Rechtsprechung
KG, 12.12.2017 - 6 W 59/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 172 Nr 2 GVG, § 174 Abs 3 GVG, § 30 Abs 2 AO
Ausschluss der Öffentlichkeit: Konkretisierung einer Geheimhaltungsanordnung hinsichtlich der Erörterung von Rechnungen des mathematischen Treuhänders einer Krankenversicherung; Geheimhaltungspflicht hinsichtlich der Stundensätze des Treuhänders - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Verschwiegenheitspflicht bei nicht öffentlicher Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Treuhändern einer Versicherungsgesellschaft
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GVG § 172; GVG § 174
Höhe der Stundensätze des mathematischen Treuhänders unterliegt als solche nicht dem Steuergeheimnis i. S. v. § 172 Nr. 2 GVG L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GVG § 172 Nr. 2 ; AO § 30 Abs. 2
Umfang der Verschwiegenheitspflicht bei nicht öffentlicher Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Treuhändern einer Versicherungsgesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.06.2017 - 7 O 90/16
- LG Berlin, 25.10.2017 - 7 O 90/16
- KG, 12.12.2017 - 6 W 59/17
- KG, 12.12.2017 - 6 W 51/17
Papierfundstellen
- VersR 2018, 344
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.10.2020 - IV ZB 8/20
Eröffnung eines Rechtsmittels gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung …
Insbesondere bestimmt § 174 Abs. 3 Satz 3 GVG nur die Statthaftigkeit der (sofortigen) Beschwerde gegen einen die Geheimhaltungsverpflichtung anordnenden Beschluss (…vgl. Kissel/Mayer, Gerichtsverfassungsgesetz 9. Aufl. § 174 Rn. 30;… Löwe-Rosenberg/Wickern, StPO 26. Aufl. § 174 GVG Rn. 35;… a. A. Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht 3. Aufl. § 174 GVG Rn. 6, unter Hinweis auf § 567 Abs. 1 ZPO ohne weitere Begründung; offengelassen von KG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 6 W 59/17, juris Rn. 3 i.V.m. Rn. 16), trifft jedoch keine Aussage zur Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Nichtanordnung einer Geheimhaltungsverpflichtung. - OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19
Zu den Voraussetzungen eines Geheimhaltungsbeschlusses nach § 174 Abs. 3 GVG
Der Geheimnisschutz kann innerhalb eines Gerichtsverfahrens nicht gewährleistet werden, wenn das Gericht zuvor (ggf. im Rahmen einer Beweisaufnahme) abzuklären hat, ob einer der Betroffenen eventuell bereits Vorkenntnisse von bestimmten geheimhaltungswürdigen Umständen hatte (KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2017, 6 W 59/17 und 6 W 51/17 ).