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   KG, 12.11.2009 - 19 U 25/09   

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https://dejure.org/2009,7014
KG, 12.11.2009 - 19 U 25/09 (https://dejure.org/2009,7014)
KG, Entscheidung vom 12.11.2009 - 19 U 25/09 (https://dejure.org/2009,7014)
KG, Entscheidung vom 12. November 2009 - 19 U 25/09 (https://dejure.org/2009,7014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Nachschusspflicht der BGB-Gesellschafter; Anforderungen an die Fassung einer Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachschüsse durch Gesellschafter einer GbR in Liquidation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 709; BGB § 735
    Voraussetzungen einer Nachschusspflicht der BGB -Gesellschafter; Anforderungen an die Fassung einer Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 705, 709, 735
    Nachschusspflicht in GbR nur nach Feststellung der Schlussrechnung durch die Gesellschafter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1545
  • NZG 2010, 223
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.2008 - II ZR 116/08

    Schutzgemeinschaftsvertrag II

    Auszug aus KG, 12.11.2009 - 19 U 25/09
    8 Das für Beschlüsse in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Regel vorgesehene Einstimmigkeitsprinzip (§ 709 Abs. 1 BGB) kann gemäß § 709 Abs. 2 BGB durch den Gesellschaftsvertrag abbedungen und durch das Prinzip der einfachen Mehrheit ersetzt werden, unabhängig davon, ob es sich um ein Grundlagengeschäft handelt (BGH NJW 2007, 259; 2009, 669).

    Die Mehrheit braucht in diesem Fall nicht nach Köpfen bestimmt zu werden, sondern kann auch nach der Höhe ihrer Beteiligung - wie hier gem. § 17 Nr. 1 GV - ermittelt werden (BGH NJW 2009, 669).

    Ob die jeweilige Mehrheitsentscheidung wirksam ist, ist auf einer zweiten Stufe unter dem Aspekt einer etwaigen Verletzung der gesellschafterlichen Treuepflicht der Mehrheit gegenüber der Minderheit zu prüfen (BGH NJW 2007, 259; 2009, 669).

    Es liegt keine Maßnahme vor, die in den "Kernbereich" der Mitgliedschaftsrechte bzw. in absolut oder relativ unentziehbare Rechte der Minderheit eingreift und daher grundsätzlich unwirksam wäre (BGH NJW 2009, 669).

  • BGH, 15.01.2007 - II ZR 245/05

    OTTO

    Auszug aus KG, 12.11.2009 - 19 U 25/09
    Zwar muss eine Mehrheitsklausel die betroffenen Beschlussgegenstände nicht minutiös auflisten (BGH NJW 2007, 1685).

    Sofern es um die Mehrheitsentscheidung über nachträgliche Beitragserhöhungen geht, ist anerkannt, dass sie einer eindeutigen entsprechenden Legitimationsgrundlage bedarf (BGH NJW 2007, 1685 m. w. N.).

  • BGH, 12.11.1990 - II ZR 232/89

    Vorläufige Auseinandersetzungsrechnung als Voraussetzung für die Abwicklung einer

    Auszug aus KG, 12.11.2009 - 19 U 25/09
    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung BGH NJW-RR 1991, 549 trifft die vorliegende Gestaltung nicht.
  • BGH, 04.07.2005 - II ZR 354/03

    Zulässigkeit von nachträglichen Beitragserhöhungen in einem geschlossenen

    Auszug aus KG, 12.11.2009 - 19 U 25/09
    Dies entspricht aber nicht einer interessengerechten - objektiven (std. Rspr. des BGH, z.B. NJW-RR 2005, 1347) - Auslegung des Gesellschaftsvertrags.
  • BGH, 30.03.1998 - II ZR 20/97

    Anforderungen an die Einladung zur Gesellschafterversammlung einer als stille

    Auszug aus KG, 12.11.2009 - 19 U 25/09
    Mit Umlaufbeschluss vom September 2008 haben die Gesellschafter aber mit einer Mehrheit von 68 % der abgegebenen gültigen Stimmen unter Außerachtlassung der Enthaltungen (zu dieser Ermittlung BGH WM 1998, 1028; Staudinger/Habermeier Bearb. 2003 § 709 BGB Rn 47) beschlossen, dieser Bilanz als Schlussbilanz zuzustimmen und auf ihrer Grundlage die Nachschüsse durch den Liquidator anfordern zu lassen.
  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 266/09

