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   KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15   

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https://dejure.org/2018,48454
KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15 (https://dejure.org/2018,48454)
KG, Entscheidung vom 12.12.2018 - 26 U 39/15 (https://dejure.org/2018,48454)
KG, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 26 U 39/15 (https://dejure.org/2018,48454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 823 Abs 2 BGB, § 9 Abs 1 OWiG, § 2 Abs 2 S 1 RDG, § 3 RDG, § 10 Abs 1 RDG
    Verbotsirrtum in Bezug auf eine Registrierungsobliegenheit nach dem RDG für ein Kapitalanlage-Geschäftsmodell

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Haftung wegen Vermittlung einer Kapitalanlage zum Zwecke der Einziehung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Haftung wegen Vermittlung einer Kapitalanlage zum Zwecke der Einziehung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 154/82

    Pflicht des Auftragnehmers bei Erteilung des Auftrags aufgrund besonderer

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Bei nicht einfach zu lösenden Rechtsfragen - wie der vorliegenden Art - kann die Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums bereits dann anzunehmen sein, wenn nach der Tat ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Rechtsfrage ebenso "falsch" beantwortet wie der Täter ( BGH , Urt. v. 20.3.1984, VI ZR 154/82, Rdnr. 33 zit. nach Juris).
  • KG, 26.09.1994 - 25 U 203/94

    Änderung der gesetzlichen Vorschriftenüber die Klagebefugnis von

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Letztere fallen gemäß § 91 ZPO dem Kläger zur Last, da er in dem Rechtsstreit letztlich unterliegt (vgl. OLG Frankfurt , Urt. v. 20.6.2013, 6 U 109/07, Tenor sowie Rdnr. 6 und 35 zit. nach Juris; KG Berlin , Urt. v. 26.9.1994, 25 U 203/94, a.E., zit. nach Juris).
  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 51/12

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Berufungsurteils ohne Tatbestand und

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 313a Abs. 1, 540 Abs. 2, 543 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat und der Wert der mit einer etwaigen Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (vgl. BGH , Beschl. v. 18.09.2012, VI ZR 51/12, Rdnr. 2 a.E.).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07

    Einordnung einer Mundspüllösung als Funktionsarzneimittel

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Letztere fallen gemäß § 91 ZPO dem Kläger zur Last, da er in dem Rechtsstreit letztlich unterliegt (vgl. OLG Frankfurt , Urt. v. 20.6.2013, 6 U 109/07, Tenor sowie Rdnr. 6 und 35 zit. nach Juris; KG Berlin , Urt. v. 26.9.1994, 25 U 203/94, a.E., zit. nach Juris).
  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 340/13

    Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Denn etwaige Risiken nach dem RDG und nach dem KWG standen, da sie sich gleichermaßen unmittelbar aus dem streitgegenständlichen Geschäftsmodell ergaben, in wirtschaftlich untrennbarem Zusammenhang zueinander (betr. Rechtsanwälte S...) und die Verwertung der gekauften Lebensversicherungen wäre rechtlich kaum durchführbar gewesen, wenn der Kaufvertrag wegen Verstoßes gegen das RDG gemäß § 134 BGB unwirksam gewesen wäre (betr. Rechtsanwalt Maier; zur Rechtsunwirksamkeit der Kaufverträge vgl. u.a. BGH , Urt. v. 11.1.2017, IV ZR 340/13, Rdnr. 18 zit. nach Juris; Ellenberger in Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 134 Rdnr. 21a).
  • BGH, 27.06.2017 - VI ZR 424/16

    Haftung bei strafbarem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Haftungsausschluss

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Selbst der Bundesgerichtshof hat noch zum Zeitpunkt seiner Entscheidung vom 27.6.2017 (VI ZR 424/16), in der er in einer Parallelsache Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten wegen Verbotsirrtums in Bezug auf einen Verstoß gegen das KWG letztinstanzlich verneinte, offenbar nicht in Betracht gezogen, es könne ein Verstoß gegen das RDG im Raume stehen.
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    "Annahme von Geldern" durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus von Anlegern

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Zur Begründung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 24.5.2017 verwiesen, die vom Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom 10.7.2018 - VI ZR 263/17 - in selber Sache (im Folgenden genannt: Revisionsurteil) nicht beanstandet worden sind.
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2018 - 17 U 110/17

    Kapitalanlagegeschäft unter Einbeziehung des vom Anlageempfänger einzuziehenden

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Ungeachtet der Frage, ob dieser Irrtum als Tatbestandsirrtum (so das OLG Karlsruhe , Urt. v. 13.11.2018, 17 U 110/17, Ziffer II.1.b.bb.[2] der Urteilsgründe, eingereicht als Anlage B25 zum Schriftsatz vom 3.12.2018) oder als Verbotsirrtum (so der BGH im Revisionsurteil, allerdings ohne nähere Begründung) anzusehen ist und ob - daran ggf. anknüpfend - der Kläger oder der Beklagte die Darlehens- und Beweislast für das Bestehen eines Irrtums trägt (vgl. hierzu Sprau in Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 823 Rdnr. 41, Grüneberg in Palandt, a.a.O., § 276 Rdnr. 11), wäre nämlich der Vortrag des Klägers, dass "kein Verbotsirrtum des Beklagten vorgelegen haben [könne]" (Bd. IV Bl. 18 d.A.), jedenfalls unsubstanziiert und daher unbeachtlich, soweit damit der Irrtum der S... bzw. des Beklagten bestritten werden sollte.
  • KG, 19.12.2018 - 26 U 154/17

    Aufklärungspflichten eines Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit der Kündigung einer

    Denn vorliegend zog nicht die S... - wie etwa im Fall der Entscheidung des Senats vom 12.12.2018, 26 U 39/15, sowie des BGH vom 10.7.2018, VI ZR 263/17 -, sondern der Kläger , vertreten durch den Beklagten zu 2), den Rückkaufswert seiner Lebensversicherung ein.
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2018 - 17 U 110/17
    Sie wird u.a. von KG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 26 U 39/15 -, Rn. 19, juris zitiert.
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