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   KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202-203/19, 161 AR 283/19, 2 Ws 202-203/19 - 161 AR 283/19   

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https://dejure.org/2020,12284
KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202-203/19, 161 AR 283/19, 2 Ws 202-203/19 - 161 AR 283/19 (https://dejure.org/2020,12284)
KG, Entscheidung vom 13.01.2020 - 2 Ws 202-203/19, 161 AR 283/19, 2 Ws 202-203/19 - 161 AR 283/19 (https://dejure.org/2020,12284)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 2020 - 2 Ws 202-203/19, 161 AR 283/19, 2 Ws 202-203/19 - 161 AR 283/19 (https://dejure.org/2020,12284)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Auflagen und Weisungen im Rahmen der

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
    Die Beschlussgründe müssen es deshalb dem Beschwerdegericht im Rahmen der nach § 463 Abs. 2, § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO vorzunehmenden Würdigung ermöglichen, die Gesetzmäßigkeit der Weisung und auch die Ausübung und Einhaltung des Ermessens zu prüfen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. April 2019 - 1 Ws 179/19 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37-38/14 -, juris; KG, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - juris).

    Zwar mag im Einzelfall von der Begründung einer Weisung abgesehen werden können, wenn sich deren Anordnung aufdrängt, dies ist hier insbesondere angesichts der damit einhergehenden Eingriffsintensität in das Grundrecht der Unversehrtheit der Wohnung gemäß Art. 13 Abs. 1 GG im Hinblick auf Hausbesuche (vgl. KG, Beschluss vom 29. Januar 2018 aaO), aber auch hinsichtlich Besuchen am Arbeitsplatz indes nicht der Fall.

    Der Umfang des erzielten Teilerfolgs ist - selbst wenn es bei diesem nach der erneuten Entscheidung der Strafvollstreckungskammer verbliebe - so gering, dass eine Billigkeitsentscheidung nach § 473 Abs. 4 Satz 1 StPO nicht angebracht ist (vgl. KG, Beschluss vom 29. Januar 2018 aaO mwN).

  • OLG Hamm, 19.12.2017 - 1 Ws 561/17

    Keine Maßregel nach Haftentlassung bei günstiger Prognose

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
    In Anbetracht der mit der Weisung verbundenen erheblichen Belastung des Verurteilten hätte es hier im Rahmen der Aufklärungspflicht der Strafvollstreckungskammer der Feststellung der für die Entscheidungsfindung maßgeblichen Tatsachen und einer Einbeziehung dieser in die Ermessensentscheidung bedurft (vgl. OLG Hamm aaO; Beschluss vom 19. Dezember 2017 - III-1 Ws 561/17 - juris; Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - juris).

    Da es dem Beschwerdegericht als Folge des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO aus Rechtsgründen verwehrt ist, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen, war die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 19. Dezember 2017 aaO und vom 19. März 2009 aaO).

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - juris; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO; 29. März 2018 aaO; 30. März 2016 aaO; 5. Mai 2014 aaO und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -).

    Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. März 2016 aaO und vom 23. Januar 2014 aaO; st. Rspr.).

  • KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14

    Verbotszone bei Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - juris; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO, 30. März 2016 aaO; 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - juris, 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juli 2012 - 2 Ws 331/12 - st. Rspr.).

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - juris; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO; 29. März 2018 aaO; 30. März 2016 aaO; 5. Mai 2014 aaO und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -).

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - juris; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO, 30. März 2016 aaO; 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - juris, 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juli 2012 - 2 Ws 331/12 - st. Rspr.).
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09

    Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
    In Anbetracht der mit der Weisung verbundenen erheblichen Belastung des Verurteilten hätte es hier im Rahmen der Aufklärungspflicht der Strafvollstreckungskammer der Feststellung der für die Entscheidungsfindung maßgeblichen Tatsachen und einer Einbeziehung dieser in die Ermessensentscheidung bedurft (vgl. OLG Hamm aaO; Beschluss vom 19. Dezember 2017 - III-1 Ws 561/17 - juris; Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - juris).
  • KG, 30.07.1987 - 5 Ws 242/87

    Anordnung; Wegfall; Führungsaufsicht; Aussetzung; Strafrest; Sozialprognose

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
    2 St 52/87">MDR 1987, 784; KG, Beschlüsse 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 -, 10. Juli 2000 - 5 Ws 493/00 -, und 30. Juli 1987 - 5 Ws 242/87 - Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 - 2 Ws 217-218/18 - mwN; 30. März 2016 aaO und vom 25. März 2014 - 2 Ws 54/14 - std.
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - juris; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO, 30. März 2016 aaO; 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - juris, 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juli 2012 - 2 Ws 331/12 - st. Rspr.).
  • OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14

    Führungsaufsicht: Elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes des

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
    dd) Die Weisung, eine Erwerbstätigkeit oder einen Wechsel der Beschäftigung dem Bewehrungshelfer unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, hat die Strafvollstreckungskammer - unter ausdrücklicher Benennung der Rechtsgrundlage (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 14. August 2014 - 1 Ws 345/14 - juris) - auf § 68b Abs. 2 StGB gestützt.
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt

    Auszug aus KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
    Denn es ist anerkannt und entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass dann, wenn das Gericht, dessen Entscheidung mit der Beschwerde angegriffen wird, keine Abhilfeentscheidung im Sinne von § 306 Abs. 2 StPO getroffen hat, das über die Beschwerde befindende Gericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Sache nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden hat, ob es selbst entscheiden oder dem Erstbeschwerdegericht Gelegenheit geben will, eine unterlassene Entscheidung über die Abhilfe ordnungsgemäß nachzuholen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 - juris; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 2 Ws 178-179/19 - und vom 14. Februar 2014 - 2 Ws 53/14 - bzgl. einer "weiteren Beschwerde").
  • OLG Koblenz, 20.07.1999 - 1 Ws 435/99
  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 1 Ws 179/19

    Keine Rechtsgrundlage für Pflicht zur Zusammenarbeit mit Bewährungshelfer bei

  • KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung

  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

  • OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14

    Beschwerdeverfahren gegen die Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Anforderungen

  • OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen;

  • KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11

    Führungsaufsicht: Bestimmung der Dauer einer nach Vollverbüßung eintretenden

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

  • KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19

    Zustimmungsfreie Rücknahme der staatsanwaltschaftlichen Berufung auch noch nach

    Denn es ist anerkannt, dass bei Fehlen einer Abhilfeentscheidung im Sinne von § 306 Abs. 2 StPO das über die Beschwerde befindende Gericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Sache nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden hat, ob es selbst entscheiden oder dem Erstbeschwerdegericht Gelegenheit geben will, eine unterlassene Entscheidung über die Abhilfe ordnungsgemäß nachzuholen (KG, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 2 Ws 202-203/19 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 310/23

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Meldeweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

    Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2010, 643 - 644; OLG München, Beschluss vom 29.07.2014 - 3 Ws 581/14 -, juris; KG, Beschluss vom 13.01.2020 - 2 Ws 202-203/19 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 15.11.2022 - 2 Ws 325/22 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.03.2023, a.a.O.).
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