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   KG, 12.11.2003 - (5) 1 Ss 361/03 (75/03)   

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https://dejure.org/2003,29861
KG, 12.11.2003 - (5) 1 Ss 361/03 (75/03) (https://dejure.org/2003,29861)
KG, Entscheidung vom 12.11.2003 - (5) 1 Ss 361/03 (75/03) (https://dejure.org/2003,29861)
KG, Entscheidung vom 12. November 2003 - (5) 1 Ss 361/03 (75/03) (https://dejure.org/2003,29861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 67
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 20.04.1994 - 1 Ss 43/94

    Würdigungsmangel; Absicht; Gewahrsamsbehauptung; Beweggrund ; Fluchtabsicht;

    Auszug aus KG, 12.11.2003 - 1 Ss 361/03
    Bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb steht die Absicht, seine Identifizierung zu verhindern, erfahrungsgemäß im Vordergrund (vgl. OlG Zweibrücken, StV 1994, 545; KG, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - (3) 1 Ss 345/98 (131/98) -).

    Da nicht ersichtlich ist, dass es ihm ohne weiteres möglich gewesen wäre, die Beute loszuwerden, ohne sich durch den Vorgang der Entledigung in die Gefahr zu begeben, von dem Hausdetektiv ergriffen zu werden, kann allein daraus, dass der Angeklagte die Beute nicht vor - oder, wie das Tatgericht meint, spätestens bei der Gewaltanwendung - dem Beiseiteschubsen des Hausdetektivs - weggeworfen hat, nicht auf die Absicht der Beutesicherung geschlossen werden (vgl. OLG Zweibrücken JR 1991, 383, 384; StV 1994, 545, 546; KG a.a.O.).

  • KG, 21.12.1998 - 1 Ss 345/98
    Auszug aus KG, 12.11.2003 - 1 Ss 361/03
    Bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb steht die Absicht, seine Identifizierung zu verhindern, erfahrungsgemäß im Vordergrund (vgl. OlG Zweibrücken, StV 1994, 545; KG, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - (3) 1 Ss 345/98 (131/98) -).
  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb steht die Absicht, seine Identifizierung zu verhindern, erfahrungsgemäß im Vordergrund (vgl. KG StV 2004, 67 f. m.w.N. - Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 4-245/10 -).
  • KG, 01.07.2016 - 121 Ss 100/16

    Räuberischer Diebstahl: Beweiswürdigung zur Beutesicherungsabsicht

    Vielmehr ist als Erfahrungsgrundsatz anerkannt, dass bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb meist die Absicht, seine Identifizierung zu verhindern, im Vordergrund steht und nicht die Beutesicherungsabsicht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 Ss 131/98 - KG StV 2004, 67; OLG Zweibrücken StV 1994, 545).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07

    Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen

    Ansicht: vgl. OLG Zweibrücken JR 1991, S. 383 f. mit zustimmender Anm. Perron JR 1991, S. 384 f.; OLG Zweibrücken, StV 1994, S. 545, 546; KG StV 2004, S. 67; OLG Köln NStZ-RR 2004, S. 299; OLG Köln Beschl. v. 18.01.2005 - 8 Ss 446/04 - ; OLG Naumburg Beschl. v. 12.06.1999 - 2 Ss 155/99 - OLG Hamm Beschl. v. 10.01.2005 - 2 Ss 230/04 - ; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 252 Rdnr. 9; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 27. Aufl. 2006, § 252 Rdnr. 7; siehe auch Senatsbeschluss vom 15.05.2006 - 1 Ss 26/06 - ).
  • AG Backnang, 25.05.2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11

    Abgrenzung von einfachem Diebstahl, räuberischem Diebstahl und Diebstahl mit

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass allein aus der Tatsache, dass der auf frische Tat betroffene Täter die Beute nicht vor oder spätestens bei der Gewaltanwendung zur Ermöglichung seiner Flucht weggeworfen hat, nicht auf die Absicht der Beutesicherung geschlossen werden kann (KG Berlin, StV 2004, 67).
  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
    Bei einem auf frischer Tat entdeckten Dieb steht die Absicht, seine Identifizierung zu verhindern, erfahrungsgemäß im Vordergrund (OLG Zweibrücken JR 1991, 383; StV 1994, 545; KG, Beschluss (3) 1 Ss 345/98 vom 21.12.1998, juris; StV 2004, 67; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss 2 Ss 155/99 vom 12.06.1999; OLG Köln StV 2004, 490; OLG Hamm StV 2005, 336).

    In einem solchen Fall liegt es daher nicht fern, dass die Absicht des Täters, seine Identifizierung zu verhindern, nicht nur der vorherrschende, sondern möglicherweise sogar der alleinige Beweggrund der Gewaltanwendung ist (KG StV 2004, 67).

  • AG Rudolstadt, 10.03.2016 - 312 Js 24369/15

    Jugendstrafverfahren: Bindung des Jugendamtes durch die Weisung des

    Untereinander stehen die zwei Vergehen des Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) und der versuchten Nötigung (§§ 240, 22, 23 StGB), diese in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB), welche auf einem neuen Entschluß des Angeklagten beruhte und allein dem Zweck diente, seine Ergreifung zu verhindern und der Strafverfolgung zu entgehen, im Verhältnis der Tatmehrheit im Sinne des § 53 Abs. 1 StGB (vgl. KG, StV 2004, 67 f.).
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