG Köln Rpfleger 1992, 342; KG Rpfleger 2003, 197; BayObLG Rpfleger 1994, 410; Meikel/Roth GBO 10. Aufl. § 35 Rn 143 und 178), die durch die Beschwerdebegründung nicht erschüttert wird.
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18

    Nachweis der Ernennung zum Testamentsvollstrecker gegenüber Grundbuchamt

    Bei dieser Sachlage hätte das Grundbuchamt die zusätzliche Vorlage eines Erbscheines nur dann fordern dürfen, wenn sich bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen Zweifel tatsächlicher Art ergeben hätten, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 42; KG NJW-RR 2003, 255; Krause, in: Meikel, a.a.O., § 35 Rn. 189).
  • OLG München, 31.03.2017 - 31 Wx 169/17

    Zulässigkeit der Anmeldung eines im Wege der Gesamtrechtsfolge neu eingetretenen

    Eine post- oder transmortale Vollmacht berechtigt grundsätzlich nicht zur Anmeldung des Eintritts eines neuen Kommanditisten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum Handelsregister (Anschluss an KG FGPrax 2003, 42 ).
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