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   KG, 13.02.2006 - 16 U 17/05   

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https://dejure.org/2006,9247
KG, 13.02.2006 - 16 U 17/05 (https://dejure.org/2006,9247)
KG, Entscheidung vom 13.02.2006 - 16 U 17/05 (https://dejure.org/2006,9247)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 16 U 17/05 (https://dejure.org/2006,9247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Ansprüchen aus der Grundstücksnutzung nach Erlass eines Restitutionsbescheides; Schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen aus der Grundstücksnutzung als Voraussetzung für die Hemmung der Verjährung; Erkennbarkeit des Verlangens einer Herausgabe der ...

  • Judicialis

    VermG § 3; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 2; ; VermG § 7 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 3 § 7 Abs. 7 Satz 2, Abs. 8
    Anforderungen an das Übernahmeprotokoll nach § 7 Abs. 7 VermG zur Wahrung der Ausschlussfrist des § 7 Abs. 8 VermG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erklärung "Grundstücksabrechnug"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 444/02

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Entgelten; Berufung auf Fristablauf

    Auszug aus KG, 13.02.2006 - 16 U 17/05
    Das in der Erteilung der Abrechnung liegende tatsächliche Anerkenntnis des Berechtigten (§§ 208 BGB a.F., § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) verwehrt nach Treu und Glauben ein widersprüchliches Verhalten nur eine gewisse Zeit (BGH V ZR 444/02).

    Die Beklagte meint, das Landgericht würdige die Entscheidung des BGH V ZR 444/02 unzutreffend.

    Eine Würdigung dahin, dass allein die Erwähnung einer "aufzustellenden Grundstücksabrechnung nach § 7 Abs. 7 VermG" in einem Grundstücksübergabeprotokoll (diese waren in allen dem Senat bisher angefallenen Restitutionsfällen von beiden Parteien unterzeichnet) den Lauf der Ausschlussfrist nach § 7 Abs. 8 VermG überwindet, hat der BGH bereits in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2003 -V ZR 444/02- nicht vorgenommen.

    Ein solches Anerkenntnis hat die Beklagte nach Treu und Glauben nur gehindert, sich widersprüchlich zu verhalten und ihr für eine "gewisse Zeitspanne" eine Berufung auf den Ablauf der Ausschlussfrist verwehrt (dazu BGH V ZR 444/02).

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 430/02

    Begriff des Zustehens; Anforderungen an die schriftliche Geltendmachung des

    Auszug aus KG, 13.02.2006 - 16 U 17/05
    Höchstrichterlich geklärt (dazu BGH V ZR 430/02 und BGH V ZR 448/02) ist, dass ein Verlangen nach "Erteilung einer Abrechnung gemäß § 7 Abs. 7 VermG" nach §§ 133, 157 BGB auszulegen und nach Sinn und Zweck des § 7 Abs. 8 (dazu BT-Drucks. 13/10246 vom 30. März 1998: dem Verfügungsberechtigten zeitnah zur Veranlassung der erforderlichen Rückstellungen Klarheit zu geben, ob er die seit dem 1. Juli 1994 gezogenen Nutzungen herausgeben muss) ausreicht, das Erlöschen der Ansprüche nach § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG zu verhindern.
  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 96/04

    Anforderungen an die Einhaltung der Ausschlussfrist; Übermittlung des

    Auszug aus KG, 13.02.2006 - 16 U 17/05
    Zwar genügt das von beiden Parteien unterzeichnete Grundstücksübergabeprotokoll vom 3. März 1999 formell dem Schriftformerfordernis des § 126 BGB (vgl. dazu auch BGH NJW-RR 2005, 1330).
  • BGH, 08.04.2004 - III ZR 432/02

    Begriff des Verfügungsberechtigten; Umfang des Nutzungsherausgabeanspruchs

    Auszug aus KG, 13.02.2006 - 16 U 17/05
    Erforderlich ist aber weiter, dass der Berechtigte dem Verfügungsberechtigten ein Schreiben zukommen lässt, dem der Verfügungsberechtigte eine vorangegangene Willensbildung und eine Willenserklärung dahin entnehmen kann, dass der Berechtigte die Herausgabe der Nutzungen beansprucht (vgl. BGH III ZR 432/02; BGH VZR 444/02).
  • BGH, 18.01.2001 - VII ZR 416/99

    Rechte des Auftragnehmers bei Prüfung der Schlußrechnung nach Ablauf der

    Auszug aus KG, 13.02.2006 - 16 U 17/05
    Die von der Beklagten angeführten Beweiserschwernisse beruhen allein auf dem Zeitablauf (dazu BGH NJW 01, 1649).
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