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   KG, 12.11.2007 - 12 U 174/07   

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https://dejure.org/2007,7647
KG, 12.11.2007 - 12 U 174/07 (https://dejure.org/2007,7647)
KG, Entscheidung vom 12.11.2007 - 12 U 174/07 (https://dejure.org/2007,7647)
KG, Entscheidung vom 12. November 2007 - 12 U 174/07 (https://dejure.org/2007,7647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung einer Kollision eines nachfolgenden Kfz mit seiner vorderen rechten Ecke mit der linken Seite eines zunächst vorausgefahrenen und im Kollisionszeitpunkt zum Zwecke des Wendens in Querstellung befindlichen Kfz; Geltung eines Anscheinsbeweises als Auffahrunfall ...

  • Judicialis

    StVO § 7 Abs. 1 S. 2; ; StVO § 7 Abs. 5; ; StVO § 9 Abs. 5; ; ZPO § 267; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wendendes Fahrzeug; Anscheinsbeweis bei Kollision eines nachfolgenden Kfz mit seiner vorderen rechten Ecke mit der linken Seite eines in Querstellung befindlichen Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 623
  • VersR 2008, 1555
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel

    Auszug aus KG, 12.11.2007 - 12 U 174/07
    Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden wird nämlich nach ständiger Rechtsprechung nicht allein durch den bloßen Zusammenstoß mit einem Vorausfahrenden begründet (vgl. nur Senat, Urteil vom 25. September 2003 - 12 U 34/02 - Urteil vom 26. August 2004 - 12 U 195/03 - KGR 2005, 99 = DAR 2005, 157 = VRS 108, 25 = VersR 2005, 1746 L).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06

    Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen

    Auszug aus KG, 12.11.2007 - 12 U 174/07
    Denn "Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt" (§ 7 Abs. 1 Satz 2 StVO) und setzt keine Fahrbahnmarkierung voraus (BGH VersR 2007, 262; Senat, VRS 109, 10; NZV 2003, 82; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 7 Rn 5).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 12.11.2007 - 12 U 174/07
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 12.11.2007 - 12 U 174/07
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • KG, 30.05.2005 - 12 U 82/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zweier Lkw auf Betriebsgelände

    Auszug aus KG, 12.11.2007 - 12 U 174/07
    Denn "Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt" (§ 7 Abs. 1 Satz 2 StVO) und setzt keine Fahrbahnmarkierung voraus (BGH VersR 2007, 262; Senat, VRS 109, 10; NZV 2003, 82; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 7 Rn 5).
  • KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines nachfolgenden

    53 Der Anscheinsbeweis kann vielmehr nur dann eingreifen, wenn gegen das Heck des Vorausfahrenden gestoßen wird und bei den Anstoßstellen der Fahrzeuge wenigstens eine Teilüberdeckung von Heck und Front vorliegt (vgl. Senat, VM 1996 Nr. 8; VM 2004, 29 Nr. 26; KGR 2008, 816 = VM 2008 66 Nr. 60 L).
  • LG Detmold, 27.07.2018 - 4 O 35/18

    Anscheinsbeweis, Linksabbieger, Grundstücksabbieger, Überholen bei durchgezogener

    Ein Auffahrunfall in diesem Sinne liegt dann vor, wenn es zu einen Zusammenstoß mit dem vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer kommt, bei dem wenigstens eine Teilüberdeckung der Anstoßstellen an Fahrzeugheck des Vorausfahrenden und Fahrzeugfront des Auffahrenden vorliegt ( vgl. LG München, Urt. v. 08.04.2011, Az. 17 S 8481/10, juris Rn. 9 = Schaden-Praxis 2011, 393; KG Berlin, Beschl. v. 12.11.2007, Az. 12 U 174/07, juris Rn. 8f. m.w.N; Burmann, in: Burmann u.a, Straßenverkehrsrecht, § 4 StVO Rn. 24).
  • LG Landshut, 05.04.2019 - 12 O 779/18

    Anforderungen an die Feststellungsklage unfallbedingter Ersatzpflicht für

    Ein Anscheinsbeweis spricht nicht gegen den Kläger, da es sich im vorliegenden Fall nicht um einen typischen Auffahrunfall gehandelt hat (vergleiche die Entscheidung des Kammergerichts vom 12.11.2007 in NZV 2008, Seite 623).
  • LG München I, 08.04.2011 - 17 S 8481/10

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision des nachfolgenden Fahrzeugs

    11 Kollidiert aber ein nachfolgendes Kraftfahrzeug mit der linken Seite eines zunächst vorausgefahrenen und im Kollisionszeitpunkt in Querstellung befindlichen Kraftfahrzeugs, so handelt es sich nicht um den typischen Auffahrunfall, aus dem ein Anscheinsbeweis gegen den Nachfolgenden abgeleitet werden kann (KG, NZV 08, 623).
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