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   KG, 13.01.1970 - 5 U 1457/69   

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KG, 13.01.1970 - 5 U 1457/69 (https://dejure.org/1970,1336)
KG, Entscheidung vom 13.01.1970 - 5 U 1457/69 (https://dejure.org/1970,1336)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 1970 - 5 U 1457/69 (https://dejure.org/1970,1336)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • GRUR 1970, 616
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1958 - I ZR 180/57

    " Kleinzitat"

    Auszug aus KG, 13.01.1970 - 5 U 1457/69
    Denn es fehlt hierbei an der Einhaltung des durch den Zweck gebotenen Umfangs (BGHZ 28, 234 ff. = NJW 1959, 336 ff. zu § 19 Abs. 1 Ziff. 1 LUG - Verkehrskinderlied 3 ).
  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

    Auszug aus KG, 13.01.1970 - 5 U 1457/69
    Es fehlt aber auch das Merkmal, wonach das zitierte Werk zur Erläuterung des Inhalts in das zitierende Werk aufgenommen worden sein muß; die Refrain-Strophe ist vielmehr zur Vervollständigung in das Werk der Bekl. aufgenommen (BGH in NJW 1968, 1875, 1878 - Kandinsky 2; v. Gamm, a.a.O., Anm. 10 zu § 51 UrhG).
  • LG Berlin, 12.12.1960 - 17 O 100/59

    Maifeiern

    Auszug aus KG, 13.01.1970 - 5 U 1457/69
    Fehlt es für die Zulässigkeit des Zitats bereits an den Voraussetzungen des § 51 UrhG, so bedarf es jedenfalls für das Grundverfahren keines weiteren Eingehens darauf, ob die aufgetretenen Abweichungen des Nachdrucks der Bekl. von der von der Kl. vertriebenen Fassung noch innerhalb der verkehrsüblichen Abwandlungen eines bekannten Schlagers liegen und von der Kl. daher nach § 62 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 UrhG hinzunehmen wäre oder ob diese Abweichungen und auch das Fehlen der nach § 63 Abs. 1 Satz 1, 2 UrhG im Nachdruck anzugebenden Quellen ein sonst zulässiges Zitat unzulässig machen (für Unzulässigkeit Fromm-Nordemann, a.a.O., Anm. 5 zu § 51 UrhG; a. A. LG Berlin in GRUR 1962, 207, 210 Maifeier - und - ihm folgend v. Gamm, a.a.O., Anm. 9 zu § 63 UrhG).
  • RG, 05.11.1930 - I 150/30

    1. Nach welchen Grundsätzen ist zu prüfen, ob ein einzelnes Werk der bildenden

    Auszug aus KG, 13.01.1970 - 5 U 1457/69
    Die Veröffentlichung der Bekl. ist jedoch nicht wissenschaftlicher Art. Erfordert ein wissenschaftliches Werk, daß es nach Rahmen, Form und Gehalt bezwecken muß, durch eigene in ihr dargelegte planmäßige Geistestätigkeit des Verfassers die betroffene Wissenschaft zu fördern und das Erarbeitete an die Leser mitzuteilen (RGZ 130, 196 ff., 199 - Codex aureus -, Hervorhebung nicht im Originaltext), so ist bereits zweifelhaft, ob populärwissenschaftliche Darstellungen neben der Mitteilung an die Leser zugleich die Förderung einer Wissenschaft bezwecken können (verneinend Fromm-Nordemann, a.a.O., Anm. 6 zu § 51 UrhG; Leinveber, GRUR 1966, 479 ff., 480).
  • LG Köln, 02.10.2014 - 14 O 333/13

    Urheberrechtsschutz an militärischen Lageberichten

    Die Hinzufügung darf auch nicht allein zum Ziel haben, dem Endnutzer das übernommene Werk leichter zugänglich zu machen (KG, GRUR 1970, 616, 618 - Eintänzer).
  • LG Berlin, 16.03.2000 - 16 S 12/99

    Schadensersatz bei Screenshots ohne Quellenangabe

    Kein zulässiger Zweck wäre dagegen, daß der Zitierende sich nur eigene Ausführungen ersparen und solche durch das Zitat ersetzen möchte (KG GRUR 1970, 616ff. - Eintänzer).
  • LG München I, 08.03.2012 - 7 O 1533/12

    Urheberrecht: Grenzen des Zitatrechts

    Dreier weist in Dreier/Schulze, Urhebergesetz, Rdnr. 3 zu § 51 UrhG, unter Berufung auf die Entscheidung des KG GRUR 1970, 616, 618 Eintänzer darauf hin, dass die Hinzufügung nicht allein zum Ziel haben darf, dem Endnutzer das übernommene Werk leichter zugänglich zu machen oder sich selbst eigene Ausführungen zu ersparen.
  • LG Köln, 12.11.2020 - 14 O 163/19

    Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens auf Website nach Informationsgewährung

    Auch darf die Hinzufügung nicht allein zum Ziel haben, dem Endbenutzer das übernommene Werk leichter zugänglich zu machen (vgl. OLG München, AfP 2012, 395 - Mein Kampf; KG, GRUR 1970, 616 (618) - Eintänzer, Urteil der Kammer vom 02.10.2014,14 O 333/13, Afghanistan Papiere, zitiert nach juris Rn. 67 m.w.N.).
  • OLG München, 26.03.1998 - 29 U 5758/97

    Wörtliche Einbeziehung von Textpassagen in ein Werk; Urheberrechtliche

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  • LG Köln, 15.12.2016 - 14 O 302/15

    Unterlassungsanspruch der Veröffentlichung von Texten (hier: Addendum und

    Auch darf die Hinzufügung nicht allein zum Ziel haben, dem Endbenutzer das übernommene Werk leichter zugänglich zu machen (vgl. OLG München, AfP 2012, 395 - Mein Kampf; KG, GRUR 1970, 616 (618) - Eintänzer, erkennende Kammer, Urt.v. 02.10.2014,14 O 333/13, Afghanistan Papier, zitiert nach juris Rn. 67 m.w.N.).
  • OLG München, 02.11.2006 - 6 U 5575/05
    Kein zulässiger Zweck wäre dagegen, daß der Zitierende sich nur eigene Ausführungen ersparen und solche durch das Zitat ersetzen möchte (KG GRUR 1970, 616ff. - Eintänzer).
  • OLG Köln, 13.08.1993 - 6 U 142/92

    Schadensersatz wegen Verletzung von Fernsehauswertungsrechten durch die

    Soweit der Filmausschnitt auf diese Frage, auf die die Moderatorin selbst keine Antwort bietet, die Frage beantworten soll, erspart sich die Moderatorin durch das Zitat lediglich eigene Ausführungen, so daß kein zulässiger Zitatzweck vorliegt (KG GRUR 1970, 616, 618 - "Eintänzer" -).
  • KG, 22.02.1994 - 5 U 7798/93

    Begriff des Zitats; Übernahme von Zeichnungen eines Comic-Zeichners in ein Buch

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  • LG Köln, 24.10.2007 - 28 O 153/07
    (vgl. KG Berlin GRUR 1970, 616, 618).
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