    Auflösung einer Publikumsgesellschaft: Ermittlung des auf jeden Gesellschafter

    Das Berufungsgericht (KG, ZIP 2010, 1545) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • KG, 03.05.2010 - 23 U 47/09

    Nachschusspflicht der Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft: Geltendmachung

    Die Auffassung des 19. Zivilsenats des Kammergerichts im Urteil vom 12.11.1009 - 19 U 25/09 - in NZG 2010, 223 ff., eine interessengerechte Auslegung des Gesellschaftsvertrages erfordere eine eindeutige Regelung, dass die Feststellung des Liquidationsergebnisses durch Mehrheitsentscheidung erfolgen könne, und falle daher nicht unter die Auffangklausel des § 17 Nr. 3 Satz 1 des Vertrages, überzeugt nicht.

    Auch der vom 19. Zivilsenat des Kammergerichts im Urteil vom 12.11.2009, 19 U 25/09, vermisste Gedankenaustausch bei einer Beschlussfeststellung im Umlaufverfahren ist nach hiesiger Auffassung kein ausreichendes Gegenargument, da dies in der Natur der Sache liegt und dann jede wesentliche Entscheidung nur auf einer Versammlung getroffen werden dürfte.

  • KG, 03.05.2010 - 23 U 71/09

    Nachschusspflicht der Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft: Geltendmachung

    Die Auffassung des 19. Zivilsenats des Kammergerichts im Urteil vom 12.11.1009, 19 U 25/09, in NZG 2010, 223 ff., eine interessengerechte Auslegung des Gesellschaftsvertrages erfordere eine eindeutige Regelung, dass die Feststellung des Liquidationsergebnisses durch Mehrheitsentscheidung erfolgen könne, und falle daher nicht unter die Auffangklausel des § 17 Nr. 3 Satz 1 des Vertrages, überzeugt nicht.

    Auch der vom 19. Zivilsenat des Kammergerichts im Urteil vom 12.11.2009, 19 U 25/09, vermisste Gedankenaustausch bei einer Beschlussfeststellung im Umlaufverfahren ist nach hiesiger Auffassung kein ausreichendes Gegenargument, da dies in der Natur der Sache liegt und dann jede wesentliche Entscheidung nur auf einer Versammlung getroffen werden dürfte.

  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 148/10

    Auflösung einer Publikumsgesellschaft: Formelle Legitimation einer auf eine

    Das vom Berufungsgericht zur Begründung seiner gegenteiligen Entscheidung herangezogene Urteil des 19. Zivilsenats des Kammergerichts (NZG 2010, 223) hat der Senat mit seinem Urteil vom 15. November 2011 (II ZR 266/09, BGHZ 191, 293) aufgehoben.
  • KG, 03.05.2010 - 23 U 69/09

    Nachschusspflicht der Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft: Geltendmachung

    Die Auffassung des 19. Zivilsenats des Kammergerichts im Urteil vom 12.11.1009, 19 U 25/09, in NZG 2010, 223 ff., eine interessengerechte Auslegung des Gesellschaftsvertrages erfordere eine eindeutige Regelung, dass die Feststellung des Liquidationsergebnisses durch Mehrheitsentscheidung erfolgen könne, und falle daher nicht unter die Auffangklausel des § 17 Nr. 3 Satz 1 des Vertrages, überzeugt nicht.

    Auch der vom 19. Zivilsenat des Kammergerichts im Urteil vom 12.11.2009, 19 U 25/09, vermisste Gedankenaustausch bei einer Beschlussfeststellung im Umlaufverfahren ist nach hiesiger Auffassung kein ausreichendes Gegenargument, da dies in der Natur der Sache liegt und dann jede wesentliche Entscheidung nur auf einer Versammlung getroffen werden dürfte.

  • OLG Brandenburg, 23.06.2010 - 7 U 167/09

    BGB-Gesellschaft: Fälligkeit eines Nachschussanspruchs; Feststellung einer

    Der Senat schließt sich im Ergebnis der Entscheidung des 19. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 12.11.2009 zu Az.: 19 U 25/09 an, auf die im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 28.4.2010 hingewiesen worden ist.
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