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   KG, 12.12.2017 - 6 W 51/17, 6 W 59/17   

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https://dejure.org/2017,52869
KG, 12.12.2017 - 6 W 51/17, 6 W 59/17 (https://dejure.org/2017,52869)
KG, Entscheidung vom 12.12.2017 - 6 W 51/17, 6 W 59/17 (https://dejure.org/2017,52869)
KG, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 6 W 51/17, 6 W 59/17 (https://dejure.org/2017,52869)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 172 Nr 2 GVG, § 174 Abs 3 S 1 GVG, § 30 Abs 2 AO
    Ausschluss der Öffentlichkeit: Anordnung einer Geheimhaltungspflicht bei der Erörterung von Steuerbescheiden und Rechnungen von Treuhändern einer Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verschwiegenheitspflicht bei nicht öffentlicher Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Treuhändern einer Versicherungsgesellschaft

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 172; GVG § 174
    Rechnungen und Steuerbescheide der mathematischen Treuhänder unterfallen Steuergeheimnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GVG § 172 Nr. 2 ; AO § 30 Abs. 2
    Umfang der Verschwiegenheitspflicht bei nicht öffentlicher Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Treuhändern einer Versicherungsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschluss der Öffentlichkeit und Anordnung der Geheimhaltungspflicht ist bei Erörterung von Rechnungen und Steuerbescheiden der Treuhänder zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 344
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Dresden, 03.02.2021 - 4 W 935/20
    Die Frage, ob eine an dritte Personen weiter gegebene Information außerhalb einer Geheimhaltungsanordnung erlangt wurde, ist erst im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung nach § 353d Nr. 2 StGB zu klären (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.06.2020 - 12 W 5/20 -, Rn. 46, juris KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2017 - 6 W 51/17, juris Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19

    Zu den Voraussetzungen eines Geheimhaltungsbeschlusses nach § 174 Abs. 3 GVG

    Der Geheimnisschutz kann innerhalb eines Gerichtsverfahrens nicht gewährleistet werden, wenn das Gericht zuvor (ggf. im Rahmen einer Beweisaufnahme) abzuklären hat, ob einer der Betroffenen eventuell bereits Vorkenntnisse von bestimmten geheimhaltungswürdigen Umständen hatte (KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2017, 6 W 59/17 und 6 W 51/17 ).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2020 - 12 W 5/20

    Rechtsstreit über Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung: Wahrung

    Die Frage, ob eine an dritte Personen weiter gegebene Information außerhalb einer Geheimhaltungsanordnung erlangt wurde, ist erst im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung nach § 353d Nr. 2 StGB zu klären (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2017 - 6 W 51/17, juris Rn. 15).
  • OLG Dresden, 18.01.2021 - 4 W 937/20
    Die Frage, ob eine an dritte Personen weiter gegebene Information außerhalb einer Geheimhaltungsanordnung erlangt wurde, ist erst im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung nach § 353d Nr. 2 StGB zu klären (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.06.2020 - 12 W 5/20 -, Rn. 46, juris KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2017 - 6 W 51/17, juris Rn. 15).
  • OLG Schleswig, 23.06.2020 - 16 W 49/20

    Beitraganpassung bei Krankenversicherung: Strafbewehrte Anordnung zur

    Der Frage, ob eine Kenntniserlangung außerhalb einer Geheimhaltungsanordnung erfolgt ist, kommt vielmehr erst im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung nach § 353d Nr. 2 StGB entscheidungserhebliche Bedeutung zu (vgl. KG, Beschluss vom 12. Dezember 2017, 6 W 51/17 Rn. 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 2019, 12 W 54/19, Rn. 35).
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