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   KG, 13.02.2014 - 20 U 141/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4129
KG, 13.02.2014 - 20 U 141/13 (https://dejure.org/2014,4129)
KG, Entscheidung vom 13.02.2014 - 20 U 141/13 (https://dejure.org/2014,4129)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 20 U 141/13 (https://dejure.org/2014,4129)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Straßenreinigung bleibt auch nach Übertragung auf privates Reinigungsunternehmen hoheitliche Aufgabe des Landes Berlin

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 34 GG, § 839 BGB
    Amtshaftung bei Glatteisunfall eines Fußgängers; Hoheitliche Regelung der Straßenreinigung in Berlin; Haftungsprivilegierung des von einer Behörde aufgrund privatrechtlichen Vertrages mit der Reinigungspflicht betrauten privaten Unternehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur der Straßenreinigungspflicht in Berlin; Persönliche Haftung der die Straßenreinigung wahrnehmenden Mitarbeiter eines Unternehmens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung für Streupflichtverletzung durch BSR; Reinigungspflicht in Berlin hoheitlich geregelt; Winterdienstunternehmen als "Beamte"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34; BGB § 823 Abs. 1
    Rechtsnatur der Straßenreinigungspflicht in Berlin

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reinigungspflicht hoheitlich geregelt: Erfüllungsgehilfe haftungsrechtlich freigestellt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Straßenreinigung als hoheitliche Aufgabe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Straßenreinigung bleibt auch nach Übertragung auf privates Reinigungsunternehmen hoheitliche Aufgabe des Landes Berlin

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn eine nach dem Gesetz hoheitliche Aufgabe einem privaten Unternehmen übertragen wird - Wer haftet gegenüber Dritten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1363
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 30.07.2010 - 4 U 949/10

    Amtshaftung: Mitarbeiter eines Privatunternehmens als Beamte im

    Auszug aus KG, 13.02.2014 - 20 U 141/13
    Der Senat folgt weiterhin den Ausführungen des OLG Nürnberg im Hinweisbeschluß vom 30.7.10 - 4 U 949/10 -.
  • OLG Celle, 14.05.2009 - 8 U 191/08

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich umgestürzter Straßenbäume

    Auszug aus KG, 13.02.2014 - 20 U 141/13
    Je stärker der hoheitliche Charakter der Aufgabe in den Vordergrund tritt, je enger die Verbindung zwischen der übertragenen Tätigkeit und der von der Behörde zu erfüllenden öffentlichen Aufgabe ist und je begrenzter der Entscheidungsspielraum des Unternehmers ist, desto näher liegt es, ihn als Beamten im haftungsrechtlichen Sinn anzusehen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 14.5.09 - 8 U 191/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 4).
  • LG Köln, 20.02.2017 - 7 O 165/16

    Schadensersatzanspruch eines Geschädigten wegen eines Unfallereignisses auf dem

    All dies ergibt sich aus § 5 der StrReinS, welche der Beklagten keinen Spielraum einräumt zu entscheiden, ob, wann und wo sie zu streuen hatte (OLG Celle 14.05.09 - 8 U 191/08; KG Berlin 13.02.2014 - 20 U 141/13).
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