Rechtsprechung
KG, 12.11.2018 - (4) 121 HEs 48/18 (40/18) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 112a Abs 1 S 1 Nr 2 StPO, § 121 Abs 1 StPO
Rückstellung bereits terminierte Nichthaftsachen zugunsten von Haftsachen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 112a Abs. 1 ; StPO § 121
Anforderungen an die Beschleunigung von Haft- und Nichthaftsachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 518 KLs 44/18
- KG, 12.11.2018 - (4) 121 HEs 48/18 (40/18)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Karlsruhe, 14.10.2016 - 3 Ws 684/16
Untersuchungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes in Jugend- und …
Auszug aus KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Es stellt einen Verstoß gegen das Verfassungsgebot einer funktionierenden Strafrechtspflege dar, wenn rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen in Nichthaftsachen immer mehr unter Anwendung der sog. "Vollstreckungslösung" als scheinbar nicht zu vermeidender Nachteil Akzeptanz finden und sich nicht mehr auf besondere bzw. außergewöhnliche Fälle beschränken (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2017, 59). - KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung
Auszug aus KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Die von der Jugendkammer vorgesehene Gestaltung der Hauptverhandlung erfüllt schließlich in vollem Umfang die Anforderungen an die in Haftsachen gebotene konzentrierte Durchführung der Hauptverhandlung mit durchschnittlich mehr als einem voll auszuschöpfenden Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. nur Senat, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris] m.w.N.; zur Notwendigkeit einer genügenden Verhandlungsplanung und Verhandlungsdichte vgl. BVerfG StV 2008, 198, 199; Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - (4) 141 HEs 56/14 (14/14) - und 17. September 2010 - 4 Ws 93/10 -, jeweils m.w.N.). - BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …
Auszug aus KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Die von der Jugendkammer vorgesehene Gestaltung der Hauptverhandlung erfüllt schließlich in vollem Umfang die Anforderungen an die in Haftsachen gebotene konzentrierte Durchführung der Hauptverhandlung mit durchschnittlich mehr als einem voll auszuschöpfenden Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. nur Senat, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris] m.w.N.; zur Notwendigkeit einer genügenden Verhandlungsplanung und Verhandlungsdichte vgl. BVerfG StV 2008, 198, 199; Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - (4) 141 HEs 56/14 (14/14) - und 17. September 2010 - 4 Ws 93/10 -, jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht …
Auszug aus KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung ist der Beschleunigungsgrundsatz in der Regel dann ausreichend beachtet, wenn mit der Hauptverhandlung innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung bzw. Eröffnungsreife des Hauptverfahrens begonnen wird (vgl. BVerfG StV 2008, 421 m.w.N.). - OLG Jena, 14.10.2008 - 1 Ws 448/08
Haftbeschwerde
- KG, 30.03.2010 - 4 Ws 38/10
Untersuchungshaft: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen …
Auszug aus KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Der Senat verkennt nicht, dass der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht der Verfahrenssicherung dient, sondern die Rechtsgemeinschaft vorbeugend vor weiteren Straftaten schützen soll, so dass an diese präventive Sicherungshaft aus verfassungsrechtlichen Gründen strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. Senat NStZ-RR 2010, 291 m.w.N.; BVerfGE 19, 342 und 35, 191;… Graf in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Auflage, § 112a Rnr. 2 m.w.N.). - KG, 27.05.2008 - 1 AR 734/08
Voraussetzungen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr bei einem heranwachsenden …
Auszug aus KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Anknüpfungspunkte sind neben den Tatumständen die Vortaten des Beschuldigten, seine gesamten Lebensverhältnisse und sein soziales Umfeld (vgl. Senat StV 2009, 83;… Graf aaO, Rnr. 19 m.w.N.). - OLG Dresden, 03.04.2006 - 1 Ws 56/06
Strafprozessrecht: Haftgrund der Wiederholungsgefahr
Auszug aus KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Hierfür ist erforderlich, dass die in Frage kommenden, bereits abstrakt erheblichen Strafvorschriften auch konkret in überdurchschnittlicher Weise verletzt worden sind (vgl. Senat OLGSt StPO § 112a Nr. 4 m.w.N.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210, 211; OLG Dresden StV 2006, 534; OLG Frankfurt NStZ 2001, 75). - BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Der Senat verkennt nicht, dass der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht der Verfahrenssicherung dient, sondern die Rechtsgemeinschaft vorbeugend vor weiteren Straftaten schützen soll, so dass an diese präventive Sicherungshaft aus verfassungsrechtlichen Gründen strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. Senat NStZ-RR 2010, 291 m.w.N.; BVerfGE 19, 342 und 35, 191;… Graf in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Auflage, § 112a Rnr. 2 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06
Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat …
Auszug aus KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Hierfür ist erforderlich, dass die in Frage kommenden, bereits abstrakt erheblichen Strafvorschriften auch konkret in überdurchschnittlicher Weise verletzt worden sind (vgl. Senat OLGSt StPO § 112a Nr. 4 m.w.N.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210, 211; OLG Dresden StV 2006, 534; OLG Frankfurt NStZ 2001, 75).
- OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19
Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des …
Ferner ist abzuziehen ein angemessener Zeitraum über die Jahreswende, wobei auf den Zeitraum vom 24.12.2018 bis zum 06.01.2019 ohnehin lediglich fünf Arbeitstage entfallen wären (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 32, OLGSt StPO § 112 Nr. 23; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 12.11.2018 - (4) 121 HEs 48/18 (40/18), juris Rn. 45). - OLG Zweibrücken, 30.11.2022 - 1 Ws 243/22
Rechtmäßigkeit einer erneuten Untersuchungshaft bei zuvor als unverhältnismäßig …
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr findet auch im Jugendstrafverfahren Anwendung (KG Beschluss vom 12.11.2018 - (4) 121 HEs 48/18 (40/18), juris Rn. 27).