Rechtsprechung
KG, 12.12.1995 - 1 W 714/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 12, 3 ; KostO §§ 144, 144a
Gebührenermäßigung für Grundstücksveräußerungsverträge, an denen die Treuhandanstalt beteiligt ist - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gebührenermäßigung für die Beurkundung von Grundstücksveräußerungsverträgen, an denen die Treuhandanstalt beteiligt ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 144 § 144a
Gebührenermäßigung für die Beurkundung von Grundstücksveräußerungsverträgen, an denen die Treuhandanstalt beteiligt ist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer …
Die Ermäßigung gilt nach dieser Rechtsprechung generell für alle Geschäfte, an denen die in § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO genannten juristischen Personen beteiligt sind, und zwar auch dann, wenn es sich um wirtschaftliche Unternehmen handelt (KG, JurBüro 1996, 268; JurBüro 1996, 381; JurBüro 1995, 433; so auch Kleist, JurBüro, 1994, 260;… Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl. § 144 a Rdnr. 5; Mümmler, JurBüro, 1994, 523, 525; Tiedtke/Schmidt, DNotZ 1995, 737; kritisch Filzek, JurBüro 1994, 68 ff. und 13).Daß dies beim Beschwerdeführer oder der Mehrzahl der Notare im Beitrittsgebiet - worauf es verfassungsrechtlich vornehmlich ankäme - anders wäre, sich die Gebührenermäßigung also in ganz erheblichem Umfang auf die Angemessenheit des Gesamteinkommens (vgl. dazu BVerfGE 47, 285 [326]) auswirkt, ist weder dargetan noch erkennbar (vgl. hierzu u.a. KG, JurBüro 1996, 268, 270).
- VG Gera, 26.10.1999 - 6 K 1069/96
Anspruch auf Rückübertragung eines in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstücks; …
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